Betreff
Landtagswahl 14.03.2021,
h i e r:
a) Informationen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
b) Entschädigung der Wahlhelfer
Vorlage
1138/2021
Aktenzeichen
062,21
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

1.    Der Gemeinderat nimmt von der Information über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl Kenntnis.

2.    Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, als Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer in den einzelnen Stimmbezirken entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Weingarten (Baden) 60,- €, sowie den ehrenamtlichen Wahlhelfer für die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses 40,- € zu gewähren.

 

a) Information über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl

1. Allgemeines:

Am 14. März 2021 findet die Landtagswahl statt. Die Wahl wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht als reine Briefwahl durchgeführt. Ein Hygienekonzept wird umgesetzt. Aufgrund der räumlichen Situation werden teilweise Wahllokale in die Walzbachhalle verlagert. In den Wahllokalen stehen Desinfektionsmittel für Wähler und Wahlhelfer sowie FFP2 Masken und Fingerlinge zum kontaktlosen berühren der Wahlunterlagen für die Wahlhelfer zur Verfügung. Die Wahlhelfer werden zusätzlich durch Plexiglaswände geschützt. Außerdem wurden für alle Wahlbezirke Tischwahlkabinen beschafft, um den Abstand einhalten zu können. Diese Kabinen können bei kommenden Wahlen weiter eingesetzt werden und erleichtern auch die logistische Ausstattung der Wahlräumlichkeiten.

2. Bildung der Wahlbezirke

Zur Durchführung der Wahl wurde Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt, wobei Weingarten (Baden) dem Wahlkreis 30 – Bretten zugeordnet ist.

Für die Landtagswahl 2021 sind in Weingarten 6.983 Personen wahlberechtigt.

Es wurden zehn Urnenwahlbezirke und pandemiebedingt drei Briefwahlbezirke gebildet.

 

Wahlbezirk

Lage des Wahlraums Landtagswahl 2021

1

Rathaus, Erdgeschoss,

Marktplatz 2 - barrierefrei

2

Walzbachhalle, Kanalstr. 69 -barrierefrei

3

Turmbergschule, Aula,

Schulstr. 2 - barrierefrei

4

Kath. Kindergarten,

Wiesenstr. 43 - barrierefrei

5

Ev. Kindergarten,

Höhefeldstraße 18 –

barrierefrei

6

 Walzbachhalle, Kanalstr. 69 –

 barrierefrei

7

Turmbergschule, Zimmer 117,

Schulstr. 2 - barrierefrei

8

Turmbergschule, Zimmer 118,

Schulstr. 2 - barrierefrei

9

Ev. Kindergarten,

Forlenweg 2 - barrierefrei

10

Kath. Kindergarten,

Kanalstraße 65 - barrierefrei

 

3. Bildung der Wahlvorstände:

Für jeden Wahlbezirk bildet der Bürgermeister einen Wahlvorstand. Er besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sechs vom Bürgermeister zu berufenden Wahlberechtigten als Beisitzern.

Auf Anordnung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 30 – Bretten ist in der Gemeinde Weingarten (Baden) außerdem mindestens ein Briefwahlvorstand zu bilden, dem die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses für die Briefwahl übertragen wurde. Aufgrund der Erfahrungswerte aus den vergangenen Wahlen sowie vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie werden in Absprache mit dem Kreiswahlleiter bei der Landtagswahl 2021 drei Briefwahlvorstände gebildet.

Ein Gemeindewahlausschuss ist nicht zu bilden.

Die Wahlvorstände werden mit jeweils 8 Personen besetzt. Darunter befinden sich der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sowie jeweils 2 Bedienstete der Gemeindeverwaltung für das Amt des Schriftführers bzw. Stellvertreters. Nachdem gem. Landeswahlgesetz bei der Berufung der Beisitzer die in dem jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen sind, wurden zur weiteren Besetzung die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen gebeten, geeignete Personen zu benennen.

4. Wahlzeit

Die Wahlzeit dauert von 08.00 – 18.00 Uhr.

b) Entschädigung der Wahlhelfer

Die ehrenamtlichen Mitglieder oder Beisitzer der Wahlorgane einschließlich der Stellvertreter und der Schriftführer erhalten als Entschädigung Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls aufgrund von § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) nach näherer Maßgabe der jeweiligen Entschädigungssatzung. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 28.11.2016 (zuletzt geändert am 15.12.2020)  sieht hier einen Satz von 10,- je angefangene Stunde, maximal jedoch 80,- je Tag vor.

Entsprechend dieser Regelungen wird vorgeschlagen, für die Wahlhelfer in den einzelnen Stimmbezirken 60,- € und den Wahlhelfern für die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses, aufgrund des geringeren Aufwandes 40,- € zu gewähren.

Es wurden entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt.