Betreff
Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren,
h i e r:
Erweiterung und Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Berliner Straße 10
Vorlage
1030/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Wohnhauses auf dem Anwesen Berliner Straße 10 Flst. Nr. 12807.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 26 „Richtäcker Teil I“ und ist daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und außerhalb der Stellplatz- und Gestaltungssatzung.

 

Der Bauherr plant die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses als zweigeschossigen Anbau mit Flachdach.

 

Nach vorherigem Abbruch der bestehenden Garage und der Terrasse mit darüberlegendem Balkon wird das bestehende Wohnhaus im Vorderbereich des Flurstücks im Zuge der Sanierung lediglich mit neuen Fensteröffnungen ergänzt.

Der neue zweigeschossige Anbau schließt lückenlos an das bestehende Vorderwohnhaus an und ergänzt dieses zweigeschossig mit Wohnraum.

 

Durch den Anbau entstehen keine neuen Wohneinheiten. Es müssen keine weiteren Stellplätze nachgewiesen werden.

 

Gemäß §9 der Festsetzungen sind Vorgärten als Ziergärten oder Rasenflächen anzulegen. Die baurechtlich erforderlichen Stellplätze sind im Bereich des Grundstücks nachgewiesen.

 

Die Dachform ist lediglich über die maximale Dachneigung von 30 ° geregelt. Somit entspricht die Wohnhauserweiterung mit Flachdach in Art und Maß seiner baulichen Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Art der Festsetzung

Festsetzung im Bebauungsplan

Geplant im Bauvorhaben

Bauliche Nutzung

Wohngebäude

Wohngebäude

GRZ

0,3

laut Planer eingehalten

Seitlicher Grenzabstand

min. 3 m

4,30 m (schmalste Stelle)

Abstand zwischen Hauptgebäuden

min. 8 m

9 m (schmalste Stelle)

Gebäudelänge

min. 11 m Länge

17,44 m

Traufhöhe

max. 5,80 m

5,50 m

Dachneigung

max. 30°

Um 0°

 

Der Anstrich der Gebäude hat in unauffälligen Farben zu erfolgen.

 

Da das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zu erteilen.