Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses, Paulusstraße 25,
h i e r:
Bauvoranfrage
Vorlage
1143/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie folgt:

 

Frage 1: Ist es möglich das bestehende Wohnhaus abzureißen und ein neues Einfamilienwohnhaus zu errichten? Neubau 8,14 m x 10,67 m als Einfamilienhaus mit Satteldach.

 

Antwort 1: Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind ist die Errichtung des geplanten Vorhabens entsprechend der  eingereichten Planunterlagen möglich.

Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Anwesen Paulusstraße 25, Flst. Nr. 205.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines Sanierungsgebietes sowie innerhalb der Stellplatzsatzung.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 65 „Schiller-, Paulus-, Bahnhofstraße“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Der Bauherr plant nach Abriss des bestehenden Wohnhauses den Neubau eines Einfamilienhauses in den Maßen 8,14 m x 10,67 m.

 

Nach Aussage des Entwurfsverfassers soll das Bestandsgelände nicht verändert werden.

 

Der geringe Abstand (ca. 4,5 m) zwischen den Gebäuden wurde zur Brandschutzrechtlichen Überprüfung der zuständigen Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lauten wie folgt:

 

Festsetzung:

Bebauungsplan:

Bauvorhaben:

GRZ:

0,6

laut Planer eingehalten

Vollgeschosse:

2

2

Wandhöhe:

7,50 m

5,32 m

Dachform:

SD, WD

SD

Dachneigung:

25° - 45°

40°

Bauweise:

a1 (abweichende Bauweise)

eingehalten

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.