h i e r:
- Antrag auf Abbruch
- Antrag auf Baugenehmigung
- Antrag auf Nutzungsänderung
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten
Abbruch.
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten
Neubau.
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung.
Der Bauherr plant
den Abbruch einer bestehenden Produktionshalle als Zwischengebäude sowie einen
Neubau einer eingeschossigen Produktionshalle mit Lagerraum. Im Anschluss an
den Neubau sollen Teilbereiche des bestehenden Lagers zur Produktion umgenutzt werden.
Ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung wurde gestellt.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher nach §
34 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 34 BauGB muss sich das Bauvorhaben nach Art und
Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Der Bauherr plant
die Errichtung einer eingeschossigen Produktionshalle nach Abbruch der
bestehenden Halle. Die bestehende Halle besitzt eine Höhe von ca. 4,58 m. Die
neu geplante Produktionshalle mit Tanklager ist mit einer Höhe von ca. 10,30 m
geplant. Die vorhandene Nutzung als Produktion und Lagerräume bleibt
unverändert. Das östlich angrenzende Verwaltungsgebäude hat eine Gebäudehöhe
von ca. 12,00 m.
Der bisher
bestehende Raumcontainer wird auf dem Grundstück in den Südwesten versetzt.
Durch den geplanten
Neubau im Bereich der bestehenden Betriebsanlage werden die vorhandenen
Gebäudehöhen nicht überschritten. Der bisherige Nutzungsschwerpunkt bleibt
durch den Neubau unverändert.
In einem faktischen
Gewerbegebiet dürfen maximal 0,8 (80 %) der Gesamtgrundfläche überbaut werden.
Die zulässige GRZ wird laut Planverfasser eingehalten.
Aus Sicht der
Verwaltung fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die
bestehende Umgebungsbebauung ein..
Da die Voraussetzungen zum Einfügen nach § 34 BauGB eingehalten sind empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.