Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" in der Fassung vom Februar 2021 gemäß § 13 BauGB:

 

1.    Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu folgen.

 

2.    Die abschließende Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse.

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller- und Höhefeldstraße" in der Fassung vom Februar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

 


Herr Oliver Leucht, Ortsbaumeister, erläutert den Sachverhalt zur Vorlage Nr. 1182/2021/1. Der Vorsitzende erteilt das Wort Frau Elke Gericke, Modus Consult.

 

Frau Gericke führt aus, der Ausschuss für Umwelt und Technik habe dem Gemeinderat einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs und den Satzungsbeschluss  des Bebauungsplans Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße empfohlen. Nach intensiver Diskussion und Beratung war am 28. Juli 2020 ein auch anhand dieses Bebauungsplans erarbeiteter Grundsatzbeschluss zur Städtebaulichen Entwicklung in Weingarten, insbesondere zur Nachverdichtung, gefasst worden. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von 14.685 Quadratmetern zwischen Bahnhofstraße, Schillerstraße und Höhefeldstraße und wird als Urbanes Gebiet ausgewiesen. Der unbebaute Innenraum zwischen Schillerstraße und Bahnhofstraße soll jedoch als grüne Lunge erhalten bleiben, was mehrere Ratsmitglieder ausdrücklich befürworteten. Die Offenlage des Bebauungsplans fand vom 26.11.2020 bis 07.01.2021 statt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergab sich die Forderung eines Schallgutachtens. Dazu erklärte sie, es gebe bereits aus­reichende Schallschutzvorrichtungen gegen den Verkehrslärm.

 

Aus der Bevölkerung haben sich keine relevanten Änderungen der Planung ergeben.  Die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung soll im Bebauungsplan auf zwei Stellplätze pro Wohneinheit geregelt werden. Dagegen wendeten Anwohner ein, das sei durch die geordnete Gestaltung der Verkehrsfläche nicht gerechtfertigt, zumal eine Zunahme des ruhenden Verkehrs in der Bahn­hofstraße nicht zu erwarten sei. Die Verwaltung gehe dagegen nach vor­liegenden Erkenntnissen davon aus, dass bei Wohnungen über 40 Quadratmeter eine höhere Motorisierung zugrunde zu legen sei und bleibe dabei. Außerdem wurde angeregt, neben anderen Dachformen auch Pultdächer zuzulassen. Alle Pultdächer mit mehr als 20 Grad Dachneigung hätten Bestandsschutz.

 

GR Reuter befürwortet, den Stellplatzschlüssel anzuwenden und sieht den Bebauungsplan als gelungen an, vor allem durch den Schutz der Grünzone.

 

Das bestätigen auch die Sprecher der anderen Fraktionen, Frau Dr. Andrea Friebel und Wolfgang Wehowsky.

 

Der Bebauungsplan wird mit einer Gegenstimme (GR Görner) als Satzung beschlossen.