Betreff
Pandemiebedingte Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen,
h i e r:
Aussetzung und Erlass der Elternbeiträge
Vorlage
1161/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Elternbeiträge für Februar 2021 werden in allen Kitas und Kindergärten ausgesetzt.

 

Sofern das Land mindestens 80 Prozent der Kosten für die Erstattung der Gebühren während der pandemiebedingten Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen übernimmt, werden die Elternbeiträge in diesem Zeitraum erlassen.

 

Die Abrechnung für die Notbetreuung in den Kitas, Kindergärten und in der Schulkindbetreuung erfolgt nach den tatsächlich gebuchten Tagen bzw. Stunden. Als Berechnungsgrundlage werden die in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2020 beschlossenen Regelungen zu Grunde gelegt.

Das Land Baden-Württemberg hat die pandemiebedingte Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen ab dem 16.12.2020 angeordnet. Außerhalb der Ferienzeiten findet eine Notbetreuung statt.

 

Die Elternbeiträge für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 wurden von den Eltern regulär bezahlt. Um den Betreuungsausfall während der Schließung im Januar auszugleichen, wurden nun die Elternbeiträge für Februar bei den Kitas und Kindergärten zunächst ausgesetzt.

Die Elternbeiträge in der Schulkindbetreuung wurden für den Februar 2021 eingezogen, da es zu Überschneidungen im Zahllauf kam. Eine Rückerstattung wird veranlasst, sobald eine Entscheidung über den Erlass der Beiträge vorliegt.

 

Herr Ministerpräsident Kretschmann hat mit Schreiben vom 27.01.2021 eine Unterstützung des Landes für die ausgefallenen Elternbeiträge in Höhe von 80 Prozent während der pandemiebedingten Schließung in Aussicht gestellt. Damit können Eltern, deren Kinder nicht in den Angeboten der Notbetreuung betreut worden sind, für diese Zeiten entlastet werden.

 

Die genauen Festlegungen und Wege der Umsetzung sollen, nach Mitteilung des Gemeindetages, in einer ergänzenden Vereinbarung in den nächsten Tagen erfolgen. Somit steht aktuell noch nicht fest, nach welchem Schlüssel die Gelder an die Kommunen ausgezahlt werden und um welchen Betrag es sich tatsächlich handelt.

 

Um eine Kosteneinschätzung zu haben, wurde folgende Berechnung aufgestellt. Die Zahlen basieren auf der Grundlage von Juni 2020.

 

Es sind mit regulären monatlichen Einnahmen von allen Einrichtungen in Höhe von rund 124.000 € zu rechnen. Wird die Notbetreuung gemäß dem im Juni 2020 festgelegten Satz abgerechnet, sind Einnahmen von rund 55.000 € zu erwarten. Die Differenz über die fehlenden Einnahmen liegt bei 69.000 €. Übernimmt das Land hiervon 80 Prozent, fehlen rund 13.800 € an Elternbeiträgen monatlich.

 

Der Gemeindetag und die kommunalen Landesverbände werden in Gesprächen mit dem Land weiter deutlich machen, dass die verbleibenden Ausfälle in Höhe von 20 Prozent noch immer eine erhebliche Belastung für die Kommunen darstellt.

 

Aktuell (Stand: 28.01.2021) sind die Verhandlungen der kommunalen Landesverbände noch nicht abgeschlossen. Es ist allerdings zu erwarten, dass bis zum Sitzungstag die benötigen Informationen und Vereinbarungen vorliegen, um über den Erlass der Elternbeiträge entscheiden zu können. Diese werden spätestens in der Sitzung nachgereicht und bekanntgegeben.