Betreff
Antrag auf Baugenehmigung,
h i e r:
Neubau eines Einfamilienhauses nach positiver Bauvoranfrage, Kirchbergstraße 18
Vorlage
1033/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Anwesen Kirchbergstraße 18, Flst. Nr. 17677/1.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und außerhalb der Stellplatz- und Gestaltungssatzung.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 34 BauGB muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen.

Für das Bauvorhaben wurde eine Bauvoranfrage bezüglich Lage, Dachneigung und Firsthöhe gestellt. Diese wurde am 23.06.2020 positiv beschieden. Die Lage entspricht der Voranfrage. Die Dachneigung von 25° sowie die Firsthöhe entsprechen den Angaben der genehmigten Bauvoranfrage.

 

Mit einer Gesamthöhe von 174,99 ü. NN ist das geplante Gebäude mit der Firsthöhe niedriger als die beiden angrenzenden Objekte Kirchbergstraße 20 mit einer Höhe von 176,07 ü. NN und Kirchbergstraße 16 mit einer Höhe von 177,55 ü. NN und fügt sich somit in der Höhe in die nähere Umgebungsbebauung ein.

 

Die Gebäudefluchten werden sowohl zur Straßenfront als auch zur Gartenseite eingehalten und bilden eine Flucht.

 

Die geplante Dachform als Satteldach sowie die Dachneigung gleicht ebenfalls den benachbarten Objekten.

 

Die Gebäudefront ähnelt dem Aufbau und der der gesamten Kubatur der Nebengebäude.

 

Durch das Einfügen in die Umgebung des geplanten Vorhabens sind die Tatbestandsmerkmale des § 34 BauGB erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt somit das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.