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Beschluss der Grundstücksvergabe im Rahmen des wettbewerblichen Dialogverfahrens
Der Gemeinderat beschließt im Rahmen des
wettbewerblichen Dialogs den Verkauf der kommunalen Grundstücke
(Anlage 1, Fläche ca. 4.646 m²) im Bereich des
Lärchen-/ Eichenwegs an die Fa. Strenger Holding aus Ludwigsburg mit einer
Bauverpflichtung.
Die Verwaltung wird beauftragt
die detaillierten Vertragsbestandteile des Kauf- bzw. Durchführungsvertrags zu
definieren. Die Eckpunkte der Projektbeschreibung sowie die im Angebot
genannten Zusicherungen sind im Kauf- bzw. Durchführungsvertrag zu sichern.
Das Quartier
“Waldbrücke – Ulmenplatz” befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Weingarten,
im Ortsteil Waldbrücke.
Es liegt in
unmittelbarer Nähe des Evangelischen Kindergartens Waldbrücke und des
Sportsvereins FV Weingarten, und wird von den vier Straßen Forlen-, Eichen-,
Birken- und Lärchenweg begrenzt. Die vier Straßen bilden ein Karree in dem sich
derzeit Reihenhauszeilen in kommunaler Hand, sowie eine Kita befinden.
Die Gemeinde sieht
eine städtebauliche Neuordnung mit behutsamer Nachverdichtung vor. Die neue
Konzeption soll dem bestehenden Wohnungsdruck in Weingarten Rechnung tragen.
Die nachfolgenden
kommunalen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 4.646 m² sollen an einen
geeigneten Bewerber zur städtebaulichen Entwicklung veräußert werden:
Flurstücke
12482/31, 12482/32, 12482/33, 12482/34, 12482/35, 12482/36, 12482/37, 12482/38,
12482/43, 12482/44, 12482/45, 12482/46 sowie Teile der Flurstücke 12482/39,
12482/40, 12482/41 und 12482/42
Mit Vergabe der
Grundstücke verpflichtet sich der ausgewählte Bewerber zur Herstellung der
baulichen Anlagen (Wohngebäude, Erschließungswege und Grünanlagen und
Vermarktung bzw. Betrieb der Wohngebäude oder Geschosswohnungen als
Eigentumsgemeinschaft.
Die Vergabe der
Grundstücke erfolgt auf Basis eines Vergabeverfahren nach §18 VgV in Form eines
sog. wettbewerblichen Dialogs mit integriertem Teilnahmewettbewerb.
Das Verfahren sowie
die Dialoggespräche wurden unter Begleitung des Ingenieurbüros Modus Consult
von einer Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des Gemeinderates sowie einem
Vertreter der Verwaltung zusammengesetzt hat, durchgeführt.
Im
Rahmen des wettbewerblichen Dialogverfahrens gingen nach der Veröffentlichung
bis zum 04.09.2020 insgesamt 11 Interessensbekundungen bei der
Gemeindeverwaltung ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde die
Aufgabenstellung an alle Interessenten zur weiteren Bearbeitung zugesandt.
Bei
der Submission am 22.09.2020 lagen 5 Angebote vor, die alle in die Wertung
aufgenommen wurden. In der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2020 wurden auf
Basis der definierten Bewertungsmatrix drei Bieter ausgewählt, die am weiteren
Dialogverfahren beteiligt wurden.
Folgende Bieter wurden im Zuge des
Teilnahmewettbewerbs für das wettbewerbliche Dialogverfahren ausgewählt:
·
WLH Anlagen- u. Organisationsberatung GmbH, Ettlingen
·
Strenger Holding, Ludwigsburg
·
Hoepfner Bauinvest Plus GmbH, Karlsruhe
Am
04.11.2020 sowie 18.11.2020 fanden die Dialoggespräche mit den Bietern statt,
bei denen die städtebaulichen Entwürfe vorgestellt und diskutiert wurden. Die
Bieter haben auf Grundlage der Gespräche ihre ersten Entwürfe entsprechend
weiter überarbeitet.
Die
finale Projektbeschreibung für das abschließende Angebot wurde vom
Gemeinderatsgremium am 15.12.2021 beschlossen und den Bewerbern zur weiteren
Bearbeitung übermittelt.
Bei
der Submission am 18.01.2021 lag von allen drei Bewerbern jeweils ein finales Angebot
mit städtebaulichem Entwurf vor, das auf Basis der Bewertungsmatrix sowie der
Projektbeschreibung geprüft und bewertet wurde.
Das
Angebot und der damit verbundene städtebauliche Entwurf der Firma Strenger
Holding aus Ludwigsburg wurde auf Basis der Bewertungsmatrix mit der höchsten
Punktzahl bewertet.
Von
Seiten der Arbeitsgruppe wurde nach Vorberatung eine einstimmige
Beschlussempfehlung für den o. g. Bewerber ausgesprochen.
Im Rahmen des noch
zu schließenden Kauf- bzw. Durchführungsvertrags zwischen der Gemeinde und dem
ausgewählten Bewerber werden die Details, insbesondere die Eckpunkte der
Projektbeschreibung bzw. die im Angebot genannten Zusicherungen, vertraglich
geregelt.
Nach der Vergabe der kommunalen Grundstücke durch den Gemeinderat soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den betreffenden Bereich das erforderliche Baurecht für die Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.