Betreff
Antrag WBB-Fraktion vom 22.11.2020,
h i e r:
Initiative für ein fahrradfreundliches Weingarten "Sanierungsprogramm der Radwege Richtung Grötzingen, Untergrombach und Blankenloch"
Vorlage
1110/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat stimmt den Empfehlungen der Verwaltung zu. 

Die WBB Gemeinderatsfraktion hat in ihrem Schreiben vom 22.11.2020 mit dem Thema - Initiative für ein „Fahrradfreundliches Weingarten“: Teil IV Sanierungsprogramm der Radwege Richtung Grötzingen, Untergrombach und Blankenloch (Kirschbaumallee) - beantragt, dass die im Schreiben aufgeführten 5 Punkte dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die 5 Punkte werden nachfolgend mit der jeweiligen Empfehlung aufgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungsprogramm der kommunalen Rad- und Wirtschaftswege unter Ausschöpfung sämtlicher Fördermöglichkeiten dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere sollen die drei Hauptradwegverbindungen nach Grötzingen (Dresdner-Ring - Gemarkungsgrenze), Untergrombach (Höhe Holzbau Häcker – Überleitung parallel zur B3) und Blankenloch (Kirschbaumallee Waldrand bis Gemarkungsgrenze) in dem Programm enthalten sein.

 

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit zur Sanierung der erwähnten Wege, auch um klimafreundliche Mobilität zu fördern und hat kurzfristig zum Antrag der WBB-Fraktion Kostenvoranschläge zur Sanierung dieser Wege eingeholt. Das finanzielle Volumen dieser Maßnahmen würde laut diesen, allein bei den 3 erwähnten Rad- und Wirtschaftswegen und den aktuellen Marktpreisen, bei ca. 2,31 Millionen € brutto reinen Baukosten liegen (RW Grötzingen, 1,7 km – 825.000 €, RW Untergrombach, 1,2 km – 615.000 €, RW Blankenloch, 1,7 km – 870.000 €).

Es handelt sich dabei um eine Gesamtstrecke von 4,6 km, die im Vollausbau saniert werden sollte. Die Finanzmittel für diese Maßnahmen können bei Vollausbau investiv abgebildet werden, welches die Finanzierung erleichtert. Der Vollausbau ist aber vorwiegend der Belastung durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge geschuldet, die bei einer zukünftigen Sanierung zwingend zu berücksichtigen ist. Aus diesem Grund wurden die Kostenvoranschläge auch mit einer Wegbreite von 4,50 m (Kirschbaumalle mit 3,50 m) angefragt, um die Lastverteilung der schweren Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen und auf genügend Fahrbahnbreite zu verteilen. Bei dieser Wegbreite könnte ein Zukauf von Wegrandstreifen notwendig werden. Diese Kosten sind in der obigen Schätzung nicht enthalten. Sollte ein Ingenieurbüro die Baumaßnahmen begleiten, sind auch dafür Kosten einzurechnen, ca. 22 % der Bausumme (~ 508.000 €).

In der Formulierung von Punkt 1 wurde kein Zeitraum genannt, in dem das Sanierungsprogramm aufgestellt werden soll. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das Sanierungsprogramm für den Haushalt 2022 ff aufzustellen, um ausreichend Zeit für die umfangreiche Vorbereitung zu haben. Gerade auch mit Blick auf die Ausarbeitung und Darstellung der möglichen Fördermittel. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Fördermittel nur gewährt werden, wenn die Herstellungskosten vollumfänglich im Haushalt bereitgestellt werden.

 

  1. Der Radweg Richtung Grötzingen soll aufgrund des besonders maroden Zustandes priorisiert und bereits im Jahr 2021 saniert und ausgebaut werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2021 abzubilden.

 

Die reinen Baukosten für diese Strecke betragen ca. 825.000 € brutto. Wie oben erwähnt, können bei Vollausbau die Kosten investiv abgebildet werden und für die Beantragung der Fördergelder muss die komplette Summe abgebildet werden.

Nach Auffassung der Verwaltung ist grundsätzlich vorab ein Beschluss zur Ausführung jeden Weges des Sanierungsprogramms (mögliche Breite, Aufbau, Zukauf von Randstreifen, usw.) zu fassen. Dieser bildet dann die Basis für exaktere Kostenermittlungen des Sanierungsprogramms. Die Verwaltung arbeitet die Vorlage dazu aus und schlägt zur Beratung darüber den März 2021 vor, um ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu haben.

Die Verwaltung empfiehlt aus obigen Gründen, das Ergebnis der Gesamtaufstellung des Sanierungsprogramms, inklusive Darstellung etwaiger Fördermittel, abzuwarten und die Finanzmittel für diesen Weg erst im HH 2022 ff abzubilden.

Die Strecke kann, bis zur endgültigen Entscheidung bezüglich der Sanierung, vorerst durch den Bauhof (so früh als möglich in 2022), mit geringstem notwendigen Aufwand, provisorisch repariert werden.

 

  1. Die Verwaltung stimmt sich mit der Stadt Stutensee ab, ob eine durchgängige Sanierung der „Kirschbaumallee auch auf der Gemarkung Stutensee möglich ist. Eine interkommunale Ausschreibung und Baukoordination sind anzustreben.

 

Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise. Das Ergebnis der Abstimmung mit der Stadt Stutensee wird im Sanierungsprogramm dargestellt.

 

  1. Die Verwaltung stimmt sich mit der Stadt Karlsruhe ab, ob der nicht sanierte, ca. 300 m lange „Lückenschluss“ zwischen Waldrand Grötzinger Baggersee und Fa. Mauk ebenfalls einen Ausbau erfährt, bzw. mitkoordiniert werden kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise. Das Ergebnis der Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe wird im Sanierungsprogramm dargestellt.

 

  1. Der Radwegmanager des Landkreises Karlsruhe ist in die Gesamtplanungen und Abstimmungsgespräche eng einzubeziehen.

 

Der Radwegemanager wird bezüglich der Fördermöglichkeit mit eingebunden.