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Neubau eines Einfamilienhauses nach positiver Bauvoranfrage, Kirchbergstraße 18
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Anwesen Kirchbergstraße 18, Flst.
Nr. 17677/1.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und außerhalb der Stellplatz- und
Gestaltungssatzung.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34
BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 34 BauGB
muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die
Umgebungsbebauung einfügen.
Für das Bauvorhaben
wurde eine Bauvoranfrage bezüglich Lage, Dachneigung und Firsthöhe gestellt.
Diese wurde am 23.06.2020 positiv beschieden. Die Lage entspricht der
Voranfrage. Die Dachneigung von 25° sowie die Firsthöhe entsprechen den Angaben
der genehmigten Bauvoranfrage.
Mit einer
Gesamthöhe von 174,99 ü. NN ist das geplante Gebäude mit der Firsthöhe
niedriger als die beiden angrenzenden Objekte Kirchbergstraße 20 mit einer Höhe
von 176,07 ü. NN und Kirchbergstraße 16 mit einer Höhe von 177,55 ü. NN und
fügt sich somit in der Höhe in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Die Gebäudefluchten
werden sowohl zur Straßenfront als auch zur Gartenseite eingehalten und bilden
eine Flucht.
Die geplante
Dachform als Satteldach sowie die Dachneigung gleicht ebenfalls den
benachbarten Objekten.
Die Gebäudefront ähnelt dem Aufbau und der der gesamten
Kubatur der Nebengebäude.
Durch das Einfügen in die Umgebung des geplanten Vorhabens sind die Tatbestandsmerkmale des § 34 BauGB erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt somit das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.