Betreff
Ausbau der bestehenden Scheune zum Wohnhaus, Dr.-Wohnlich-Straße 15,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1171/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Ausbau der bestehenden Scheune zu einem Wohnhaus sowie die Errichtung von Gauben auf dem Anwesen Dr.-Wohnlich-Straße 15, Flst. Nr. 15343.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 47 „Hinterdorf Teil VI / III“ und ist daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Zur Realisierung des Vorhabens soll die bestehende Scheune im Inneren neu gegliedert werden. Die neuen Wohnräume sollen durch Errichtung von Wänden im Erdgeschoss sowie Obergeschoss umgesetzt werden. Die bestehende Kubatur bleibt unverändert. Des Weiteren sind im OG zwei Gauben geplant.

Die Festsetzungen zur Länge der Dachaufbauten von maximal 6/10 der Dachlänge sowie die maximale Höhe der Gauben (max. 1,70 m) und der Abstand zur Giebelwand (1,50 m) sind eingehalten.

 

Die entstehende Dachterrasse im OG liegt auf einem bereits bestehenden Teil der Scheune. Die Dachterrasse liegt im Baufenster.

 

Es entsteht eine neue Wohneinheit. Für die insgesamt 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen. Laut Festsetzungen sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Die Erschließung der zwei neuen PKW-Stellplätze erfolgt über die Schubertstraße. Öffentliche Stellplätze werden nicht beeinträchtigt.

 

Der Abstand von ca. 5 m zwischen den bestehenden Gebäuden wurde bereits dem Landratsamt als untere Baurechtsbehörde zur brandschutzrechtlichen Überprüfung weitergeleitet.

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.