h i e r:
a) Neufassung der Friedhofssatzung,
b) Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung
a) Neufassung der Friedhofssatzung
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die
Neufassung der Friedhofssatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf, mit
Wirkung zum 01.04.2021.
b) Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung
1. Der Gebührenkalkulation
der Allevo Kommunalberatung vom 24.11.2020 wird zugestimmt. Sie hat dem
Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren-sätze vorgelegen. Die
Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Friedhofswesen.
2. Dem vorgeschlagenen
Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 wird
zugestimmt. Die neu zu beschließenden Gebührensätze sollen zum 01.04.2021 in
Kraft treten.
3. Den in der
Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren
Ermessensentscheidungen (Vgl. Erläuterungen Ziff. 9) wird ausdrücklich
zugestimmt.
4. Der Kalkulation
der Grabnutzungsgebühren wird ein kombiniertes Modell zu Grunde gelegt. Die
Kosten der Grabnutzung sollen danach zu 40 % grabartidentisch lediglich in
Abhängigkeit von deren Nutzungsdauer und zu 60 % grabartbezogen auf die Gräber
umgelegt werden. Die Kosten des grabartbezogenen Anteils sollen dabei zu 65 %
über die in Anspruch genommene Fläche und zu 35 % über die Anzahl der möglichen
Belegungen verteilt werden.
5. In der
Haushaltsrechnung des Regiebetriebs Friedhofs haben sich in der Vergangenheit
Kosten unter Deckungen ergeben. Diese sollen im Rahmen dieser
Gebührenkalkulation nicht zum Ausgleich berücksichtigt werden.
6. Auf der
Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Friedhofsgebühren wie
in der Spalte „Vorschlag Gebühr“ der Übersicht der Kalkulationsergebnisse, auf
den Seiten 10 bis 14 der Gebührenkalkulation dargestellt, festgesetzt.
a)
Neufassung der Friedhofssatzung
Die derzeitige Friedhofssatzung wurde vom
Gemeinderat am 28.02.2011 beschlossen und ist seit 01.04.2011 in Kraft. Im Zuge
der nun neu erstellten Gebührenkalkulation für den Friedhof Weingarten und der
damit verbundenen Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung ist es nun
erforderlich, auch die Friedhofssatzung an die neue Gebührensatzung aber auch
an neue Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere die zwischenzeitlich
hinzugekommenen Grabarten wie gärtnergepflegte Grabfelder (GGG), Baumgräber
oder aber auch das Sternchenkindergrabfeld, die allesamt auch in die
Gebührenkalkulation eingeflossen sind, mussten entsprechend geregelt und in die
Satzung aufgenommen werden.
Darüber hinaus hat der Gemeindetag
Baden-Württemberg im Jahr 2015 die dementsprechende Muster-Satzung modifiziert
und ergänzt. Dem von der Verwaltung erarbeiteten und als Anlage beigefügten
Satzungsentwurf liegt diese Mustersatzung des Gemeindetages nun zugrunde. Zudem
wurden die bislang in der Friedhofssatzung enthaltenen, sowie die neu
hinzugekommenen spezifischen Regelungen und Vorgaben des Friedhofs Weingarten eingearbeitet.
Die Verwaltung wird die wesentlichen
Änderungen und Ergänzungen gegenüber der aktuellen Friedhofssatzung
herausarbeiten und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorstellen und
erläutern. Nach dieser Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss, ist
vorgesehen, die Neufassung der Satzung in der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am 23.02.2021 zu beschließen, so dass sie nach erfolgter
Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Weingarten – Turmberg-Rundschau –
zum 01.04.2021 in Kraft treten kann.
b) Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung
Aufgrund der
seit dem 01.04.2011 unverändert geltenden Gebührensätzen wurden die Gebühren
zur Friedhofssatzung durch die Allevo Kommunalberatung neu kalkuliert. Es wird auf die Gebührenkalkulation der
Allevo Kommunalberatung vom 24.11.2020 verwiesen.
Haushaltsrechtliche Stellungnahme
1. Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Nein
X Ja, weitere
Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 478.000
Euro
3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?
X Ja, Haushaltsansatz insgesamt:
478.000 Euro Ausgaben
325.000 Euro Einnahmen
Jährlicher
Budgetansatz; Kostenstelle 97510100 Friedhofswesen, (Sachkonto
33210000) . Dies entspricht einem
Kostendeckungsgrad von 68 %.
Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
X Nein
Ja, in Höhe von:
Haushaltsstelle: