Betreff
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße",
h i e r:
a) Beschluss zur Billigung des Bebauungsplanentwurfs
b) Beschluss zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Vorlage
1041/2020/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik empfehlen nach Vorberatung:

 

1. Der Gemeinderat billigt die Fassung des Bebauungsplans Nr. 58 „Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße“ in der Fassung vom 22.09.2020 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Entwurf.

 

2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB zu veranlassen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.08.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" als Verfahren gemäß § 13a beschlossen. Zur Sicherung der Planung trat am 02.08.2018 eine Veränderungssperre in Kraft, deren Geltung um ein weiteres Jahr verlängert wurde. In seiner Sitzung am 21.09.2020 nahm der Gemeinderat seine Abwägung vor. Die daraus hervorgehenden Änderungen wurden in die beigefügten Unterlagen eingearbeitet, ebenso die Änderungswünsche des Ausschusses für Umwelt und Technik aus der Sitzung vom 12.10.2020.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans möchte die Gemeinde als Planungsziel die städte­bauliche Verträglichkeit zukünftiger Planungen, insbesondere zur Regelung des Maßes der bau­lichen Nutzung für die rückwärtige Bebauung regeln, sowie einer unkontrollierten und un­maßstäblichen Bauentwicklung vorbeugen. Konkret soll damit eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich in städtebaulich verträglichem Umfang ermöglicht und gleichzeitig der vorhandene Grüngürtel in den hinteren Teilflächen der Grundstücke dauerhaft gesichert werden.

Nach Billigung des Vorentwurfs sowie Beschluss zur Beteiligung am 23.09.2019 durch den Gemeinderat, fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum 07.10.2019 bis 08.11.2019 und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 08.11.2019 statt. Die Abwägung der während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Technik am 14.09.2020 beraten und der Abwägungsbeschluss in der Gemeinderatssitzung am 21.09.2020 gefasst.

Die Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden soweit erforderlich bei der Entwurfsfassung berücksichtigt. Es handelt sich hierbei weitestgehend um allgemeine Hinweise zu Kampfmittelverdachtsflächen, Leitungen, Geotechnik, Altlasten und Hochwasser, die im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten sind. Die Anregungen insbesondere der Neptune Energy GmbH und des LGRB zum Thema Alt-Öl Bohrung sowie die Anregungen des LRA insbesondere zu Wärmetauscher, zur Bauweise und Baulinie sowie Steingärten wurden im Entwurf aufgegriffen und der zeichnerische und textliche Teil des Bebauungsplanes entsprechend angepasst.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit und der Beschlüsse des Gemeinderates gibt es nun eine Unterscheidung der Gebäude- und Wandhöhen zwischen den Gebieten entlang der Bahnhof-, Schiller- und Höhefeldstraße in erster als auch in zweiter Reihe.

Aufgrund der größeren Straßenquerschnitte in der Bahnhofstraße und dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats „Städtebauliche Entwicklung in Weingarten“ vom 29.06.2020 werden in der Bahnhofstraße im Vergleich zum Vorentwurf sowohl in erster wie auch in zweiter Reihe größere Gebäudehöhen ermöglicht.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.58 sowie die örtlichen Bauvorschriften wurden in der AUT-Sitzung am 12.10.20 vorberaten und einstimmig gemäß den beigefügten Unterlagen zur Offenlage empfohlen.