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Zustimmung zur Nachwahl des zweiten Stellvertretenden Kommandanten
Der Gemeinderat nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis und erteilt die nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
für Baden-Württemberg i. V. m. § 10 sowie § 15 der Feuerwehrsatzung der
Gemeinde Weingarten (Baden) vom 19.12.2018 erforderliche Zustimmung zur Nachwahl
von Axel Oheim als zweiter stellvertretender Kommandant und beschließt dessen
Ernennung zum Ehrenbeamten.
Die Ernennung erfolgt durch
Aushändigung einer Bestellungsurkunde durch den Bürgermeister.
Der gegenwärtige Amtsinhaber Dr. Christian Adam kann
aufgrund Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland seine Funktion als zweiter
stellvertretender Kommandant nicht mehr ausüben und scheidet deshalb aus dem
Kommando aus. Dies erforderte eine Nachwahl zur Neubesetzung dieser Position.
Die Wahl bedarf zur Rechtswirksamkeit gemäß § 8 des
Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg vom 02.03.2010, geändert durch das Gesetz
vom 17.12.2015 die Zustimmung des Gemeinderates. Der Gemeinderat wird hierbei
als Kontrollorgan tätig. Er hat zu prüfen bzw. durch den Bürgermeister prüfen
zu lassen, ob die Wahl gemäß § 15 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Weingarten
(Baden) vom 19.12.2018 durchgeführt worden ist, insbesondere keine unzulässige
Wahlbeeinflussung vorgekommen ist, dass geheim abgestimmt wurde und der
Gewählte die für sein Amt erforderlichen persönlichen und sachlichen
Voraussetzungen erfüllt.
Bei der Wahl waren Bürgermeisterstellvertreter Gerhard
Fritscher, Hauptamtsleiter Oliver Russel, Unterkreisführer Patrick Grünewald
sowie Feuerwehrsachbearbeiterin Daniela Schöner anwesend. Kommandant Günther
Sebold, Kamerad Klaus Breitinger sowie Kamerad Manuel Gablenz bildeten den
Wahlvorstand. Es wird bestätigt, dass die Wahl geheim und ohne Beeinflussung
stattgefunden hat. Der neu gewählte Stellvertreter Axel Oheim erfüllt aufgrund
langjähriger Zugehörigkeit zu Freiwilligen Feuerwehren die sachlichen und
persönlichen Voraussetzungen, zumal er das Amt des stellvertretenden
Abteilungskommandanten bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe,
Abteilung Rüppurr ausgeübt hat.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: