h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Ausbau der bestehenden Scheune zu einem Wohnhaus sowie die Errichtung von
Gauben auf dem Anwesen Dr.-Wohnlich-Straße 15, Flst. Nr. 15343.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 47 „Hinterdorf Teil
VI / III“ und ist daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Zur Realisierung
des Vorhabens soll die bestehende Scheune im Inneren neu gegliedert werden. Die
neuen Wohnräume sollen durch Errichtung von Wänden im Erdgeschoss sowie
Obergeschoss umgesetzt werden. Die bestehende Kubatur bleibt unverändert. Des
Weiteren sind im OG zwei Gauben geplant.
Die Festsetzungen
zur Länge der Dachaufbauten von maximal 6/10 der Dachlänge sowie die maximale
Höhe der Gauben (max. 1,70 m) und der Abstand zur Giebelwand (1,50 m) sind
eingehalten.
Die entstehende Dachterrasse im OG liegt auf einem bereits
bestehenden Teil der Scheune. Die Dachterrasse liegt im Baufenster.
Es entsteht eine neue Wohneinheit. Für die insgesamt 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen. Laut Festsetzungen sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Die Erschließung der zwei neuen PKW-Stellplätze erfolgt über die Schubertstraße. Öffentliche Stellplätze werden nicht beeinträchtigt.
Der Abstand von ca. 5 m zwischen den bestehenden Gebäuden wurde bereits dem Landratsamt als untere Baurechtsbehörde zur brandschutzrechtlichen Überprüfung weitergeleitet.
Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.