h i e r:
a) Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanentwurfs
b) Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik empfehlen
nach Vorberatung:
1. Der Gemeinderat billigt die Fassung des Bebauungsplans Nr. 58
„Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße“ in der Fassung vom 22.09.2020 zusammen
mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Entwurf.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und den
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 13a BauGB zu veranlassen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.08.2013 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-,
Höhefeldstraße" als Verfahren gemäß § 13a beschlossen. Zur Sicherung der
Planung trat am 02.08.2018 eine Veränderungssperre in Kraft, deren Geltung um
ein weiteres Jahr verlängert wurde. In seiner Sitzung am 21.09.2020 nahm der
Gemeinderat seine Abwägung vor. Die daraus hervorgehenden Änderungen wurden in
die beigefügten Unterlagen eingearbeitet, ebenso die Änderungswünsche des
Ausschusses für Umwelt und Technik aus der Sitzung vom 12.10.2020.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Gemeinde als
Planungsziel die städtebauliche Verträglichkeit zukünftiger Planungen,
insbesondere zur Regelung des Maßes der baulichen Nutzung für die rückwärtige
Bebauung regeln, sowie einer unkontrollierten und unmaßstäblichen
Bauentwicklung vorbeugen. Konkret soll damit eine Nachverdichtung im
rückwärtigen Bereich in städtebaulich verträglichem Umfang ermöglicht und
gleichzeitig der vorhandene Grüngürtel in den hinteren Teilflächen der
Grundstücke dauerhaft gesichert werden.
Nach Billigung des Vorentwurfs sowie Beschluss zur Beteiligung am
23.09.2019 durch den Gemeinderat, fand die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit im Zeitraum 07.10.2019 bis 08.11.2019 und parallel dazu die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum
vom 01.10.2019 bis 08.11.2019 statt. Die Abwägung der während der Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und
Technik am 14.09.2020 beraten und der Abwägungsbeschluss in der
Gemeinderatssitzung am 21.09.2020 gefasst.
Die Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden soweit erforderlich bei der
Entwurfsfassung berücksichtigt. Es handelt sich hierbei weitestgehend um
allgemeine Hinweise zu Kampfmittelverdachtsflächen, Leitungen, Geotechnik,
Altlasten und Hochwasser, die im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten sind.
Die Anregungen insbesondere der Neptune Energy GmbH und des LGRB zum Thema
Alt-Öl Bohrung sowie die Anregungen des LRA insbesondere zu Wärmetauscher, zur
Bauweise und Baulinie sowie Steingärten wurden im Entwurf aufgegriffen und der
zeichnerische und textliche Teil des Bebauungsplanes entsprechend angepasst.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen seitens der
Öffentlichkeit und der Beschlüsse des Gemeinderates gibt es nun eine
Unterscheidung der Gebäude- und Wandhöhen zwischen den Gebieten entlang der
Bahnhof-, Schiller- und Höhefeldstraße in erster als auch in zweiter Reihe.
Aufgrund der größeren Straßenquerschnitte in der Bahnhofstraße und
dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats „Städtebauliche Entwicklung in
Weingarten“ vom 29.06.2020 werden in der Bahnhofstraße im Vergleich zum
Vorentwurf sowohl in erster wie auch in zweiter Reihe größere Gebäudehöhen
ermöglicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.58 sowie die örtlichen Bauvorschriften wurden in der AUT-Sitzung am 12.10.20 vorberaten und einstimmig gemäß den beigefügten Unterlagen zur Offenlage empfohlen.