1. Der Gemeinderat beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 72 "Sebold-Areal" in der Fassung vom Januar 2021
zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften.
2. Der Gemeinderat beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB mit
den Planunterlagen in der Fassung vom Januar 2021.
Die Offenlage erfolgt nach dem
Abschluss der hierfür erforderlichen Durchführungsverträge.
Herr Oliver Leucht, Ortsbaumeister, stellt den Sachverhalt zur Vorlage Nr. 1098/2020/2 dar. Der Vorsitzende erteilt danach das Wort an Frau Elke Gericke, Modus Consult.
Frau Gericke führt aus,
der Ausschuss für Umwelt und Technik habe dem Gemeinderat einstimmig die
Billigung des Entwurfs und den Beschluss zur Offenlage empfohlen. Auf der
Fläche werden Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau entstehen. Damit reagiere die Gemeinde Weingarten auf
die große Nachfrage nach Wohnraum und berücksichtigt die politische Maßgabe
Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
Sie erläutert anhand ihrer Powerpoint-Präsentation, dass im Bereich der
ehemaligen Schreinerei Sebold, Ringstraße Nr. 95 bis 101, die bestehende
Bebauung mittlerweile abgerissen worden sei. Hier sollen fünf Mehrfamilienhäuser
mit 34 oberirdischen Stellplätzen entstehen sowie einem Kinderspielplatz.
Insgesamt seien 16 Wohneinheiten geplant, jede Wohnung erhalte einen Balkon
oder eine Terrasse. Die Zufahrt erfolgt über die Ringstraße. Die Höhe der
Gebäude erreiche bei drei Vollgeschossen bis zu 14,20 Meter und betrage bei den
niedrigeren Gebäuden 9,50 Meter und sechs Meter. Der Verkehrslärm mache
Schallschutzfenster erforderlich.
Die Powerpoint-Präsentation
ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und damit Bestandteil desselben.
Frau Gericke erklärt, der
Vorhabenträger plane zur Realisierung eine Angleichung der Geländehöhe. Bezugspunkt für die Höhenlage wird die
Ringstraße sein. Nach der Ausgestaltung dieser Aufschüttung hatten sich bereits
eingangs der Sitzung drei Zuhörer erkundigt. Es handele sich um eine
Herstellung einer Ebene auf Höhenlage der Ringstraße, wie es im
Grundsatzbeschluss zur Nachverdichtung auch vorgesehen sei. Grundlage ist die
Rückstauebene des Grundstücks in Bezug auf die Ringstraße. Die Vorgaben der
Gemeinde, zumindest einen Teil der Wohnungen unter dem Aspekt des sozialen
Wohnungsbaus zu errichten, kann aus Sicht des Investors an diesem Standort
nicht erfüllt werden, soll aber im Durchführungsvertrag geregelt werden.
GR Reuter äußert,
dass dieses Projekt die Verwaltung schon geraume Zeit beschäftige. Sie begrüßt
die gelungene Planung mit verträglicher Innenverdichtung. Ihre Fraktion halte
die größere Bebauung in der Ringstraße für angemessen und erteilt Zustimmung
zur Beschlussvorlage.
GR Schmid führt aus, sie habe erfahren, dass die Aufschüttung einen Meter betragen solle. Wie verhalte sich das mit Hochwasser.
Frau Gericke antwortet, im Rahmen der Geländeangleichung seien Aufschüttungen in geringem Maße nötig. Sicherlich gebe es zum Nachbargelände Höhenunterschiede, diese können aber entsprechend gestaltet werden. Zum Hochwasser erklärt Frau Gericke, dass dieser Bereich nicht im gefährdeten Bereich HQ 100 liege.
GR Dr. Friebel stellt fest, dass der Bebauungsplan ausgiebig im Ausschuss für Umwelt und Technik besprochen worden sei. Ihre Fraktion halte dies für eine gelungene Planung und finde gut, dass nun in die Offenlage gegangen werde.
GR Burst moniert, dass den Sitzungsunterlagen kein Geländequerschnitt beiliege.
Frau Gericke antwortet, sie werde ihm gerne einen Geländequerschnitt zukommen lassen, unabhängig davon wird dieser auch Bestandteil der Offenlage sein. àFB 4 (Herr Leucht)
GR K. Holzmüller kann für seine Fraktion Zustimmung erteilen.
Der Gemeinderat fasst den Beschluss einstimmig.