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Aufstellung eines Jurtezelts, Gewann Ochsensteige Flst. Nr. 14037 und 14038
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Aufstellung eines Jurtezelts auf dem Anwesen Flst. 14037 und 14038 im
Gewann Ochsensteige.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und im Außenbereich
und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 35 BauGB
sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen
untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Der Bauherr plant die Aufstellung eines Jurtezelts zur temporären Nutzung bei schlechtem Wetter für den Naturkindergarten Weingarten.
Das Zelt in den Maßen mit einer Höhe von 2,50 m bis 3,00 m und einem Durchmesser von 6,20 m soll der Nutzung der Kinder und des Erziehungspersonals des Waldkindergartens bei schlechtem Wetter dienen.
Da keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist und somit die Festsetzungen des § 35 Absatz 2 BauGB erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.