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Bauvoranfrage
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die
Fragen der Bauvoranfrage wie folgt:
Frage 1: Ist es möglich das bestehende Wohnhaus abzureißen und ein
neues Einfamilienwohnhaus zu errichten? Neubau 8,14 m x 10,67 m als Einfamilienhaus
mit Satteldach.
Antwort 1: Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind ist die Errichtung des geplanten Vorhabens entsprechend der eingereichten Planunterlagen möglich.
Der Bauherr plant
den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Anwesen Paulusstraße 25, Flst. Nr.
205.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb eines Sanierungsgebietes sowie innerhalb der Stellplatzsatzung.
Das Vorhaben liegt
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 65 „Schiller-, Paulus-,
Bahnhofstraße“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Der Bauherr plant
nach Abriss des bestehenden Wohnhauses den Neubau eines Einfamilienhauses in
den Maßen 8,14 m x 10,67 m.
Nach Aussage des Entwurfsverfassers
soll das Bestandsgelände nicht verändert werden.
Der geringe Abstand
(ca. 4,5 m) zwischen den Gebäuden wurde zur Brandschutzrechtlichen Überprüfung
der zuständigen Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.
Die Festsetzungen
des Bebauungsplanes lauten wie folgt:
Festsetzung: |
Bebauungsplan: |
Bauvorhaben: |
GRZ: |
0,6 |
laut Planer eingehalten |
Vollgeschosse: |
2 |
2 |
Wandhöhe: |
7,50 m |
5,32 m |
Dachform: |
SD, WD |
SD |
Dachneigung: |
25° - 45° |
40° |
Bauweise: |
a1 (abweichende Bauweise) |
eingehalten |
Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.