h i e r:
- Beschluss der baulandpolitischen Grundsätze der Gemeinde Weingarten (Baden),
- Antrag der WBB zum sozialen Wohnungsbau
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage
definierten baulandpolitischen Grundsätze zur nachhaltigen Steuerung der
Wohnraumversorgung in der Gemeinde Weingarten.
Die konkreten städtebaulichen Verträge
bedürfen der Einzelentscheidung des Gemeinderats.
Der Antrag der WBB
zum sozialen Wohnungsbau ist damit umgesetzt.
Im
Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung hat sich der Gemeinderat
dazu entschieden, „baulandpolitische Grundsätze“ aufzustellen, um der
Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum in Miete und Eigentum zur Verfügung stellen zu
können.
Im
Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung hat sich der Gemeinderat
dazu entschieden, „baulandpolitische Grundsätze“ aufzustellen, um der
Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum in Miete und Eigentum zur Verfügung stellen zu
können.
Bei
der Beratung der Vorgehensweise wurde man auf die im vergangenen Jahr
beschlossenen baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Bruchsal aufmerksam.
Diese wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt Bruchsal im
Gemeinderat am 29.06.2020 öffentlich vorgestellt.
Des
Weiteren liegen der Verwaltung baulandpolitische Grundsätze weiterer Kommunen
vor, u. a. von der Stadt Bretten, Karlsruhe sowie der Gemeinde
Rielasingen-Worblingen.
Neben
der Verpflichtung zur Schaffung von gefördertem und „preisgünstigem“ Wohnraum haben
einzelne Kommunen zusätzlich eine Regelung zur Kostenübernahme für die
gebietsbezogene Infrastruktur innerhalb der baulandpolitischen Grundsätze
definiert.
- Schaffung öffentlicher Stellplätze
- Energetische Konzeption
- Städtebauliche Qualitätsstandards bei
größeren Planungsgebieten
Für die geplanten städtebaulichen
Entwicklungen, insbesondere im Bereich der beiden Projekte in der Ringstraße
ist es wichtig, dass die baulandpolitischen Grundsätze vor dem Beginn der
weiteren Verfahrensschritte vom Gemeinderat beschlossen werden.
Von Seiten der Verwaltung
wurde zur Diskussion ein Entwurf auf Grundlage der baulandpolitischen
Grundsätze der Stadt Bruchsal erarbeitet, den der Gemeinderat in seiner Sitzung
am 23.11.2020 vorberaten hat. Die Änderung der zu erstellenden Anzahl
der Besucherstellplätze auf 2 Besucherstellplätze pro 10 Wohneinheiten wurden
im Entwurf entsprechend eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf soll
nun beschlossen werden.
Die künftigen
städtebaulichen Verträge (Durchführungsverträge) bedürfen dennoch der
individuellen Beratung im Gremium, insbesondere weil unterschiedliche Bauformen
(Reihen-, Doppelhäuser oder Geschosswohnungsbau) der individuellen Betrachtung
bzgl. der Anrechnung Miet- oder Eigentumsfläche bedürfen.
Mit dieser Vorlage soll
auch der WBB-Antrag zum sozialen Wohnungsbau abgeschlossen werden.
Konkret war folgender Antrag gestellt:
„Bei Änderungen,
vorhabenbezogenen- oder neuen Bebauungsplänen, auf dessen künftigen Flächen
überwiegend ein einzelner Investor, Bauträger oder Projektträger tätig wird,
ist zwischen der Gemeinde Weingarten und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher
Vertrag abzuschließen, der dem sozialen Wohnungsbau eine Mindestquote von 35%
einräumt.
Die Quote bezieht sich auf
die Gesamtwohnfläche des Vorhabens und beinhaltet eine mindestens 10-jährige
Mietzins-Festschreibung zu den jeweils zu ermittelnden Sozialsätzen, aktuell
liegt dieser in Weingarten gegenüber dem örtlichen Mietspiegel bei ca. 6,- € /
m“.
Mit den baulandpolitischen Grundsätzen
werden die im Antrag genannten Forderungen übererfüllt. Statt einer
Mindestquote von 35% werden grundsätzlich 50% differenziert nach Miet- und
Eigentumsfläche gefordert.
Darüber hinaus soll die Festschreibung als sozialer Mietwohnraum nicht nur zehn, sondern mindestens 20 Jahre betragen.
Der Antrag wird daher seitens der Verwaltung als umgesetzt betrachtet.