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Neubau eines Wochenendhauses mit Geräteschuppen und 10 m² Terrasse, Wochenendhausgebiet im Gehren Flst. Nr. 16328
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Neubau eines Wochenendhauses mit Geräteschuppen und einer 10 m² Terrasse
auf dem Anwesen Flst. Nr. 16328 im Wochenendhausgebiet im Gehren.
Das Vorhaben liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Im Gehren, 2. Änderung“ und ist
somit nach § 30 Absatz 1 BauGB zu beurteilen.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und außerhalb der Stellplatz- und
Gestaltungssatzung.
Der Bauherr plant
den Neubau eines eingeschossigen Wochenendhauses. Das gesamte Wochenendhaus
soll unterkellert werden.
Das geplante Haus
mit Satteldach und einer Dachneigung von 20° erhält zudem noch eine Terrasse
mit der Grundfläche von 10 m².
Als Nebenanlage ist
ein Geräteschuppen in den Maßen 2 m x 4 m x 2,59 m geplant. Der geplante
Schuppen soll mit Satteldach und einer Dachneigung von 16° ausgeführt werden.
Die Fassaden sind
als Putzfassade, in Sichtmauerwerk oder Holz auszuführen.
Festsetzungen des
Bebauungsplans
Art der Festsetzung |
Festsetzungen im Bebauungsplan |
Geplant im Bauvorhaben |
Art der Nutzung |
Wochenendhaus |
Wochenendhaus |
GRZ |
Max 50 m² überbaute
Grundfläche |
50 m² |
Vollgeschosse |
Max. 1 |
1 |
Traufhöhe |
Max. 3,50 m |
3,50 m |
Bauweise |
Offene Bauweise |
Offene Bauweise |
Nebenanlagen Kubatur |
Max. 20 m³ |
18,5 m³ |
Dachform |
FD, PD, WD, SD |
SD |
Dachneigung |
Max. 20° |
20° (Haus) und 16°
(Schuppen) |
Zufahrtsbreite Einfahrt |
Max. 4 m |
5 m |
Die Festsetzung zur
zulässigen Zufahrtsbreite lautet wie folgt:
Auf den nicht
überbaubaren Grundstücksflächen sind entlang der Verkehrsflächen Zufahrten von
maximal 4 m Breite erlaubt. Werden zwei Stellplätze unmittelbar nebeneinander
angeordnet, so erhöht sich diese Breite auf maximal 6 m.
Für die Zufahrt
sind im Bauvorhaben 4 m Zufahrtsbreite geplant.
Da die
Festsetzungen des Bebauungsplans hiermit eingehalten sind empfiehlt die
Verwaltung das Einvernehmen zu erteilen.