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Formelle Änderung der Entschädigungssatzung 2020
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Feuerwehrentschädigungssatzung (B 8) in der überarbeiteten und vorliegenden Fassung zu beschließen.
Bereits am
29.04.2019 hat der Gemeinderat die neue Entschädigungssatzung für die Feuerwehr
Weingarten in seiner damaligen Sitzung (Vorlage Nr. 0559/2019) beschlossen. Die
Satzung wurde pflichtgemäß der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Im Nachgang sind
formelle Fehler in der Satzung aufgefallen und wurden mit der
Rechtsaufsichtsbehörde erörtert. Daraufhin hat die Verwaltung die Änderungen
größtenteils eingepflegt.
So wurden die
Bedenken ausgeräumt und die Satzung musste in ihrem Inhalt nicht verändert
werden. Die beschlossenen Entschädigungssätze bleiben in ihrer Höhe
unverändert. Lediglich zum Verfahren (beispielsweise Gewährung auf Antrag oder
auch ohne Antrag, Pauschale Abrechnung oder pro Stunde) hat sich etwas
verändert.
Die Änderungen sind
nicht inhaltlicher Art, sondern beziehen sich auf die Formulierungen und
Verfahren.
Die
Entschädigungssätze bleiben demnach unverändert.
Nach erfolgter
Vorberatung im Verwaltungsausschuss soll nun heute der Beschluss gefasst
werden.