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Aussetzung und Erlass der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge
für Februar 2021 werden in allen Kitas und Kindergärten ausgesetzt.
Sofern das Land
mindestens 80 Prozent der Kosten für die Erstattung der Gebühren während der
pandemiebedingten Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen übernimmt,
werden die Elternbeiträge in diesem Zeitraum erlassen.
Die Abrechnung für die Notbetreuung in den Kitas, Kindergärten und in der Schulkindbetreuung erfolgt nach den tatsächlich gebuchten Tagen bzw. Stunden. Als Berechnungsgrundlage werden die in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 beschlossenen Regelungen zu Grunde gelegt.
Das Land
Baden-Württemberg hat die pandemiebedingte Schließung der
Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 16.12.2020 angeordnet. Außerhalb der
Ferienzeiten findet eine Notbetreuung statt.
Die Elternbeiträge
für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 wurden von den Eltern regulär
bezahlt. Um den Betreuungsausfall während der Schließung im Januar
auszugleichen, wurden nun die Elternbeiträge für Februar bei den Kitas und
Kindergärten zunächst ausgesetzt.
Die Elternbeiträge
in der Schulkindbetreuung wurden für den Februar 2021 eingezogen, da es zu
Überschneidungen im Zahllauf kam. Eine Rückerstattung wird veranlasst, sobald
eine Entscheidung über den Erlass der Beiträge vorliegt.
Herr Ministerpräsident
Kretschmann hat mit Schreiben vom 27.01.2021 eine Unterstützung des Landes für
die ausgefallenen Elternbeiträge in Höhe von 80 Prozent während der
pandemiebedingten Schließung in Aussicht gestellt.
Damit können Eltern, deren Kinder nicht in den Angeboten der Notbetreuung
betreut worden sind, für diese Zeiten entlastet werden.
Die
genauen Festlegungen und Wege der Umsetzung sollen, nach Mitteilung des
Gemeindetages, in einer ergänzenden Vereinbarung in den nächsten Tagen
erfolgen. Somit steht aktuell noch nicht fest, nach welchem Schlüssel die
Gelder an die Kommunen ausgezahlt werden und um welchen Betrag es sich
tatsächlich handelt.
Um eine
Kosteneinschätzung zu haben, wurde folgende Berechnung aufgestellt. Die Zahlen
basieren auf der Grundlage von Juni 2020.
Es sind
mit regulären monatlichen Einnahmen von allen Einrichtungen in Höhe von rund
124.000 € zu rechnen. Wird die Notbetreuung gemäß dem im Juni 2020
festgelegten Satz abgerechnet, sind Einnahmen von rund 55.000 € zu erwarten. Die
Differenz über die fehlenden Einnahmen liegt bei 69.000 €. Übernimmt das Land
hiervon 80 Prozent, fehlen rund 13.800 € an Elternbeiträgen monatlich.
Der
Gemeindetag und die kommunalen Landesverbände werden in Gesprächen mit dem Land
weiter deutlich machen, dass die verbleibenden Ausfälle in Höhe von
20 Prozent noch immer eine erhebliche Belastung für die Kommunen
darstellt.
Aktuell (Stand: 28.01.2021) sind die Verhandlungen der kommunalen Landesverbände noch nicht abgeschlossen. Es ist allerdings zu erwarten, dass bis zum Sitzungstag die benötigen Informationen und Vereinbarungen vorliegen, um über den Erlass der Elternbeiträge entscheiden zu können. Diese werden spätestens in der Sitzung nachgereicht und bekanntgegeben.