Betreff
Zusammensetzung des Gemeinderats;
h i e r:
a) Ausscheiden von Gemeinderat Karlernst Hamsen
b) Nachrücken von Herrn Axel Hammen
c) Verpflichtung von Herrn Axel Hammen
d) Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
e) Wahl des 4. Bürgermeisterstellvertreters
Vorlage
1368/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat     

a)    erkennt den von Gemeinderat Karlernst Hamsen geltend gemachten Grund als wichtigen Grund für sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat im Sinne von § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) an. Seinem Wunsch entsprechend scheidet Gemeinderat Karlernst Hamsen damit mit Wirkung ab dem heutigen Tage aus dem Gemeinderat aus

b)    stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Axel Hammen, der bei der Feststellung des Wahlergebnisses zum Gemeinderat im Jahre 2019 als nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der Grünen Liste Weingarten ermittelt wurde, ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 GemO nicht vorliegt.     
Herr Axel Hammen rückt damit für den Rest der Amtszeit in den Gemeinderat nach

c)    Verpflichtung von Gemeinderat Axel Hammen

d)    bestellt Herrn Axel Hammen gemäß § 40 Abs. 1 GemO zum ordentlichen   Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Technik

 

e)    bestellt Herrn Axel Hammen gem. § 40 Abs. 1 GemO zum persönlichen Stellvertreter von Frau Sonja Güntner im Verwaltungsausschuss

 

f)     bestellt Frau Sonja Güntner gem. § 40 Abs. 1 GemO zum ordentlichen Mitglied des Ältestenrates sowie zur persönlichen Stellvertreterin von Axel Hammen im Ausschuss für Umwelt und Technik

 

g)    bestellt Frau Sonja Döbbelin gem. § 40 Abs. 1 GemO zur Stellvertreterin von Frau Sonja Güntner im Ältestenrat

 

h)    bestellt Herrn Axel Hammen gem. § 40 Abs. 1 GemO zum ordentlichen Mitglied der Musikschule Hardt

 

i)     bestellt Frau Friederike Schmid gem. § 40 Abs. 1 GemO zur persönlichen Stellvertreterin von Axel Hammen im Zweckverband der Musikschule Hardt

 

j)     wählt Frau Sonja Güntner zur vierten Bürgermeisterstellvertreterin

 

Zu a)

Das Mitglied des Gemeinderates, Herr Karlernst Hamsen, hat mit Schreiben vom 28.06.2021 darum gebeten, ihn aus dem Ehrenamt als Gemeinderat zu entlassen.

Nach § 16 abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann ein Bürger sein Ausscheiden aus einem ehrenamtlich tätigen Gremium verlangen, wenn er mehr als 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat.

Da Herr Karlernst Hamsen seit dem 21.09.2009 dem Gemeinderat angehört, sind die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus diesem Gremium gem. der Gemeindeordnung gegeben.

Gem. § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat förmlich feststellen, ob ein wichtiger Grund im Sinne der GemO für die Niederlegung des Gemeinderatsmanda­tes vorliegt.

Zu b und c)

 

Damit der Gemeinderat wieder auf seine gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl kommt, wird der ausscheidende Gemeinderat durch Nachrücken für den Rest der Amtszeit ersetzt. Entsprechend § 31 Abs. 2 GemO rückt der Bewerber nach, der bei der Feststellung des Wahlergebnisses als nächste Ersatzperson innerhalb des Wahlvor­schlages der gleichen Partei oder Wählervereinigung festgestellt wurde.

Gemeinderat Karlernst Hamsen wurde bei der letzten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 über die Grüne Liste in das Gemeinderatsgremium gewählt. Nächste Ersatzperson auf der Liste der Grünen Liste Weingarten ist aufgrund des damaligen Wahlergebnisses Herr Axel Hammen, Kiefernweg 18, 76356 Weingarten (Baden).

Herr Axel Hammen hat auf Anfrage der Gemeindeverwaltung inzwischen schriftlich erklärt, dass er bereit ist, das Gemeinderatsmandat anzunehmen. Darüber hinaus hat er die übersandte Erklärung unterzeichnet, wonach bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung nicht vorliegt.

Falls der Gemeinderat gem. § 29 Abs. 5 GemO förmlich feststellt, dass sich kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 GemO ergibt, rückt Herr Axel Hammen für den Rest der Amtszeit in den Gemeinderat nach.

Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher verpflichtet Herrn Gemeinderat Axel Hammen.

 

Zu d-i)

 

Nach dem Ausscheiden von Karlernst Hamsen aus dem Gemeinderat ist die Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse neu zu regeln.

 

Herr Karlernst Hamsen war in folgenden Ausschüssen vertreten:

Ausschuss:

Ordentliches Mitglied:

persönlicher Stellvertreter:

Ø  Ausschuss für Umwelt und Technik

Karlernst Hamsen

Sonja Güntner

Ø  Verwaltungsausschuss

Sonja Güntner

Karlernst Hamsen

Ø  Zweckverband Musikschule Hardt

Karlernst Hamsen

Friederike Schmid

 

 

Der Vorschlag der Grünen Liste Weingarten sieht folgende Besetzung der Gremien vor:

 

 Ausschuss:

Ordentliches Mitglied:

persönlicher Stellvertreter:

Ø  Ausschuss für Umwelt und Technik

Axel Hammen

Sonja Güntner

Ø  Verwaltungsausschuss

Sonja Güntner

Axel Hammen

Ø  Zweckverband Musikschule Hardt

Axel Hammen

Friederike Schmid

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor die Besetzung der Ausschüsse wie vorgeschlagen zu beschließen.

Zu j)

Herr Karlernst Hamsen scheidet als vierter Bürgermeisterstellvertreter aus.

Die Grüne Liste Weingarten schlägt zur Wahl des vierten Bürgermeisterstellvertreters Frau Sonja Güntner vor.

 

Herr Hamsen war als Fraktionsvorsitzender zudem Mitglied im Ältestenrat. Frau Güntner wird auch diese Funktion übernehmen. 

 

Keine