h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Nutzungsänderung vom Speicher zu Wohnraum sowie die Sanierung /
Modernisierung des bestehenden Wohnhauses auf dem Anwesen Mozartstraße 16,
Flst. Nr. 15426.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf Teil IV / III“ und ist
daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Der Bauherr plant
neben der inneren Neugliederung der Räumlichkeiten durch teilweisen Abbruch
einiger Wände im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss die Neuerrichtung
von drei Gauben. Zusätzlich zu den inneren Umbaumaßnahmen soll im rückwärtigen
Bereich die Toilette um ca. 1,25 m x 1,30 m im EG und OG erweitert werden. Der
Anbau ist sehr geringfügig und hat keine weiteren Auswirkungen zu Festsetzungen
im Bebauungsplan. Das Vorhaben wird innerhalb des Baufensters ausgeführt.
Die Festsetzungen
zu Dachaufbauten wie max. Länge 6/10 der Dachlänge sowie die Höhe der Gauben
sind eingehalten.
Im Anschluss einer
Gaube wird zusätzlich ein Balkon in den Maßen 1 m x 2,60 m errichtet. Da sich
dieser ohne Probleme im Baufenster befindet, ist der Balkon zulässig.
Zwei Stellplätze
für die neue Wohneinheit werden im Vorgartenbereich nachgewiesen und sind gemäß
Bebauungsplan zulässig, wenn sie in wasserdurchlässigem Material wie
Rasengittersteinen ausgeführt werden. Die Parkplätze sollen über die bestehende
Grundstückszufahrt befahren werden. Die untere Baurechtsbehörde wird
entsprechend informiert.
Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.