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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Neubau eines LKW-Parkplatzes für ca. 7 LKW mit Wendemöglichkeit auf dem
Flurstück Nr. 14898/3. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 54 „Winkelpfad“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB
zu beurteilen.
Die Parkplatzfläche
befindet sich außerhalb des Baufensters für bauliche Anlagen. Zusätzlich wird
eine Sanitäranlage im Bereich des Wendebereichs geplant. Der Bebauungsplan
definiert die Baufläche lediglich als nicht überbaubare Grundstücksfläche.
Gemäß Punkt
5.1.5.der Begründung des Bebauungsplanes wird für Stellplätze, Garagen und
Nebenanlagen lediglich die Einschränkung getroffen, dass solche Vorhaben nicht
innerhalb des als private Grünfläche ausgewiesenen Bereiches errichtet werden
dürfen.
Da somit die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.