Betreff
Zusammensetzung des Gemeinderats,
h i e r:
- Anschluss Gemeinderat Matthias Görner an die FDP-Fraktion
- Wahl des persönlichen Stellvertreters im Verwaltungsausschuss
Vorlage
1037/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat nimmt den Beitritt von Herrn Görner zur FDP-Fraktion zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat wählt Herrn Klaus Holzmüller zum persönlichen Stellvertreter von Herrn Matthias Görner im Verwaltungsausschuss.

Herr Matthias Görner teilt mit Schreiben vom 29.09.2020 mit, in die Fraktion der FDP im Gemeinderat von Weingarten eingetreten zu sein.

 

Gemäß § 32a Abs. 1 GemO können sich Gemeinderäte zu Fraktionen zusammenschließen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. Diese regelt in § 2 Abs. 1 Satz 3, dass jeder Gemeinderat nur einer Fraktion angehören kann. Dies ist mit dem Austritt aus der WBB-Fraktion vorliegend der Fall, da Herr Görner zuletzt als fraktionsloses Mitglied im Gemeinderat mitgewirkt hatte.

 

Ob und welche Fraktionen gebildet werden, bleibt den Gemeinderatsmitgliedern überlassen. Da die Gemeinderäte bei der Wahrnehmung ihres Mandats unabhängig sind (§ 32 Abs. 3 GemO), steht es jedem einzelnen Gemeinderat frei, ob er einer Fraktion beitritt oder diese wieder verlässt (vgl. hierzu LT-Drs. 15/7265 zu § 32a vom 03.08.2015). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt zur Fraktion der FDP liegen somit vor.

 

Über die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie der Stellvertreter der Mitglieder entscheidet gemäß der Hauptsatzung bzw. der Geschäftsordnung der Gemeinderat durch Beschluss.

 

Gemäß § 40 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Mitglieder der beschließenden Ausschüsse und der beratenden Ausschüsse durch Wahl zu bestellen. Für die ordentlichen Mitglieder der Ausschüsse sind Stellvertreter zu bestellen.

 

§ 40 Abs. 2 GemO geht davon aus, dass die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse und die Wahl der persönlichen Stellvertreter in der Regel im Wege der Einigung erfolgt. Das bedeutet, dass alle Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die Parteien und Wählervereinigungen und die personelle Besetzung zustimmen müssen (durch Akklamation). Bei auch nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen. In die Einigung sind auch die Stellvertreter mit einzubeziehen.

 

Nach Beratung im Ältestenrat wird vorgeschlagen, dass Herr Görner weiterhin dem Verwaltungsausschuss als ordentliches Mitglied – jetzt der FDP-Fraktion – angehört. Als neuer persönlicher Stellvertreter soll Herr Holzmüller gewählt werden.