1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 71 "Schlimm-Areal” in der Fassung vom Januar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften.

2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB mit den Planunterlagen in der Fassung vom Januar 2021.

 

Die Offenlage erfolgt nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Durchführungsverträge.

 


Herr Oliver Leucht, Ortsbaumeister, erläutert den Sachverhalt zur Vorlage Nr. 1099/2020/2. Der Vorsitzende erteilt Frau Elke Gericke, Modus Consult, das Wort.

 

Frau Gericke führt aus der Ausschuss für Umwelt und Technik habe dem Gemeinderat einstimmig die Billigung des Entwurfs und den Beschluss zur Offenlage empfohlen. Auf der Fläche werden Reihenhäuser und Geschoss­wohnungsbau entstehen. Damit reagiere die Gemeinde Weingarten auf die große Nachfrage nach Wohnraum und berücksichtige die politische Maßgabe Innenentwicklung vor Außenent­wicklung.

 

Sie erläutert anhand ihrer Powerpoint-Präsentation, dass auf dem Areal des ehemaligen Autohauses zwischen Breslauer Straße und Königsberger Straße 55 Wohneinheiten entstehen sollen. Auch hier sind dreigeschossige Gebäude geplant, die zum Teil förderfähig oder barrierefrei sind oder beides. Sämtliche Stellplätze werden als Tiefgaragen ausgeführt. Die Anzahl beträgt 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus und zwei Stellplätze pro Reihenhaus. Mit dieser Bemessung werde der öffentliche Parkraum nicht durch die Nachverdichtung belastet. Die Häuserreihen ziehen sich um ein Quartier im Innenbereich, das mit Bäumen bestanden und einem Spielplatz ausgestattet wird. Das entspreche dem städtebaulichen Konzept der Gemeinde, alle neuen Baugebiete mit Grünvierteln auszustatten. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser sollen insgesamt 30 Prozent der Wohnfläche als sozialer Wohnungsbau ausgeführt werden. Die dreigeschossigen Gebäude an der Ringstraße werden 12,30 Meter hoch und mit Flachdach gebaut. Die rückwärtigen Reihenhäuser erhalten zwei Vollgeschosse. Der Getränkemarkt bleibt im Bestand erhalten.

 

Die Powerpoint-Präsentation ist als Anlage dem Protokoll beigefügt und damit Bestandteil desselben.

 

Die Ratsmitglieder befürworten das Konzept, das den Grundsatzbeschluss der Verdichtung durch höhere Bauweise aufgreife und eine soziale Durchmischung ermögliche.  

 

Sie fassen den Beschluss einstimmig.