Sitzung: 22.03.2021 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1182/2021/1
Der Gemeinderat beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf zum
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-,
Höhefeldstraße" in der Fassung vom Februar 2021 gemäß § 13 BauGB:
1.
Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu
folgen.
2.
Die abschließende Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im
Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse.
Der Gemeinderat beschließt den
Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller- und Höhefeldstraße" in der
Fassung vom Februar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften
als Satzung.
Herr Oliver Leucht, Ortsbaumeister, erläutert den Sachverhalt zur Vorlage Nr. 1182/2021/1. Der Vorsitzende erteilt das Wort Frau Elke Gericke, Modus Consult.
Frau Gericke führt aus, der Ausschuss für Umwelt und Technik habe dem
Gemeinderat einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs und den
Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße empfohlen. Nach intensiver Diskussion und
Beratung war am 28. Juli 2020 ein auch anhand dieses Bebauungsplans
erarbeiteter Grundsatzbeschluss zur Städtebaulichen Entwicklung in Weingarten,
insbesondere zur Nachverdichtung, gefasst worden. Der Bebauungsplan umfasst
eine Fläche von 14.685 Quadratmetern zwischen Bahnhofstraße, Schillerstraße und
Höhefeldstraße und wird als Urbanes Gebiet ausgewiesen. Der unbebaute Innenraum
zwischen Schillerstraße und Bahnhofstraße soll jedoch als grüne Lunge erhalten
bleiben, was mehrere Ratsmitglieder ausdrücklich befürworteten. Die Offenlage
des Bebauungsplans fand vom 26.11.2020 bis 07.01.2021 statt. Aus den eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergab sich die Forderung eines
Schallgutachtens. Dazu erklärte sie, es gebe bereits ausreichende
Schallschutzvorrichtungen gegen den Verkehrslärm.
Aus der Bevölkerung haben sich keine relevanten Änderungen der Planung
ergeben. Die Erhöhung der
Stellplatzverpflichtung soll im Bebauungsplan auf zwei Stellplätze pro
Wohneinheit geregelt werden. Dagegen wendeten Anwohner ein, das sei durch die
geordnete Gestaltung der Verkehrsfläche nicht gerechtfertigt, zumal eine
Zunahme des ruhenden Verkehrs in der Bahnhofstraße nicht zu erwarten sei. Die
Verwaltung gehe dagegen nach vorliegenden Erkenntnissen davon aus, dass bei
Wohnungen über 40 Quadratmeter eine höhere Motorisierung zugrunde zu legen sei
und bleibe dabei. Außerdem wurde angeregt, neben anderen Dachformen auch
Pultdächer zuzulassen. Alle Pultdächer mit mehr als 20 Grad Dachneigung hätten
Bestandsschutz.
GR Reuter
befürwortet, den Stellplatzschlüssel anzuwenden und sieht den Bebauungsplan als
gelungen an, vor allem durch den Schutz der Grünzone.
Das bestätigen auch die
Sprecher der anderen Fraktionen, Frau Dr. Andrea Friebel und Wolfgang Wehowsky.
Der Bebauungsplan wird mit einer Gegenstimme (GR Görner) als Satzung
beschlossen.