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Vergabe des Breitbandausbaus im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung der Breitbandkabel Karlsruhe (BLK)
Der Gemeinderat beauftragt
1. die Verwaltung den Landrat des Landkreises
Karlsruhe zu ermächtigen, das im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung
hervorgegangene Angebot der Netze BW GmbH für den FTTB/H-Ausbau im
Gewerbegebiet „Westlich der Bahn“ zu einem Pauschalpreis von 1.329.519,17 €
brutto (1.117.243 € netto) auf Rechnung der Gemeinde Weingarten (Baden) zu
vergeben. Das Angebot wird vorbehaltlich der endgültigen Förderbestätigung
durch den Bund angenommen.
2. die Verwaltung den Landrat des Landkreises
Karlsruhe zu ermächtigen, den vorläufigen Bundesförderbescheid mit den Angaben der Ausschreibung zu konkretisieren und einen finalen
Bundesförderbescheid beim Projektträger atene KOM zu erwirken.
3. die Verwaltung eventuell notwendige Anordnungen, Erlasse und Begleitmaßnahmen zur Umsetzung des Projektes durchzuführen und die Netze BW GmbH bei der Realisierung des geförderten Projektes zu unterstützen.
Die Bundesrepublik
Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft. Neue Technologien und
Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und
Wirtschaftens. Die Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet den Menschen
und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege
des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben, größere wirtschaftliche Erfolge. Nicht zuletzt
durch die derzeitige „Covid-19-Krise“ erweisen sich leistungsfähige
Glasfaseranschlüsse als wichtige Stütze des gesellschaftlichen wie auch
wirtschaftlichen Lebens.
Grundlage für die
schrittweise Ausgestaltung der digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige
Breitbandnetze, die allen Bürgern, Unternehmen und wichtigen öffentlichen
Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen müssen. Um
den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Ziel
eines flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 festgelegt.
Zur Verbesserung
der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet schloss sich die Gemeinde Weingarten
(Baden) der Interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitbandausbau im
Landkreis Karlsruhe (IKZ) an. Ziel der IKZ ist es kurzgefasst, dort, wo kein
privates Telekommunikationsunternehmen die für eine ausreichende
Breitbandversorgung notwendige Infrastruktur oder Leistung bereitstellt, die
Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung sicherzustellen.
In Weingarten
konnte bisher die Sohl-Siedlung, Sallenbusch und das Neubaugebiet Moorblick mit
Breitband erschlossen werden. Zusätzlich ist eine Mitverlegung von
Breitbandkabeln in der Burgstraße und der Jöhlinger Straße erfolgt oder wird
zeitnah vollendet.
Für den
Glasfaserausbau erhielt die Gemeinde seit dem Aufsetzen des
Landesförderprogramms in 2015 für den Breitbandausbau in Baden-Württemberg (VwV
Breitbandförderung) 149.804 € vom
Land BW bewilligt.
Seit März 2019 wird
das Landesförderprogramm um eine Ko-Finanzierungsförderung des Landes bei vom
Bund geförderten Maßnahmen ergänzt. Danach sind Glasfaserprojekte vorrangig
beim Bund zu beantragen, die im Falle einer Bewilligung durch den Bund (zumeist
in Höhe von 50 % der förderfähigen Ausgaben) um weitere 40 % der förderfähigen
Ausgaben durch das Land BW aufgestockt werden. Insgesamt ist damit eine
Förderung von 90 % der förderfähigen Ausgaben möglich.
Die Gemeinde
Weingarten (Baden) hat im Jahr 2019 einen Förderantrag zum FTTB/H-Ausbau im
Gewerbegebiet westlich der Bahnlinie über den Landkreis Karlsruhe beim Bund
gestellt und mit vorläufigem Bescheid vom 29.07.2019 eine Förderzusage für ein
Betreibermodell nach Nr. 3.2 in Verbindung mit Nr. 5.4 der Richtlinie für die
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) erhalten. Die Ko-Finanzierung des
Landes BW wurde hierzu ebenfalls mit Bescheid vom 07.02.2020 bewilligt.
Bei der
Bundesförderung handelt es sich um einen Zuwendungsbescheid mit einer
vorläufigen Zuwendung, da die tatsächliche Zuwendungshöhe von der
durchzuführenden Ausschreibung und deren Ausschreibungsergebnis abhängt. Durch
die Bundesförderung werden 50 % der tatsächlich angefallenen
förderfähigen Ausgaben gefördert.
