h i e r:
a) Ausscheiden von Gemeinderat Karlernst Hamsen
b) Nachrücken von Herrn Axel Hammen
c) Verpflichtung von Herrn Axel Hammen
d) Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
e) Wahl des 4. Bürgermeisterstellvertreters
Der Gemeinderat
a)
erkennt
den von Gemeinderat Karlernst Hamsen geltend gemachten Grund als wichtigen
Grund für sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat im Sinne von § 31 Abs. 1 in
Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) an. Seinem Wunsch entsprechend
scheidet Gemeinderat Karlernst Hamsen damit mit Wirkung ab dem heutigen Tage
aus dem Gemeinderat aus
b) stellt
gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Axel Hammen, der bei der
Feststellung des Wahlergebnisses zum Gemeinderat im Jahre 2019 als nächste
Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der Grünen Liste Weingarten ermittelt
wurde, ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 GemO nicht vorliegt.
Herr Axel Hammen rückt damit für den Rest der Amtszeit in den Gemeinderat nach
c) Verpflichtung
von Gemeinderat Axel Hammen
d)
bestellt Herrn Axel Hammen gemäß § 40 Abs. 1
GemO zum ordentlichen Mitglied des
Ausschusses für Umwelt und Technik
e) bestellt
Herrn Axel Hammen gem. § 40 Abs. 1 GemO zum persönlichen Stellvertreter von
Frau Sonja Güntner im Verwaltungsausschuss
f) bestellt
Frau Sonja Güntner gem. § 40 Abs. 1 GemO zum ordentlichen Mitglied des
Ältestenrates sowie zur persönlichen Stellvertreterin von Axel Hammen im
Ausschuss für Umwelt und Technik
g) bestellt
Frau Sonja Döbbelin gem. § 40 Abs. 1 GemO zur Stellvertreterin von Frau Sonja
Güntner im Ältestenrat
h) bestellt Herrn Axel Hammen gem. § 40 Abs. 1 GemO zum ordentlichen
Mitglied der Musikschule Hardt
i) bestellt Frau Friederike Schmid gem. § 40
Abs. 1 GemO zur persönlichen Stellvertreterin von Axel Hammen im Zweckverband
der Musikschule Hardt
j) wählt Frau Sonja Güntner zur vierten
Bürgermeisterstellvertreterin
Zu a)
Das
Mitglied des Gemeinderates, Herr Karlernst Hamsen, hat mit Schreiben vom
28.06.2021 darum gebeten, ihn aus dem Ehrenamt als Gemeinderat zu entlassen.
Nach
§ 16 abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann ein Bürger sein
Ausscheiden aus einem ehrenamtlich tätigen Gremium verlangen, wenn er mehr als
10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat.
Da
Herr Karlernst Hamsen seit dem 21.09.2009 dem Gemeinderat angehört, sind die
Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus diesem Gremium gem. der Gemeindeordnung
gegeben.
Gem.
§ 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung muss der Gemeinderat förmlich feststellen, ob
ein wichtiger Grund im Sinne der GemO für die Niederlegung des
Gemeinderatsmandates vorliegt.
Zu
b und c)
Damit
der Gemeinderat wieder auf seine gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl
kommt, wird der ausscheidende Gemeinderat durch Nachrücken für den Rest der
Amtszeit ersetzt. Entsprechend § 31 Abs. 2 GemO rückt der Bewerber nach, der
bei der Feststellung des Wahlergebnisses als nächste Ersatzperson innerhalb des
Wahlvorschlages der gleichen Partei oder Wählervereinigung
festgestellt wurde.
Gemeinderat
Karlernst Hamsen wurde bei der letzten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 über die
Grüne Liste in das Gemeinderatsgremium gewählt. Nächste Ersatzperson auf der
Liste der Grünen Liste Weingarten ist aufgrund des damaligen Wahlergebnisses
Herr Axel Hammen, Kiefernweg 18, 76356 Weingarten (Baden).
Herr
Axel Hammen hat auf Anfrage der Gemeindeverwaltung inzwischen schriftlich
erklärt, dass er bereit ist, das Gemeinderatsmandat anzunehmen. Darüber hinaus
hat er die übersandte Erklärung unterzeichnet, wonach bei ihm ein
Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat gem. § 29 Abs. 1 – 4 der
Gemeindeordnung nicht vorliegt.
Falls
der Gemeinderat gem. § 29 Abs. 5 GemO förmlich feststellt, dass sich kein
Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 GemO ergibt, rückt Herr Axel Hammen für
den Rest der Amtszeit in den Gemeinderat nach.
Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher
verpflichtet Herrn Gemeinderat Axel Hammen.
Zu
d-i)
Nach
dem Ausscheiden von Karlernst Hamsen aus dem Gemeinderat ist die Besetzung der
beschließenden und beratenden Ausschüsse neu zu regeln.
Herr Karlernst
Hamsen war in folgenden Ausschüssen vertreten:
Ausschuss: |
Ordentliches
Mitglied: |
persönlicher
Stellvertreter: |
Ø Ausschuss für
Umwelt und Technik |
Karlernst
Hamsen |
Sonja
Güntner |
Ø Verwaltungsausschuss |
Sonja
Güntner |
Karlernst
Hamsen |
Ø Zweckverband Musikschule
Hardt |
Karlernst
Hamsen |
Friederike
Schmid |
Der Vorschlag der Grünen Liste Weingarten sieht folgende
Besetzung der Gremien vor:
Ausschuss: |
Ordentliches
Mitglied: |
persönlicher
Stellvertreter: |
Ø Ausschuss für
Umwelt und Technik |
Axel
Hammen |
Sonja
Güntner |
Ø Verwaltungsausschuss |
Sonja
Güntner |
Axel
Hammen |
Ø Zweckverband
Musikschule Hardt |
Axel
Hammen |
Friederike
Schmid |
Die
Gemeindeverwaltung schlägt vor die Besetzung der Ausschüsse wie vorgeschlagen zu beschließen.
Zu j)
Herr Karlernst Hamsen scheidet als vierter
Bürgermeisterstellvertreter aus.
Die Grüne Liste Weingarten schlägt zur Wahl des
vierten Bürgermeisterstellvertreters Frau Sonja Güntner vor.
Herr Hamsen war als Fraktionsvorsitzender zudem Mitglied im Ältestenrat. Frau Güntner wird auch diese Funktion übernehmen.
Keine