a) Neufassung der Friedhofssatzung

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf, mit Wirkung zum 01.04.2021.

 

b) Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung

1. Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 24.11.2020 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren-sätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Friedhofswesen.

 

2. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 wird zugestimmt. Die neu zu beschließenden Gebührensätze sollen zum 01.04.2021 in Kraft treten.

 

3. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (Vgl. Erläuterungen Ziff. 9) wird ausdrücklich zugestimmt.

 

4. Der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren wird ein kombiniertes Modell zu Grunde gelegt. Die Kosten der Grabnutzung sollen danach zu 40 % grabartidentisch lediglich in Abhängigkeit von deren Nutzungsdauer und zu 60 % grabartbezogen auf die Gräber umgelegt werden. Die Kosten des grabartbezogenen Anteils sollen dabei zu 65 % über die in Anspruch genommene Fläche und zu 35 % über die Anzahl der möglichen Belegungen verteilt werden.

 

5. In der Haushaltsrechnung des Regiebetriebs Friedhofs haben sich in der Vergangenheit Kosten unter Deckungen ergeben. Diese sollen im Rahmen dieser Gebührenkalkulation nicht zum Ausgleich berücksichtigt werden.

 

6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Friedhofsgebühren wie in der Spalte „Vorschlag Gebühr“ der Übersicht der Kalkulationsergebnisse, auf den Seiten 10 bis 14 der Gebührenkalkulation dargestellt, festgesetzt.

       

a) Neufassung der Friedhofssatzung

Die derzeitige Friedhofssatzung wurde vom Gemeinderat am 28.02.2011 beschlossen und ist seit 01.04.2011 in Kraft. Im Zuge der nun neu erstellten Gebührenkalkulation für den Friedhof Weingarten und der damit verbundenen Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung ist es nun erforderlich, auch die Friedhofssatzung an die neue Gebührensatzung aber auch an neue Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere die zwischenzeitlich hinzugekommenen Grabarten wie gärtnergepflegte Grabfelder (GGG), Baumgräber oder aber auch das Sternchenkindergrabfeld, die allesamt auch in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind, mussten entsprechend geregelt und in die Satzung aufgenommen werden.

Darüber hinaus hat der Gemeindetag Baden-Württemberg im Jahr 2015 die dementsprechende Muster-Satzung modifiziert und ergänzt. Dem von der Verwaltung erarbeiteten und als Anlage beigefügten Satzungsentwurf liegt diese Mustersatzung des Gemeindetages nun zugrunde. Zudem wurden die bislang in der Friedhofssatzung enthaltenen, sowie die neu hinzugekommenen spezifischen Regelungen und Vorgaben  des Friedhofs Weingarten eingearbeitet.

Die Verwaltung wird die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen gegenüber der aktuellen Friedhofssatzung herausarbeiten und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vorstellen und erläutern. Nach dieser Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss, ist vorgesehen, die Neufassung der Satzung in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2021 zu beschließen, so dass sie nach erfolgter Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Weingarten – Turmberg-Rundschau – zum 01.04.2021 in Kraft treten kann.   

 

b) Neufassung der Friedhofs-Gebührensatzung

Aufgrund der seit dem 01.04.2011 unverändert geltenden Gebührensätzen wurden die Gebühren zur Friedhofssatzung durch die Allevo Kommunalberatung neu kalkuliert. Es wird auf die Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 24.11.2020 verwiesen.

 

 

 

 

 

Haushaltsrechtliche Stellungnahme

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

    Nein     

X Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 478.000 Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X Ja, Haushaltsansatz insgesamt:

   478.000 Euro Ausgaben

   325.000 Euro Einnahmen

 Jährlicher Budgetansatz; Kostenstelle 97510100 Friedhofswesen, (Sachkonto

 33210000) . Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 68 %.

   Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

   Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

X Nein            

   Ja, in Höhe von:

   Haushaltsstelle: