Betreff
Breitbandausbau des Gewerbegebiets „Westlich der Bahnlinie",
h i e r:
Vergabe des Breitbandausbaus im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung der Breitbandkabel Karlsruhe (BLK)
Vorlage
1043/2020/1
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Gemeinderat beauftragt

1.    die Verwaltung den Landrat des Landkreises Karlsruhe zu ermächtigen, das im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung hervorgegangene Angebot der Netze BW GmbH für den FTTB/H-Ausbau im Gewerbegebiet „Westlich der Bahn“ zu einem Pauschalpreis von 1.329.519,17 € brutto (1.117.243 € netto) auf Rechnung der Gemeinde Weingarten (Baden) zu vergeben. Das Angebot wird vorbehaltlich der endgültigen Förderbestätigung durch den Bund angenommen.

2.    die Verwaltung den Landrat des Landkreises Karlsruhe zu ermächtigen, den vorläufigen Bundesförderbescheid mit den Angaben der Ausschreibung zu konkretisieren und einen finalen Bundesförderbescheid beim Projektträger atene KOM zu erwirken.

3.    die Verwaltung eventuell notwendige Anordnungen, Erlasse und Begleitmaßnahmen zur Umsetzung des Projektes durchzuführen und die Netze BW GmbH bei der Realisierung des geförderten Projektes zu unterstützen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge. Nicht zuletzt durch die derzeitige „Covid-19-Krise“ erweisen sich leistungsfähige Glasfaseranschlüsse als wichtige Stütze des gesellschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Lebens.

 

Grundlage für die schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgern, Unternehmen und wichtigen öffentlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Ziel eines flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 festgelegt.

 

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet schloss sich die Gemeinde Weingarten (Baden) der Interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe (IKZ) an. Ziel der IKZ ist es kurzgefasst, dort, wo kein privates Telekommunikationsunternehmen die für eine ausreichende Breitbandversorgung notwendige Infrastruktur oder Leistung bereitstellt, die Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung sicherzustellen.

 

In Weingarten konnte bisher die Sohl-Siedlung, Sallenbusch und das Neubaugebiet Moorblick mit Breitband erschlossen werden. Zusätzlich ist eine Mitverlegung von Breitbandkabeln in der Burgstraße und der Jöhlinger Straße erfolgt oder wird zeitnah vollendet.

 

Für den Glasfaserausbau erhielt die Gemeinde seit dem Aufsetzen des Landesförderprogramms in 2015 für den Breitbandausbau in Baden-Württemberg (VwV Breitbandförderung) 149.804 € vom Land BW bewilligt.

 

Seit März 2019 wird das Landesförderprogramm um eine Ko-Finanzierungs­förderung des Landes bei vom Bund geförderten Maßnahmen ergänzt. Danach sind Glasfaserprojekte vorrangig beim Bund zu beantragen, die im Falle einer Bewilligung durch den Bund (zumeist in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben) um weitere 40 % der förderfähigen Ausgaben durch das Land BW aufgestockt werden. Insgesamt ist damit eine Förderung von 90 % der förderfähigen Ausgaben möglich.

 

Die Gemeinde Weingarten (Baden) hat im Jahr 2019 einen Förderantrag zum FTTB/H-Ausbau im Gewerbegebiet westlich der Bahnlinie über den Landkreis Karlsruhe beim Bund gestellt und mit vorläufigem Bescheid vom 29.07.2019 eine Förderzusage für ein Betreibermodell nach Nr. 3.2 in Verbindung mit Nr. 5.4 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) erhalten. Die Ko-Finanzierung des Landes BW wurde hierzu ebenfalls mit Bescheid vom 07.02.2020 bewilligt.

Bei der Bundesförderung handelt es sich um einen Zuwendungsbescheid mit einer vorläufigen Zuwendung, da die tatsächliche Zuwendungshöhe von der durchzuführenden Ausschreibung und deren Ausschreibungsergebnis abhängt. Durch die Bundesförderung werden 50 % der tatsächlich angefallenen förderfähigen Ausgaben gefördert.

 

Die Zuwendung des Landes beläuft sich auf 740.000€ brutto. Diese entsprechen 40% der zugrundeliegenden Kostenschätzung von 1,85 Mio. € brutto. Nach dieser Schätzung würde sich eine Zuwendung von insgesamt 1,665 Mio. € brutto ergeben.

