Betreff
Neubau einer Ausstellungshalle nach genehmigter Bauvoranfrage, Werner-von-Siemens-Straße 15,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1149/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Das geplante Vorhaben entspricht den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans. Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen im Rahmen der Veränderungssperre das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Neubau einer eingeschossigen Ausstellungshalle mit begrüntem Flachdach in den Maßen 18,82 m x 11,72 m mit einer Attikahöhe von 3,95 m auf dem Anwesen Werner-Siemens-Straße 15, Flst. Nr. 14388.

 

Die jetzt beantragte Ausstellungshalle ist marginal größer als das Bürogebäude, welches in der AUT Sitzung vom 20.04.2020 als Bauvoranfrage beantragt wurde.  Das Bauvorhaben befindet sich nach wie vor innerhalb des Baufensters.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 67 „Sandfeld“. Aufgrund des Verfahrensstandes ist neben den geplanten Festsetzungen auch der § 34 BauGB als Bewertungsgrundlage heranzuziehen.

 

Für den Geltungsbereich besteht eine Veränderungssperre seit dem 28.11.2019. Daher ist eine Baugenehmigung nur ausnahmsweise unter der Einhaltung der Voraussetzung des §14 (2) BauGB möglich.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb eines Sanierungsgebietes und nicht im Geltungsbereich der Stellplatz– und Gestaltungssatzung.

 

Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

 

Aufgrund der Größe des Grundstücks wird durch das eingeschossige Gebäude die GRZ laut Planverfasser eingehalten.

 

Die Ausführung als gewerblich genutztes Gebäude entspricht der baulichen Art und Maß der Umgebungsbebauung sowie den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen, da das Vorhaben den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans entspricht beziehungsweise sich gemäß §34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.