Die Zuwendung des
Landes beläuft sich auf 740.000€ brutto. Diese entsprechen 40% der
zugrundeliegenden Kostenschätzung von 1,85 Mio. € brutto. Nach dieser Schätzung
würde sich eine Zuwendung von insgesamt 1,665 Mio. € brutto ergeben.
Die im
Förderbescheid des Bundes aufgeführten Nebenbestimmungen sind im Vergleich zur
bisherigen Landesförderung sehr umfangreich. Um allen Nebenbestimmungen des
Förderbescheides nachzukommen und um von dem Know-how der zugehörigen
Ausschreibungsmodalitäten auf landkreisebene profitieren zu können, übernahm
der Landkreis Karlsruhe die EU-weite Ausschreibung des bewilligten
Förderprojektes für die beteiligten Städte und Gemeinden.
Ein
standardisiertes Verfahren soll eine zügige Durchführung der
Infrastrukturarbeiten ermöglichen und die Einhaltung der Grundsätze des Vergaberechts
und der Nebenbestimmungen des Bundes gewährleisten.
Zum 04.08.2020
wurden im Rahmen der EU-weiten-Ausschreibung die verbindlichen Angebote von
drei teilnehmenden Bietern vom Landkreis Karlsruhe angefordert. Lediglich ein
verbindliches Angebot ging von der Netze BW GmbH ein. Das Angebot der Netze BW
GmbH ist mit einem Pauschalpreis von 1.329.519,17
€ brutto (1.117.243 € netto) für das o.g. Förderprojekt hervorgegangen.
Von den
Gesamtkosten für den FTTB/H-Ausbau hat die Gemeinde Weingarten folglich rund 10
% der förderfähigen Ausgaben bzw. rd. 132.951,92 € brutto (111.724,30 € netto)
zu tragen. Die restlichen förderfähigen Ausgaben werden voraussichtlich über
die beiden beschriebenen Förderprogramme des Bundes und des Landes BW getragen.
Die abschließende
Höhe der Zuwendung wird auf Basis der in den Auswahlverfahren ermittelten
wirtschaftlichsten Angebote festgelegt. Nach Durchführung der Auswahlverfahren
sind gegenüber dem Bund die für die Gewährung des Bescheides über die
abschließende Höhe der Zuwendung erforderlichen Angaben zu konkretisieren
(Planungen, Ergebnis der Ausschreibung, Meilensteinplan etc.). Auf Grundlage
dieser eingereichten Unterlagen erfolgt die Prüfung für die Erstellung des
Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung. Es besteht dahingehend
ein geringes Risiko, dass nicht alle in der Ausschreibung angebotenen und
beauftragten Leistungen förderfähig sind. Der Anteil der Gemeinde könnte sich
somit auf einen Betrag geringfügig über 10 % der Gesamtkosten des Förderverfahrens
erhöhen, sollte die Bewilligungsbehörde nicht die komplette Ausschreibung als
förderfähig anerkennen. Für die Prüfung
ist jedoch die Vergabe der Ausschreibung nötig.
Die
Grundstückshausanschlüsse sind voll förderfähig, sodass die Kosten des Baus
nicht dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden sollten. Diese Einnahmen wären
sonst von den Baukosten abzuziehen und reduzieren die Förderbeträge zulasten
der Kommune.
Die angebotenen Leistungen der Netze BW GmbH umfassen ein komplett schlüsselfertiges FTTB/H-Netz inklusive Leerrohrnetz, Einzug von Glasfaserkabel, Aufstellen von Gehäusen und Röhrchenverteiler und der Dokumentation der realisierten Netze und dem Hausanschlussmanagement.
Im Haushalt 2020 ist der
Breitbandausbau im Gewerbegebiet westlich der Bahnlinie in der mittelfristigen
Planung für das Jahr 2021 und 2022 mit jeweils 900T € geplant. Die dem Angebot
entsprechenden Kosten in Höhe von 1.329.519,17 € brutto (1.117.243 € netto) werden damit ausreichend
abgedeckt.
Eine 90% Förderung durch den Bund
und das Land wurde dem gegenübergestellt und ebenfalls mittelfristig
kalkuliert.
In der Haushaltsplanung 2021 wird der Ansatz der Maßnahme auf 800T €
jährlich reduziert. Damit ist nach wie vor ein Pauschbetrag als Sicherheit für
unvorhergesehene Zahlung enthalten und dennoch dem vorliegenden Angebot
angepasst. Dem Grundsatz der Haushaltswahrheit wird hiermit Rechnung getragen.