h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Nach Vorberatung im Ausschuss
für Umwelt und Technik nimmt der Gemeinderat die Stellungnahmen aus der
Offenlage sowie den beigefügten Entwurf zum Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 51 "Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle /
Walzbachbad", 2. Änderung, zur Kenntnis und beschließt:
1. Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu folgen.
2.
Die abschließende Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge der Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse.
3. Den Bebauungsplan Nr. 51 "Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad", 2. Änderung, in der Fassung vom September 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung am 23.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51
"Sport- und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad",
2. Änderung als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt in der Ortslage Weingarten und
umfasst die Flurstücke Nr. 19853, 19854, 19856, 19850 (Walzbachweg)
ganz und die Flurstücke-Nr. 19800
(Wilhelm-Martin-Straße), 13472/2 und 13473 (jeweils Kanalstraße) sowie
19855 (Flurstück mit Walzbachhalle, Freibad und TSV-Halle) teilweise.
Am 07.06.2021 hat der
Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem.
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Das
Ergebnis der Beteiligung liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden
Be-handlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die
Stellung-nahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten.
Die
vorgeschlagene Behandlung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen liegt
als Anlage bei.
Aus
der Offenlage ergeben sich damit nachfolgende Änderungen der Planung:
·
Änderung von
Formulierungen in den Hinweisen zur Klarstellung des Verhältnisses der
Pflanzgebote (Festsetzung 1.7.3) und der Pflanzliste (A-4 Hinweise)
·
Aktualisierung
der Begründung im Abschnitt Flächennutzungsplan aufgrund des Inkrafttretens des
Flächennutzungsplans 2030 (3.3 Flächennutzungsplanung)
·
Ergänzung um
eingegangene Hinweise
·
nachrichtliche
Übernahme vorhandener Leitungen (Plankarte)
·
redaktionelle
Anpassungen, z.B. Ersatz alter, nicht mehr existenter Flurstücke durch die neuen
Flurstücke
Diese
Änderungen sind im Entwurf zum Satzungsbeschluss eingearbeitet.
Diese
Änderungen sind in einem gesonderten Dokument beigefügt und dort in Rot
hervorgehoben.
Bereits im Entwurf zur Offenlage waren nachfolgende Änderungen gegenüber der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen und durch Unterstreichung hervorgehoben:
·
Im zeichnerischen Teil:
Ergänzung
einer überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb der Gemeinbedarfsfläche “Schul-
und Vereinssport”, einer überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb der
öffentlichen Grünfläche “Freibad” und einer Fläche für Aufschüttung am
südwestlichen Rand des Geltungsbereiches.
·
Im textlichen Teil:
Planungsrechtliche Festsetzung
Ergänzung
der maximal zulässigen Gebäudehöhe innerhalb der Gemeinbedarfsfläche “Schul-
und Vereinssport” (1.1.2.3 Höhe baulicher Anlagen) sowie eine
Aktualisierung der Festsetzung zu insektenfreundlichen Leuchtmitteln
(1.8.6 Leuchtmittel).
Zulässigkeit
von notwendigen Radabstellanlagen und Müllabfallbehälter außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen.
·
im textlichen Teil:
Örtliche Bauvorschriften
Ergänzung
und Aktualisierung der Werbemöglichkeiten innerhalb des Plangebietes
(2.1.2 Werbeanlagen) und Vorschrift zur Eingrünung und/oder Einhausung von
Müllabfallsammelplätzen.
·
Anlage
B-6 Gestaltungsplan wurde aktualisiert.
In seiner Sitzung am 13.09.2021 hat der Ausschuss
für Umwelt und Technik dem Gemeinderat empfohlen, der in der Synopse
vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen zu folgen, den Entwurf zum Satzungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 51 "Sport-
und Kulturzentrum Walzbachhalle / Walzbachbad", 2. Änderung, vom September 2021 zur
Kenntnis zu nehmen und diesen Entwurf als Satzung zu beschließen.
x Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: