Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Weingarten (Baden) in der neuen Form (Satzungsentwurf) zum 26.10.2020 zu be­schließen. Die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 28.09.1981 tritt außer Kraft.

 


Bürgermeister Bänziger erläutert den Sachstand zur Vorlage Nr. 1039/2020.

 

GR Reichert regt an, die Veröffentlichung auf der Homepage als Zusatzleistung der Gemeinde optional in die Satzung mit aufzunehmen.

 

Bürgermeister Bänziger erklärt, in der Satzung über die Bekanntmachung gebe keine optionalen Leistungen. Der öffentliche Weg sei die Homepage.

 

GR C. Holzmüller fragt, welchen Mehrwert die Turmbergrundschau dann noch hat, wenn alles auf der Homepage veröffentlicht werde.

 

Bürgermeister Bänziger antwortet, die Bekanntmachungen werden auch im Amtsblatt abgedruckt. Ein Mehrwert entstehe beispielsweise durch Berichte der örtlichen Vereine oder anderer Veranstaltungen. Zudem bleibt für die ältere Bevölkerung die Turmbergrundschau ein wichtiges Informationsmittel.