h i e r:
a) Informationen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
b) Entschädigung der Wahlhelfer
1.
Der Gemeinderat
nimmt von der Information über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Kenntnis.
2.
Die
Gemeindeverwaltung schlägt vor, als Entschädigung für die ehrenamtlichen
Wahlhelfer in den einzelnen Stimmbezirken entsprechend der Satzung über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Weingarten (Baden) 60,-
€, sowie den ehrenamtlichen Wahlhelfer für die Ermittlung und Feststellung des
Briefwahlergebnisses 40,- € zu gewähren.
a) Information über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
1. Allgemeines:
Am 14. März 2021 findet die Landtagswahl
statt. Die Wahl wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie nicht als reine Briefwahl durchgeführt. Ein
Hygienekonzept wird umgesetzt. Aufgrund der räumlichen Situation werden
teilweise Wahllokale in die Walzbachhalle verlagert. In den Wahllokalen stehen
Desinfektionsmittel für Wähler und Wahlhelfer sowie FFP2 Masken und Fingerlinge
zum kontaktlosen berühren der Wahlunterlagen für die Wahlhelfer zur Verfügung.
Die Wahlhelfer werden zusätzlich durch Plexiglaswände geschützt. Außerdem
wurden für alle Wahlbezirke Tischwahlkabinen beschafft, um den Abstand
einhalten zu können. Diese Kabinen können bei kommenden Wahlen weiter
eingesetzt werden und erleichtern auch die logistische Ausstattung der
Wahlräumlichkeiten.
2. Bildung der Wahlbezirke
Zur Durchführung der Wahl wurde
Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt, wobei Weingarten (Baden) dem
Wahlkreis 30 – Bretten zugeordnet ist.
Für die Landtagswahl 2021 sind in Weingarten
6.983 Personen wahlberechtigt.
Es wurden zehn Urnenwahlbezirke und
pandemiebedingt drei Briefwahlbezirke gebildet.
Wahlbezirk |
Lage des Wahlraums Landtagswahl 2021 |
1 |
Rathaus,
Erdgeschoss, Marktplatz 2 - barrierefrei |
2 |
Walzbachhalle, Kanalstr. 69 -barrierefrei |
3 |
Turmbergschule,
Aula, Schulstr. 2 - barrierefrei |
4 |
Kath.
Kindergarten, Wiesenstr. 43 - barrierefrei |
5 |
Ev.
Kindergarten, Höhefeldstraße
18 – barrierefrei |
6 |
Walzbachhalle, Kanalstr. 69 – barrierefrei |
7 |
Turmbergschule,
Zimmer 117, Schulstr. 2 - barrierefrei |
8 |
Turmbergschule,
Zimmer 118, Schulstr. 2 - barrierefrei |
9 |
Ev.
Kindergarten, Forlenweg 2 - barrierefrei |
10 |
Kath.
Kindergarten, Kanalstraße 65 - barrierefrei |
3. Bildung der Wahlvorstände:
Für jeden Wahlbezirk bildet der
Bürgermeister einen Wahlvorstand. Er besteht aus dem Wahlvorsteher als
Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sechs vom
Bürgermeister zu berufenden Wahlberechtigten als Beisitzern.
Auf Anordnung des Kreiswahlleiters des
Wahlkreises 30 – Bretten ist in der Gemeinde Weingarten (Baden) außerdem
mindestens ein Briefwahlvorstand zu bilden, dem die Ermittlung und Feststellung
des Wahlergebnisses für die Briefwahl übertragen wurde. Aufgrund der
Erfahrungswerte aus den vergangenen Wahlen sowie vor dem Hintergrund der
Corona-Pandemie werden in Absprache mit dem Kreiswahlleiter bei der
Landtagswahl 2021 drei Briefwahlvorstände gebildet.
Ein Gemeindewahlausschuss ist nicht zu
bilden.
Die Wahlvorstände werden mit jeweils 8
Personen besetzt. Darunter befinden sich der Wahlvorsteher und sein
Stellvertreter sowie jeweils 2 Bedienstete der Gemeindeverwaltung für das Amt
des Schriftführers bzw. Stellvertreters. Nachdem gem. Landeswahlgesetz bei der
Berufung der Beisitzer die in dem jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien nach
Möglichkeit zu berücksichtigen sind, wurden zur weiteren Besetzung die im
Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen gebeten, geeignete
Personen zu benennen.
4. Wahlzeit
Die Wahlzeit dauert von 08.00 – 18.00 Uhr.
b) Entschädigung der Wahlhelfer
Die ehrenamtlichen Mitglieder oder Beisitzer
der Wahlorgane einschließlich der Stellvertreter und der Schriftführer erhalten
als Entschädigung Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls aufgrund
von § 9 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) nach näherer Maßgabe der jeweiligen
Entschädigungssatzung. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 28.11.2016 (zuletzt geändert am
15.12.2020) sieht hier einen Satz von
10,- je angefangene Stunde, maximal jedoch 80,- je Tag vor.
Entsprechend dieser Regelungen wird vorgeschlagen, für die Wahlhelfer in den einzelnen Stimmbezirken 60,- € und den Wahlhelfern für die Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses, aufgrund des geringeren Aufwandes 40,- € zu gewähren.
Es wurden entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt.