Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat den Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigebetriebe des Jahres 2023 nach Einarbeitung der beratenen Änderungen zu beschließen.

 

a)            den Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan wie folgt:

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:

 

1.      Ergebnishaushalt                                                                                                 EUR

               

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                             32.516.200

1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                       -33.417.400

1.3   Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

         (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                                                                             -901.200

1.4   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                    3.767.800

1.5   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von       -62.000

1.6   Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                  3.705.800

1.7   Veranschlagtes Gesamtergebnis

         (Summe aus 1.3 und 1.6) von                                                                             2.804.600

 

2.      Finanzhaushalt                                                                                                     EUR

               

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

        Verwaltungstätigkeit von                                                                                  30.631.900

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

        Verwaltungstätigkeit von                                                                                  -31.288.200

2.3   Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts

        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                                   -656.300

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von          13.861.600

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von         - 15.086.300

2.6   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                         -1.224.700

2.7   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                                  -1.881.000

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von             0

2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

        von                                                                                                                                                   -867.900

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss bedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von                        -867.900

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von            -2.748.900

3.     Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

 (Kreditermächtigung) für Investitionen und      

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von                                                                                                                                                             0

 

4.Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit

Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

in Höhe von                                                                                                                            10.486.000 €

 

5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                               5.000.000 €

festgesetzt.

Die Hebesätze werden unverändert festgesetzt

1.            für die Grundsteuer

a)            für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf       420 v.H.

b)           für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf              420 v.H.

     der Steuermessbeträge;

 

2.            für die Gewerbesteuer auf          340 v.H.

der Steuermessbeträge.

b)           die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt:

 

1.            1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit                                                        EUR

 

a)            den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                    4.516.300

 

davon   im Erfolgsplan   1.718.900 €

                im Vermögensplan         2.797.400 €

 

und ein Jahresgewinn von                 91.100

 

b)           dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von                                                                                                                                     2.274.700

 

c)            dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

in Höhe von                                                                                                                                     3.225.000

 

2.            Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                      400.000

festgesetzt.

 

 

c)            die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt:

 

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit                                                        EUR

 

a)            den Einnahmen und Ausgaben in Höhe         von je                          8.041.100

 

davon   im Erfolgsplan   2.106.700 €

                im Vermögensplan         5.934.400 €

 

und ein Jahresgewinn von           139.000

 

 

b)           dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

         Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

         in Höhe von             5.501.600

 

 

c)            dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

in Höhe von                                                                                                                                     7.055.000

 

 

2.            Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                       600.000

      festgesetzt.

 

 

d)           Der Ausschuss für Umwelt und Technik beauftragt die Verwaltung die Änderungen der Haushaltssatzung der Gemeinde und die Änderungen der Wirtschaftspläne der zwei Eigenbetriebe einzuarbeiten und für die Verabschiedung am 28.11.2022 vorzubereiten.

 

 

 


Bürgermeister Bänziger erläutert den Sachstand zur Vorlage Nr. 1676/2022.

 

Herr Michael V. Schneider heute geht es um die Abstimmung der investiven Aufwendungen des Finanzhaushaltes. Im Verwaltungsausschuss liegt der Fokus dagegen auf den konsumtiven Aufwendungen des Ergebnishaushaltes.

 

GR Fritscher kündigt an, die CDU strebe wie schon in den Jahren zuvor, „mindestens eine schwarze Null“ an. Sollte das nicht zu erreichen sein, werde er möglicherweise dem Haushalt nicht zustimmen, aber gern Vorschläge zur Haushaltssicherung machen.

 

GR Flinspach bestärkt Herr Fritscher und meint, es müsse einiges auf Dringlichkeit hin abgeprüft werden, aber Einsparungen sollen keine Qualitäts­einbußen bringen.

 

Bürgermeister Bänziger führt aus, die Gemeinde wolle den Haushalt in 2023 ohne Kreditaufnahme stemmen. Hohe Investitionen seien darum nur möglich, wenn diese mit Fördermittel unterlegt werden. Außerdem müsse man bedenken, dass die einmalige Gewerbesteuer-Erstattung des Landes im Jahr 2023 negative Auswirk­ungen hat. In den Jahren 2024 und 2025 wird das ordentliche Ergebnis positiv ausgewiesen. Heute gehe es jedoch um die Investitionen im Kernhaushalt und der Eigenbetriebe.

 

Herr Michael V. Schneider führt aus, dass das Investitionsprogramm im Kernhaushalt rund 250 Einzelpositionen umfasse, gegliedert in 23 Kategorien, die an dieser Stelle nur exemplarisch ausgeführt werden können.

