Betreff
Abbruch eines Schopfes, Burgstraße 19,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1124/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant den Abbruch eines Schopfes auf dem Anwesen Burgstraße 19, Flst. Nr. 146.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Das Abbruchvorhaben liegt innerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Der abzubrechende Schopf diente bisher lediglich zur Lagerung von Holz und weiteren Gartengeräten. Entsprechend der Größe ist der Schopf der Gebäudeklasse 2 zuzuordnen. Ein Abbruch der Gebäudeklasse 2 ist lediglich zur Kenntnis zu nehmen.