 

Die im Förderbescheid des Bundes aufgeführten Nebenbestimmungen sind im Vergleich zur bisherigen Landesförderung sehr umfangreich. Um allen Nebenbestimmungen des Förderbescheides nachzukommen und um von dem Know-how der zugehörigen Ausschreibungsmodalitäten auf landkreisebene profitieren zu können, übernahm der Landkreis Karlsruhe die EU-weite Ausschreibung des bewilligten Förderprojektes für die beteiligten Städte und Gemeinden.

 

Ein standardisiertes Verfahren soll eine zügige Durchführung der Infrastrukturarbeiten ermöglichen und die Einhaltung der Grundsätze des Vergaberechts und der Nebenbestimmungen des Bundes gewährleisten.

 

Zum 04.08.2020 wurden im Rahmen der EU-weiten-Ausschreibung die verbindlichen Angebote von drei teilnehmenden Bietern vom Landkreis Karlsruhe angefordert. Lediglich ein verbindliches Angebot ging von der Netze BW GmbH ein. Das Angebot der Netze BW GmbH ist mit einem Pauschalpreis von 1.329.519,17 € brutto (1.117.243 € netto) für das o.g. Förderprojekt hervorgegangen.

 

Von den Gesamtkosten für den FTTB/H-Ausbau hat die Gemeinde Weingarten folglich rund 10 % der förderfähigen Ausgaben bzw. rd. 132.951,92 € brutto (111.724,30 € netto) zu tragen. Die restlichen förderfähigen Ausgaben werden voraussichtlich über die beiden beschriebenen Förderprogramme des Bundes und des Landes BW getragen.

 

Die abschließende Höhe der Zuwendung wird auf Basis der in den Auswahlverfahren ermittelten wirtschaftlichsten Angebote festgelegt. Nach Durchführung der Auswahlverfahren sind gegenüber dem Bund die für die Gewährung des Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung erforderlichen Angaben zu konkretisieren (Planungen, Ergebnis der Ausschreibung, Meilensteinplan etc.). Auf Grundlage dieser eingereichten Unterlagen erfolgt die Prüfung für die Erstellung des Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung. Es besteht dahingehend ein geringes Risiko, dass nicht alle in der Ausschreibung angebotenen und beauftragten Leistungen förderfähig sind. Der Anteil der Gemeinde könnte sich somit auf einen Betrag geringfügig über 10 % der Gesamtkosten des Förderverfahrens erhöhen, sollte die Bewilligungsbehörde nicht die komplette Ausschreibung als förderfähig anerkennen. Für die Prüfung ist jedoch die Vergabe der Ausschreibung nötig.

 

Die Grundstückshausanschlüsse sind voll förderfähig, sodass die Kosten des Baus nicht dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden sollten. Diese Einnahmen wären sonst von den Baukosten abzuziehen und reduzieren die Förderbeträge zulasten der Kommune.

 

Die angebotenen Leistungen der Netze BW GmbH umfassen ein komplett schlüsselfertiges FTTB/H-Netz inklusive Leerrohrnetz, Einzug von Glasfaserkabel, Aufstellen von Gehäusen und Röhrchenverteiler und der Dokumentation der realisierten Netze und dem Hausanschlussmanagement.

Im Haushalt 2020 ist der Breitbandausbau im Gewerbegebiet westlich der Bahnlinie in der mittelfristigen Planung für das Jahr 2021 und 2022 mit jeweils 900T € geplant. Die dem Angebot entsprechenden Kosten in Höhe von 1.329.519,17 € brutto (1.117.243 € netto) werden damit ausreichend abgedeckt.

Eine 90% Förderung durch den Bund und das Land wurde dem gegenübergestellt und ebenfalls mittelfristig kalkuliert.

In der Haushaltsplanung 2021 wird der Ansatz der Maßnahme auf 800T € jährlich reduziert. Damit ist nach wie vor ein Pauschbetrag als Sicherheit für unvorhergesehene Zahlung enthalten und dennoch dem vorliegenden Angebot angepasst. Dem Grundsatz der Haushaltswahrheit wird hiermit Rechnung getragen.