Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2020,
h i e r:
Einrichtung eines Sonderfonds für Weingartner Vereine
Vorlage
1111/2020/2
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Vorgehensweise für die Vergabe von Mitteln aus dem „Sonderfonds Vereinsförderung“ zu beschließen: Die durch die Corona-Epidemie finanziell in Notlage geratenen Vereine können bis zum 15.10.2021 einen formlosen, schriftlichen Antrag über die notwendige finanzielle Hilfe bei der Verwaltung einreichen. Es sind dabei Nachweise über die erhöhten Kosten, Einnahmeausfälle etc. zu erbringen. Die Verwaltung prüft die Anträge und legt dem Verwaltungsausschuss einen Beschlussvorschlag zur Genehmigung im November 2021 vor. Die Mittel sollen noch in 2021 ausgezahlt werden.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.12.2020 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, einen Betrag in Höhe von 30.000,- € als „Sonderfonds Vereinsförderung“ in die Haushaltsplanung 2021 einzubringen. Damit sollen auf Antrag Vereine unterstützt werden, die durch die Corona-Pandemie bedingt Einnahmeausfälle hinnehmen mussten oder erhöhte Kosten zu verzeichnen hatten.

 

Der Verwaltungsausschuss hat über mögliche Vergaberichtlinien für die Mittel aus dem Sonderfonds diskutiert und eine unbürokratische Vergabe befürwortet. Eine Vergabe wird jedoch nur für nachgewiesene, begründete Notlagen empfohlen. Die Vereine müssen diese Notlage nachweisen und einen schriftlichen Antrag bei der Gemeinde stellen. Nachweise sind entsprechend einzureichen. Die Verwaltung wird dem Verwaltungsausschuss einen Vorschlag gesammelt vorlegen, wie die Mittel ausgeschüttet werden sollen. Der Verwaltungsausschuss wird über die Vergabe nach Vorschlag der Verwaltung im November 2021 endgültig entscheiden.