Betreff
Feuerwehr Weingarten:
h i e r:
Formelle Änderung der Entschädigungssatzung 2020
Vorlage
1010/2020/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Feuerwehrentschädigungssatzung (B 8) in der überarbeiteten und vorliegenden Fassung zu beschließen.

Bereits am 29.04.2019 hat der Gemeinderat die neue Entschädigungssatzung für die Feuerwehr Weingarten in seiner damaligen Sitzung (Vorlage Nr. 0559/2019) beschlossen. Die Satzung wurde pflichtgemäß der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Im Nachgang sind formelle Fehler in der Satzung aufgefallen und wurden mit der Rechtsaufsichtsbehörde erörtert. Daraufhin hat die Verwaltung die Änderungen größtenteils eingepflegt.

So wurden die Bedenken ausgeräumt und die Satzung musste in ihrem Inhalt nicht verändert werden. Die beschlossenen Entschädigungssätze bleiben in ihrer Höhe unverändert. Lediglich zum Verfahren (beispielsweise Gewährung auf Antrag oder auch ohne Antrag, Pauschale Abrechnung oder pro Stunde) hat sich etwas verändert.

 

Die Änderungen sind nicht inhaltlicher Art, sondern beziehen sich auf die Formulierungen und Verfahren.

Die Entschädigungssätze bleiben demnach unverändert.

 

Nach erfolgter Vorberatung im Verwaltungsausschuss soll nun heute der Beschluss gefasst werden.