Betreff
Erträgnisse der Stiftung Gutes Tun,
h i e r:
Verwendung der Erträgnisse 2020
Vorlage
1038/2020/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Referenzvorlage

Der Gemeinderat beschließt, der „Sparkassenstiftung Gutes Tun“ folgende Verwendungsvorschläge für die Ausschüttung von 1.050,- € zu unterbreiten:

je 525,- sollen die Gesangvereine Frohsinn und Liederkranz erhalten.

Die „Sparkassenstiftung Gutes Tun“ erwirtschaftete aus dem Stiftungsfonds der Gemeinde Weingarten einen Betrag von 1.050,- €, der an die Gemeinde noch im Jahr 2020 ausgeschüttet wird. Durch diesen Betrag können Vereine oder Seniorengruppen unterstützt werden.

 

Der Gemeinde steht ein Vorschlagsrecht für einen Verwendungszweck zu.

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nach einstimmigem Beschluss, der Sparkassenstiftung die Verwendung des Ausschüttungsbetrages hälftig für die Vereine Frohsinn und Liederkranz vorzuschlagen. Für künftige Diskussionen und zur besseren Übersicht soll die Verwaltung dem Gremium neben der Vorlage noch eine Liste mit bisherigen Spendenempfängern zur Verfügung stellen.