Betreff
Bau eines LKW-Parkplatzes auf dem Firmenareal, Flst:14898/3,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1180/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Neubau eines LKW-Parkplatzes für ca. 7 LKW mit Wendemöglichkeit auf dem Flurstück Nr. 14898/3. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 54 „Winkelpfad“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Die Parkplatzfläche befindet sich außerhalb des Baufensters für bauliche Anlagen. Zusätzlich wird eine Sanitäranlage im Bereich des Wendebereichs geplant. Der Bebauungsplan definiert die Baufläche lediglich als nicht überbaubare Grundstücksfläche.

 

Gemäß Punkt 5.1.5.der Begründung des Bebauungsplanes wird für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen lediglich die Einschränkung getroffen, dass solche Vorhaben nicht innerhalb des als private Grünfläche ausgewiesenen Bereiches errichtet werden dürfen.

 

Da somit die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.