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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Umbau des bestehenden Wohnhauses sowie die Errichtung von Gauben und den
Anbau eines Balkons im rückwärtigen Bereich auf dem Anwesen Bruchsaler Straße
43, Flst. Nr. 1992.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 34 BauGB
muss sich ein Bauvorhaben in Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere
Umgebungsbebauung einfügen.
Im Rahmen der
Umplanung sollen zur inneren Neugliederung teilweise Wände abgebrochen sowie
neue Wände eingezogen werden. Ebenfalls soll die Treppe zum Erreichen der
oberen Geschosse versetzt werden.
Im rückwertigen
Bereich soll im Obergeschoss ein Balkon realisiert werden, welcher auf Stützen
inklusiver Treppe nach außen in den Innenhof ragt.
Entsprechend der
umliegenden Bebauung (im rückwärtigen Bereich) mit diversen Nebengebäuden fügt
sich der geplante Balkon in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Die geplanten
Gauben entsprechen der örtlichen Gaubensatzung und sind somit zulässig.
Es entsteht keine
neue Wohneinheit. Die Bestandsparkplätze werden gemäß Aussage des Bauherren im
Hof nachgewiesen.
Der im Kataster
eingezeichnete Schuppen existiert schon seit längerer Zeit nicht mehr.
Da die Festsetzungen des § 34 BauGB eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.