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Initiative für ein fahrradfreundliches Weingarten "Sanierungsprogramm der Radwege Richtung Grötzingen, Untergrombach und Blankenloch"
Der Gemeinderat stimmt den Empfehlungen der Verwaltung zu.
Die WBB
Gemeinderatsfraktion hat in ihrem Schreiben vom 22.11.2020 mit dem Thema -
Initiative für ein „Fahrradfreundliches Weingarten“: Teil IV Sanierungsprogramm
der Radwege Richtung Grötzingen, Untergrombach und Blankenloch
(Kirschbaumallee) - beantragt, dass die im Schreiben aufgeführten 5 Punkte dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die 5 Punkte werden
nachfolgend mit der jeweiligen Empfehlung aufgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Sanierungsprogramm der kommunalen Rad- und Wirtschaftswege unter
Ausschöpfung sämtlicher Fördermöglichkeiten dem Gemeinderat zur Abstimmung
vorzulegen. Insbesondere sollen die drei Hauptradwegverbindungen nach
Grötzingen (Dresdner-Ring - Gemarkungsgrenze), Untergrombach (Höhe Holzbau
Häcker – Überleitung parallel zur B3) und Blankenloch (Kirschbaumallee
Waldrand bis Gemarkungsgrenze) in dem Programm enthalten sein.
Die Verwaltung
sieht ebenfalls die Notwendigkeit zur Sanierung der erwähnten Wege, auch um
klimafreundliche Mobilität zu fördern und hat kurzfristig zum Antrag der
WBB-Fraktion Kostenvoranschläge zur Sanierung dieser Wege eingeholt. Das
finanzielle Volumen dieser Maßnahmen würde laut diesen, allein bei den 3
erwähnten Rad- und Wirtschaftswegen und den aktuellen Marktpreisen, bei ca.
2,31 Millionen € brutto reinen Baukosten liegen (RW Grötzingen, 1,7 km –
825.000 €, RW Untergrombach, 1,2 km – 615.000 €, RW Blankenloch, 1,7 km –
870.000 €).
Es handelt sich
dabei um eine Gesamtstrecke von 4,6 km, die im Vollausbau saniert werden sollte.
Die Finanzmittel für diese Maßnahmen können bei Vollausbau investiv abgebildet
werden, welches die Finanzierung erleichtert. Der Vollausbau ist aber
vorwiegend der Belastung durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge geschuldet,
die bei einer zukünftigen Sanierung zwingend zu berücksichtigen ist. Aus diesem
Grund wurden die Kostenvoranschläge auch mit einer Wegbreite von 4,50 m
(Kirschbaumalle mit 3,50 m) angefragt, um die Lastverteilung der schweren
Nutzfahrzeuge zu berücksichtigen und auf genügend Fahrbahnbreite zu verteilen.
Bei dieser Wegbreite könnte ein Zukauf von Wegrandstreifen notwendig werden.
Diese Kosten sind in der obigen Schätzung nicht enthalten. Sollte ein
Ingenieurbüro die Baumaßnahmen begleiten, sind auch dafür Kosten einzurechnen,
ca. 22 % der Bausumme (~ 508.000 €).
In der Formulierung
von Punkt 1 wurde kein Zeitraum genannt, in dem das Sanierungsprogramm
aufgestellt werden soll. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das
Sanierungsprogramm für den Haushalt 2022 ff aufzustellen, um ausreichend Zeit
für die umfangreiche Vorbereitung zu haben. Gerade auch mit Blick auf die
Ausarbeitung und Darstellung der möglichen Fördermittel. Die Verwaltung weist
darauf hin, dass Fördermittel nur gewährt werden, wenn die Herstellungskosten
vollumfänglich im Haushalt bereitgestellt werden.
- Der Radweg Richtung Grötzingen soll
aufgrund des besonders maroden Zustandes priorisiert und bereits im Jahr
2021 saniert und ausgebaut werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt
2021 abzubilden.
Die reinen
Baukosten für diese Strecke betragen ca. 825.000 € brutto. Wie oben erwähnt,
können bei Vollausbau die Kosten investiv abgebildet werden und für die
Beantragung der Fördergelder muss die komplette Summe abgebildet werden.
Nach Auffassung der
Verwaltung ist grundsätzlich vorab ein Beschluss zur Ausführung jeden Weges des
Sanierungsprogramms (mögliche Breite, Aufbau, Zukauf von Randstreifen, usw.) zu
fassen. Dieser bildet dann die Basis für exaktere Kostenermittlungen des
Sanierungsprogramms. Die Verwaltung arbeitet die Vorlage dazu aus und schlägt
zur Beratung darüber den März 2021 vor, um ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu
haben.
Die Verwaltung
empfiehlt aus obigen Gründen, das Ergebnis der Gesamtaufstellung des
Sanierungsprogramms, inklusive Darstellung etwaiger Fördermittel, abzuwarten
und die Finanzmittel für diesen Weg erst im HH 2022 ff abzubilden.
Die Strecke kann,
bis zur endgültigen Entscheidung bezüglich der Sanierung, vorerst durch den
Bauhof (so früh als möglich in 2022), mit geringstem notwendigen Aufwand,
provisorisch repariert werden.
- Die Verwaltung stimmt sich mit der
Stadt Stutensee ab, ob eine durchgängige Sanierung der „Kirschbaumallee
auch auf der Gemarkung Stutensee möglich ist. Eine interkommunale
Ausschreibung und Baukoordination sind anzustreben.
Die Verwaltung
empfiehlt diese Vorgehensweise. Das Ergebnis der Abstimmung mit der Stadt
Stutensee wird im Sanierungsprogramm dargestellt.
- Die Verwaltung stimmt sich mit der
Stadt Karlsruhe ab, ob der nicht sanierte, ca. 300 m lange „Lückenschluss“
zwischen Waldrand Grötzinger Baggersee und Fa. Mauk ebenfalls einen Ausbau
erfährt, bzw. mitkoordiniert werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise. Das Ergebnis der
Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe wird im Sanierungsprogramm dargestellt.
- Der Radwegmanager des Landkreises
Karlsruhe ist in die Gesamtplanungen und Abstimmungsgespräche eng
einzubeziehen.
Der Radwegemanager wird bezüglich der Fördermöglichkeit mit eingebunden.