h i e r:
Bauvoranfrage
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie
folgt:
Frage 1:
Sind die Nutzungen
Lager Büro und Wohngebäude zulässig?
Antwort 1:
Das geplante
Bauvorhaben liegt im Bereich des Gewerbegebietes Höhefeldstraße, das durch die
vorhandenen Gewerbebetriebe mit ihrer Produktions-, Lager- und Bürogebäude
geprägt ist. Im Bereich der bestehenden Gewerbebetriebe ist bisher keine
Wohnnutzung vorhanden. Am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes befinden sich
lediglich einzelne Wohnhäuser ohne gewerbliche Nutzung. Durch das geplante
Vorhaben wird die bestehende Struktur durchbrochen, was sich auf die vorhandene
gewerbliche Nutzung negativ auswirkt. Aus Sicht der Verwaltung widerspricht
daher die geplante Nutzungsmischung der vorhandenen Umgebungsbebauung und ist
daher nicht genehmigungsfähig.
Frage 2:
Wir bitten um
Freigabe der 3 Vollgeschosse des Büros und Wohnflügels.
Antwort 2:
Das Maß der baulichen
Nutzung wird über die Gebäudehöhen definiert. Daher ist im Rahmen der
Bauvoranfrage die Klärung der Anzahl der Vollgeschosse nicht möglich.
Frage 3:
Die geplante
Traufhöhe des Büro- und Wohnflügels liegt bei 7,50 m. Wir bitten um Freigabe.
Antwort 3:
Anhand der
vorhandenen Bebauungen in der näheren Umgebung, welche durch Gewerbebauten
geprägt sind, fügt sich ein Gebäude mit einer Wandhöhe von 7,50 m in die
vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Frage 4:
Die Firsthöhe des
Bestandes beträgt 9,60 m. Die geplante Firsthöhe Büro- und Wohnflügel 10,45 m.
Die Firsthöhe der Lagerhalle 8,31 m. Wir bitten um Freigabe.
Antwort 4:
Das geplante
Bauvorhaben ist geringfügig höher als die bestehende Halle. Aus Sicht der
Verwaltung fügt sich das Gebäude mit einer neuen Firsthöhe von 10,45 m bzw.
8,31 m in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung in bestehende
Umgebungsbebauung ein. In der Umgebung befinden sich bereits Gebäude bis zu
einer Höhe von ca. 11 m.
Frage 5:
Wir bitten um
Freigabe der Dachform Pultdach der Lagerhalle und Satteldach des Büro- und
Wohnflügels.
Antwort 5:
In der näheren
Umgebung befinden sich bereits sowohl Pultdächer als auch Satteldächer. Daher
ist die geplante Dachausbildung des Vorhabens umsetzbar.
Frage 6:
Die Grenzabstände
sind > 4,50 m. Der kleinste Abstandsflächenfaktor liegt bei 0,5. Wir bitten
um Freigabe.
Antwort 6:
Die Thematik „Abstandsflächen“ ist keine städtebauliche Fragestellung und muss daher im Rahmen eines späteren Bauantrages geprüft werden.
Der Bauherr plant
nach Abbruch der bestehenden Lagerhalle den Neubau einer Lagerhalle sowie Büros
und einer Wohneinheit auf dem Anwesen Höhefeldstraße 60, Flst. Nr. 13811/1.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Laut § 34 BauGB muss sich das Bauvorhaben nach Art
und Maß seiner baulichen Nutzung in die vorhandene, nähere Umgebungsbebauung
einfügen.
Bei dem
Vorhabengrundstück handelt sich um ein Erbpachtgelände der Gemeinde.
Grundsätzlich liegt keine Eigentümerzustimmung der Gemeinde zum geplantebn
Bauvorhaben vor.
Das Bauvorhaben
liegt in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet laut Flächennutzungsplan.
Der Bauherr plant
nach Abbruch der bestehenden Lagerhalle mit anschließendem Neubau ein Gebäude
mit neuer Lagerhalle sowie Büroräumen und einer Wohneinheit.
Das geplante
Vorhaben ist flächenmäßig kleiner als die bestehende Lagerhalle.
Die geplante Firsthöhe
ist ca. 85 cm höher als die bestehende Lagerhalle.
Gebäude in der
naheliegenden Umgebung sind teilweise höher bis ca. 11 m.
Stellplätze können
in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Die Beantwortung der Fragen ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.