h i e r:
- Anschluss Gemeinderat Matthias Görner an die FDP-Fraktion
- Wahl des persönlichen Stellvertreters im Verwaltungsausschuss
Der Gemeinderat nimmt
den Beitritt von Herrn Görner zur FDP-Fraktion zur Kenntnis.
Der Gemeinderat wählt Herrn Klaus Holzmüller zum persönlichen Stellvertreter von Herrn Matthias Görner im Verwaltungsausschuss.
Herr Matthias
Görner teilt mit Schreiben vom 29.09.2020 mit, in die Fraktion der FDP im
Gemeinderat von Weingarten eingetreten zu sein.
Gemäß § 32a Abs. 1
GemO können sich Gemeinderäte zu Fraktionen zusammenschließen. Das Nähere
regelt die Geschäftsordnung. Diese regelt in § 2 Abs. 1 Satz 3, dass jeder
Gemeinderat nur einer Fraktion angehören kann. Dies ist mit dem Austritt aus
der WBB-Fraktion vorliegend der Fall, da Herr Görner zuletzt als fraktionsloses
Mitglied im Gemeinderat mitgewirkt hatte.
Ob und welche
Fraktionen gebildet werden, bleibt den Gemeinderatsmitgliedern überlassen. Da
die Gemeinderäte bei der Wahrnehmung ihres Mandats unabhängig sind (§ 32 Abs. 3
GemO), steht es jedem einzelnen Gemeinderat frei, ob er einer Fraktion beitritt
oder diese wieder verlässt (vgl. hierzu LT-Drs. 15/7265 zu § 32a vom
03.08.2015). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt zur
Fraktion der FDP liegen somit vor.
Über die
Zusammensetzung der Ausschüsse sowie der Stellvertreter der Mitglieder
entscheidet gemäß der Hauptsatzung bzw. der Geschäftsordnung der Gemeinderat
durch Beschluss.
Gemäß § 40
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Mitglieder der beschließenden
Ausschüsse und der beratenden Ausschüsse durch Wahl zu bestellen. Für die
ordentlichen Mitglieder der Ausschüsse sind Stellvertreter zu bestellen.
§ 40 Abs. 2 GemO
geht davon aus, dass die Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse und die
Wahl der persönlichen Stellvertreter in der Regel im Wege der Einigung erfolgt.
Das bedeutet, dass alle Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich
des Bürgermeisters) dem Vorschlag über die Verteilung der Sitze auf die
Parteien und Wählervereinigungen und die personelle Besetzung zustimmen müssen
(durch Akklamation). Bei auch nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die
Einigung nicht zustande gekommen. In die Einigung sind auch die Stellvertreter
mit einzubeziehen.
Nach Beratung im
Ältestenrat wird vorgeschlagen, dass Herr Görner weiterhin dem Verwaltungsausschuss
als ordentliches Mitglied – jetzt der FDP-Fraktion – angehört. Als neuer
persönlicher Stellvertreter soll Herr Holzmüller gewählt werden.