Betreff
Annahme von Geld- und Sachspenden für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020
Vorlage
1134/2020
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat nimmt die aufgeführten Geldspenden gem. § 78 Abs. 4 Satz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg an. Die Verwaltung wird beauftragt bei steuerbegünstigten Zuwendungen entsprechende Bescheinigungen auszustellen. 

Im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wurden Geldspenden in Höhe von insgesamt 5.570,07 € getätigt. Die folgende Tabelle stellt die Verteilung dar:

 

Datum

Zuwendungsgeber

Art der Spende

Betrag / Wert

Verwendungszweck

04.03.2020

Palas GmbH

Geldspende

1.000,00 €

Freiwillige Feuerwehr

29.05.2020

Andreas Kling

Geldspende

150,00 €

Partnerschaftskomitee/
Masken für die Partnerstädte

15.06.2020

Geggus GmbH

Geldspende

500,00 €

Freiwillige Feuerwehr

23.06.2020

Volksbank

Stutensee-Weingarten

 Geldspende aus

Gewinnsparen

500,00 €

Ferienspaß

27.07.2020

Dies und Das, Weingarten

Geldspende

 300,00 €

Freiwillige Feuerwehr 

Jugendfeuerwehr

23.12.2020

Sparkasse Karlsruhe, Kulturstiftung

Geldspende

4.382,87 €

Restaurierung historisches Wasserrad

29.12.2020

Scholz Klaus-Dieter und Beatrix

Geldspende

100,00 €

Freiwillige Feuerwehr

Kameradschaftskasse

29.12.2020

Ortsseniorenrat

Geldspende

287,20 €

Seniorenbetreuung
Spielenachmittag/Reisevorträge

 

Bei der Spende vom 23.06.2020 handelt es sich um eine Ausschüttung von Gewinnsparmitteln. Vor diesem Hintergrund liegt keine steuerbegünstigte Zuwendung vor. Eine Spendenbescheinigung wird daher nicht ausgegeben, sondern lediglich ein Reinertragsnachweis bestätigt.