Betreff
Fortschreibung des Flächennutzungsplan 2030,
h i e r:
Abschließender Beschluss des Flächennutzungsplans 2030
Vorlage
1045/2020/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des AUT empfehlen dem Gemeinderat nachfolgende Beschlussvorlage in Bezug auf die Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK):

 

  1. Die Gemeinde Weingarten billigt, dass den Anregungen, die zu den Entwürfen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe –wie aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlich – vorgebracht wurden, gefolgt bzw. nicht gefolgt wird.

 

  1. Die Gemeinde Weingarten beschließt auf Basis der §§ 2 Absatz 1, 205 Absatz 6 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Nachbarschaftsverbandsgesetz die aktuelle Fassung des Flächennutzungsplans 2030 für den Bereich der Gemarkung Weingarten.

 

  1. Die Verwaltung des Nachbarschaftsverbandes wird mit folgenden Punkten beauftragt:

 

·         entsprechend § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch den Beteiligten das Ergebnis der Prüfung ihrer Einwendungen mitzuteilen.

·         soweit Einwendungen nicht berücksichtigt wurden, diese entsprechend § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch mit einer Stellungnahme dem Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans an die Genehmigungsbehörde beizufügen.

 

·         die Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Begründung inklusive Umweltbericht nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch und zusammenfassender Erklärung der Genehmigungsbehörde nach § 6 Baugesetzbuch zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Verbandsversammlung hat im März 2012 die förmliche Einleitung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2030 (FNP 2030) nach § 2 BauGB beschlossen. Parallel erfolgte der Beschluss zur Einleitung der Fortschreibung des Landschaftsplanes. Fachliche Grundlage für die Umweltbelange bildet die Tragfähigkeitsstudie. Für die Fortschreibung sollten insbesondere die Bereiche Gewerbeflächen und Wohnbauflächen näher betrachtet werden.

 

Für die gewerblichen Bauflächen lag bereits eine entsprechende Studie von CIMA/ Planquadrat vor, die Handlungsbedarf im Verbandsgebiet aufgezeigt hatte, so dass diese Thematik im Verfahren zunächst vorgezogen wurde.

 

Die Fortschreibung „Wohnen“ wurde zu Beginn des Verfahrens von der Fortschreibung „Gewerbe“ zunächst entkoppelt und zurückgestellt. Gründe hierfür waren u. a. die anstehende Überarbeitung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, die als landesweite Genehmigungsgrundlage für Flächenneuausweisungen im FNP sowie für genehmigungsbedürftige, nicht aus dem FNP entwickelte Bebauungspläne dienen und die ausstehende Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, die eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Wohnbauflächenbedarfe einnimmt.

 

Mit der Veröffentlichung der Aktualisierung der Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächennachweise im Jahr 2013 und der Bevölkerungsvorausrechnung im Juli 2014 lagen die Grundlagen für die Wiederaufnahme der Fortschreibung der Wohnbauflächen vor. Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 22. Mai 2017 wurden die beiden genannten Themenfelder zusammengeführt.

 

Am 3. Juni 2019 hat die Verbandsversammlung die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Während der Entwurf des FNP 2030 in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließlich 23. August 2019 auslag, hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24. Juni 2019 bis 9. August stattgefunden. Nach eingehender Prüfung der eingereichten Anregungen war eine erneute beschränkte Offenlage erforderlich.

 

Diese wurde durch die Verbandsversammlung am 30. März 2020 beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 8. April 2020 bis zum 8. Mai 2020 statt. Die Öffentliche Auslegung ist aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie verspätet in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis zum 26. Juni 2020 durchgeführt worden.

 

Aus der Öffentlichkeit sind im Zuge der formellen Offenlage keine Anregungen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine neuen Erkenntnisse an die Planungsstelle Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe herangetragen worden, die eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 zur Folge haben.

 

Redaktionelle Änderungen sind in der Begründung im Kapitel 8.5.3 Flächendeckendes Radverkehrsnetz (explizitere Definition des Radverkehrsnetzes im ersten Satz des Kapitels) und im Kapitel 10.3 Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen, Vermerke (Anpassung an das geltende Gesetz) sowie im Umweltbericht im Kapitel 2.5.1 Derzeitiger Umweltzustand (Anpassung an die geltenden Gesetze) vorgenommen worden. 

 

Darüber hinaus hat sich zwischenzeitlich der Rechtsstreit zur 2. Rheinbrücke erledigt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Rechtskraft erlangt und die nördliche Lage der 2. Rheinbrücke wird im FNP 2030 nachrichtlich übernommen.

 

Die gesamte Flächenkulisse ist dem Flächennutzungsplan 2030 zu entnehmen. Der FNP 2030 wird nach Beschluss durch die Verbandsversammlung des NVK zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe gegeben. Dieses hat gemäß § 6 Abs. 4 BauGB drei Monate Zeit, über die Genehmigung zu entscheiden. Nach erfolgter Genehmigung sowie Veröffentlichung dieser, erlangt der FNP 2030 Wirksamkeit.

 

Im zweiten Entwurf des FNP 2030 wurde die inzwischen rechtskräftigen Konzentrationszonen Windenergie sowie die durch die Verbandsversammlung beschlossenen Einzeländerungen und Berichtigungen aufgenommen worden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich für die Gemarkungsfläche Weingarten im Vergleich zu der im April bis Juni 2020 durchgeführten 2. Offenlage keine inhaltlichen Veränderungen zum Gemeinderatsbeschluss vom 29.04.2019 ergeben haben, kann aus Sicht der Verwaltung dem aktuellen Entwurf in der Fassung vom August 2020 zugestimmt werden.

 

Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 für die Gemarkung Weingarten wurde in der AUT-Sitzung am 12.10.20 vorberaten und mit einer Gegenstimme dem Gemeinderat empfohlen.

 

 

Ergänzender Hinweis:

Der Flächennutzungsplan 2030 sowie die dazugehörigen vollständigen Anlagen (Begründung, Umweltbericht, Gebietspässe und Tabellen mit den Stellungnahmen) sind im Internet abrufbar:

 

http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/ b1/verbandsversammlung/vv_november_2020.de