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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant im Rahmen des Naturkindergartens die Aufstellung eines zweiten Bauwagens auf den Flurstücken 14037 und 14038 im Gewann Ochsensteige. Der Bauwagen dient als Aufenthaltsraum bei schlechtem Wetter in den Wintermonaten.
Das geplante Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans sowie außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist deshalb gemäß § 35 BauGB im Außenbereich zu beurteilen.
Gemäß des § 35
BauGB sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn sie als privilegiertes
Vorhaben der Land- oder Forstwirtschaft zugeordnet werden können, die
ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn keine öffentlichen Belange dem
Vorhaben entgegenstehen.
Sonstige Vorhaben
können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die ausreichende
Erschließung ist gesichert. Bislang stehen dem Vorhaben keine öffentlichen
Belange entgegen.
Aus vorgenannten Gründen sind die Festsetzungen des § 35 Abs. 2 erfüllt. Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.