 

Gebäude und Grundstücke: Das Gebäude Metaxa ist erst in 2025 zum Verkauf vorgesehen, weil es derzeit wieder für Flüchtlinge gebraucht wird.

 

GR K. Holzmüller warnt davor, die Fläche Durlacher Straße getrennt vom übrigen Baugebiet Kirchberg-Mittelweg zu verkaufen. Das bedeute eine Trenn­ung in leicht und schwer erschließbare Grundstücke. Dieser Fehler sei schon einmal gemacht worden.

 

Bürgermeister Bänziger entgegnet, als eigener Erschließungsbereich sei die Durlacher Straße unproblematisch.

 

Herr Schneider fährt fort: Mittelfristig bringen die Grundstücksverkäufe im Sandfeld Einnahmen in Höhe von 7,2 Mio. Euro, womit es möglich sei, ohne Kredite auszukommen. Die mittelfristigen Gesamtinvestitionen betragen 2,5 Mio. Euro, die Gesamteinnahmen 15,2 Mio. Euro.

 

Kindergarten: Mittelfristig benötige die Gemeinde 12 zusätzliche Gruppen. Diese sollen zu je 6 Gruppen gebaut werden. Eine davon im neu zu erstellenden Kindergarten Nord, der in die Wohnbebauung Trautwein integriert sei. Dass die rot eingefärbten Containerelemente des neu zu errichtenden Kindergartens Bullerbü noch zusätzlich mit einer witterungsbeständigen Drespa-Fassadenplatte verkleidet werden sollen, wird bei den Ratsmitgliedern als nicht erforderlich betrachtet.

 

Herr Weinbrecht äußert, die Fassadenelemente seien bereits geliefert und in dem ausgeschriebenen Angebot enthalten.

 

Gewerbegebiet Sandfeld:

 

GR Flinspach schlägt vor, von vornherein eine Fernwärmeleitung zu verlegen.

 

Bürgermeister Bänziger widerspricht, das könne auch unwirtschaftlich werden. Erst müssen die Abnehmer feststehen, dann der Wärmebedarf, dann die Erschließung.

 

Schule:

 

GR Fritscher missfiel 500.000 Euro allein für Planungskosten auszugeben.

 

Bürgermeister Bänziger führt aus, die Gemeinde müsse sich dem Thema nähern, dazu sei ein Planungsansatz unerlässlich und aufgrund der zu erwart­enden Baukosten gerechtfertigt.

 

Rathaus, Verwaltung:

 

GR Hammen könne der geplanten Klimaanlage nicht zustimmen. Herr Holzmüller sieht dies ebenso.

 

GR Reuter moniert die lange Liste der Umbau- und Erneuerungskosten. Sie wünsche sich eine Zusammenstellung der Kosten, was alles schon im Rathaus verbaut worden sei.

 

Herr Schneider verweist auf einen großen Wasserschaden vor Jahren, auf Brandschutzmaßnahmen, welche durchgeführt werden müssen und die Problematik eines Altbaus und sagte eine Gesamtkostenaufstellung der bisher durchgeführten Maßnahmen zu. FB 4 Herr Leucht

 

Walzbachhalle und Walzbachbad:

 

GR Reuter hält eine Erneuerung des Sporthallenbodens für überflüssig. Dem werde sie nicht zustimmen.

 

EDV:

 

GR Schmid steht der Notwendigkeit neuer Tablets für 25.000 Euro skeptisch gegenüber, ließ sich aber erklären, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Austausch mit dem Wechsel der Gemeinderäte nach 5 Jahren notwendig sei.

 

Forst: Nach kurzer Diskussion wird die Summe für die Erweiterung des Lager­platzes der Holzhackschnitzelanlage von 300.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert.

 

Herr Schneider erläutert beim Eigenbetrieb Wasserversorgung folgt die analoge Planung den Straßenbaumaßnahmen. Eine hohe Ausgabe erfordert die Erweiterung der Carix-Anlage in den nächsten Jahren.

 

Beim Eigenbetrieb Abwasser sind in 2023 - 2026 Ausgaben für die Kanalbefahr­ung einzuplanen und in die Regenwasserkonzeption.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Gemeinderat, den Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe nach Einarbeitung der beratenen Änderungen zu beschließen. Das Gremium stimmt bei einer Enthaltung (GR Reuter) einstimmig zu. FB 6 Herr Schneider / Herr Klotz