Betreff
Freiwillige Feuerwehr Weingarten (Baden);
h i e r:
Zustimmung zur Nachwahl des zweiten Stellvertretenden Kommandanten
Vorlage
1369/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und erteilt die nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 10 sowie § 15 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 19.12.2018 erforderliche Zustimmung zur Nachwahl von Axel Oheim als zweiter stellvertretender Kommandant und beschließt dessen Ernennung zum Ehrenbeamten.

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde durch den Bürgermeister.

 

Der gegenwärtige Amtsinhaber Dr. Christian Adam kann aufgrund Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland seine Funktion als zweiter stellvertretender Kommandant nicht mehr ausüben und scheidet deshalb aus dem Kommando aus. Dies erforderte eine Nachwahl zur Neubesetzung dieser Position.

Die Wahl bedarf zur Rechtswirksamkeit gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg vom 02.03.2010, geändert durch das Gesetz vom 17.12.2015 die Zustimmung des Gemeinderates. Der Gemeinderat wird hierbei als Kontrollorgan tätig. Er hat zu prüfen bzw. durch den Bürgermeister prüfen zu lassen, ob die Wahl gemäß § 15 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 19.12.2018 durchgeführt worden ist, insbesondere keine unzulässige Wahlbeeinflussung vorgekommen ist, dass geheim abgestimmt wurde und der Gewählte die für sein Amt erforderlichen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Bei der Wahl waren Bürgermeisterstellvertreter Gerhard Fritscher, Hauptamtsleiter Oliver Russel, Unterkreisführer Patrick Grünewald sowie Feuerwehrsachbearbeiterin Daniela Schöner anwesend. Kommandant Günther Sebold, Kamerad Klaus Breitinger sowie Kamerad Manuel Gablenz bildeten den Wahlvorstand. Es wird bestätigt, dass die Wahl geheim und ohne Beeinflussung stattgefunden hat. Der neu gewählte Stellvertreter Axel Oheim erfüllt aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zu Freiwilligen Feuerwehren die sachlichen und persönlichen Vor­aussetzungen, zumal er das Amt des stellvertretenden Abteilungskommandanten bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe, Abteilung Rüppurr ausgeübt hat.

 

 

 Nein:      

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: