Betreff
Bezahlbarer Wohnraum in Weingarten,
h i e r:
- Beschluss der baulandpolitischen Grundsätze der Gemeinde Weingarten (Baden),
- Antrag der WBB zum sozialen Wohnungsbau
Vorlage
0949/2020/2
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Referenzvorlage

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage definierten baulandpolitischen Grundsätze zur nachhaltigen Steuerung der Wohnraumversorgung in der Gemeinde Weingarten.

 

Die konkreten städtebaulichen Verträge bedürfen der Einzelentscheidung des Gemeinderats.

 

Der Antrag der WBB zum sozialen Wohnungsbau ist damit umgesetzt.

 

Im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, „baulandpolitische Grundsätze“ aufzustellen, um der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum in Miete und Eigentum zur Verfügung stellen zu können.

 

Im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, „baulandpolitische Grundsätze“ aufzustellen, um der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum in Miete und Eigentum zur Verfügung stellen zu können.

 

Bei der Beratung der Vorgehensweise wurde man auf die im vergangenen Jahr beschlossenen baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Bruchsal aufmerksam. Diese wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt Bruchsal im Gemeinderat am 29.06.2020 öffentlich vorgestellt.

 

Des Weiteren liegen der Verwaltung baulandpolitische Grundsätze weiterer Kommunen vor, u. a. von der Stadt Bretten, Karlsruhe sowie der Gemeinde Rielasingen-Worblingen.

 

Neben der Verpflichtung zur Schaffung von gefördertem und „preisgünstigem“ Wohnraum haben einzelne Kommunen zusätzlich eine Regelung zur Kostenübernahme für die gebietsbezogene Infrastruktur innerhalb der baulandpolitischen Grundsätze definiert.

 

  • Schaffung öffentlicher Stellplätze
  • Energetische Konzeption
  • Städtebauliche Qualitätsstandards bei größeren Planungsgebieten

 

Für die geplanten städtebaulichen Entwicklungen, insbesondere im Bereich der beiden Projekte in der Ringstraße ist es wichtig, dass die baulandpolitischen Grundsätze vor dem Beginn der weiteren Verfahrensschritte vom Gemeinderat beschlossen werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde zur Diskussion ein Entwurf auf Grundlage der baulandpolitischen Grundsätze der Stadt Bruchsal erarbeitet, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2020 vorberaten hat. Die Änderung der zu erstellenden Anzahl der Besucherstellplätze auf 2 Besucherstellplätze pro 10 Wohneinheiten wurden im Entwurf entsprechend eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf soll nun beschlossen werden.

 

Die künftigen städtebaulichen Verträge (Durchführungsverträge) bedürfen dennoch der individuellen Beratung im Gremium, insbesondere weil unterschiedliche Bauformen (Reihen-, Doppelhäuser oder Geschosswohnungsbau) der individuellen Betrachtung bzgl. der Anrechnung Miet- oder Eigentumsfläche bedürfen.

 

Mit dieser Vorlage soll auch der WBB-Antrag zum sozialen Wohnungsbau abgeschlossen werden. Konkret war folgender Antrag gestellt:

 

„Bei Änderungen, vorhabenbezogenen- oder neuen Bebauungsplänen, auf dessen künftigen Flächen überwiegend ein einzelner Investor, Bauträger oder Projektträger tätig wird, ist zwischen der Gemeinde Weingarten und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der dem sozialen Wohnungsbau eine Mindestquote von 35% einräumt.

 

Die Quote bezieht sich auf die Gesamtwohnfläche des Vorhabens und beinhaltet eine mindestens 10-jährige Mietzins-Festschreibung zu den jeweils zu ermittelnden Sozialsätzen, aktuell liegt dieser in Weingarten gegenüber dem örtlichen Mietspiegel bei ca. 6,- € / m“.

 

Mit den baulandpolitischen Grundsätzen werden die im Antrag genannten Forderungen übererfüllt. Statt einer Mindestquote von 35% werden grundsätzlich 50% differenziert nach Miet- und Eigentumsfläche gefordert.

 

Darüber hinaus soll die Festschreibung als sozialer Mietwohnraum nicht nur zehn, sondern mindestens 20 Jahre betragen.

 

Der Antrag wird daher seitens der Verwaltung als umgesetzt betrachtet.