Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften Nr. 74 „Gewerbegebiet Höhefeldstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13 BauGB.
Das Plangebiet
liegt in der Ortslage Weingarten und umfasst die Flurstücke Nr. 13811, 13811/1,
13811/2, 13813, 13815, 13816, 13816/1, 13817, 13817/1, 13818, 13819, 13820,
13821, 13822, 13823, 13870 (Graben) und 13888 ganz, die Flurstücke-Nr. 13883
(nur auf Höhe der Flurstücke 13815 und 13813), 13884, 13885 und 13887
teilweise, jeweils bis zur gedachten Verlängerung der Grenze zwischen den
bestehenden Flurstücken 13888 und 13888/1 (50 m hinter der jeweiligen Grenze
zum Flurstück 13870), sowie die Flurstücke 13810 (Höhefeldstraße) und 13892
(Wirtschaftsweg) teilweise – jeweils im Bereich der zur Überplanung anstehenden
Grundstücksflächen. Damit reicht der Bebauungsplan ebenso weit wie die
bestehende Innenbereichssatzung Nr. 57 „Firma Häcker“. Der Geltungsbereich
umfasst ca. 38.500 m². Die genaue zeichnerische Abgrenzung des
Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Der
Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, rechtsgültig
seit der Veröffentlichung am 24.07.2004, aktualisiert im Januar 2012, stellt
die Flächen entlang der Höhefeldstraße als Flächen für Gewerbe (Bestand) sowie
Mischgebietsflächen (Bestand) dar. Die südöstlich angrenzenden Flächen werden
auf einer Tiefe von 50 m als Flächen für Gewerbe (Planung) dargestellt.
Die im
Flächennutzungsplan als bestehende Gewerbeflächen dargestellten Areale sind
aktuell dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzurechnen, die
Erweiterungsflächen zum größten Teil dem Außenbereich (§ 35 BauGB). Eine
Ausnahme ist der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Nr. 57 „Firma
Häcker“, als Satzung beschlossen am 24.06.2013, rechtskräftig seit 04.07.2013.
Dieser befindet sich im Bereich der Flächen für Gewerbe (Planung), jedoch legt
die benannte Satzung die Einbeziehung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
fest und begründet somit die Beurteilung nach § 34 BauGB.
Die Tiefe der
Fläche für Gewerbe Planung im Flächennutzungsplan sowie die Tiefe der
Innenbereichssatzung Nr. 57 „Firma Häcker“ sind Grundlage für die Begrenzung
des Bebauungsplanes auf der von der Höhefeldstraße abgewandten Seite.
Ziele der
geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes sind unter anderem:
-
Städtebauliche
Sicherung der bestehenden Gewerbebetriebe durch Regelung der zulässigen Nutzung
und Maß der baulichen Anlagen
-
Ausweisung
einer Erweiterungsfläche der bestehenden Betriebe unter Berücksichtigung der
Verlegung des Entwässerungsgrabens „Heuburgwiesengraben“