Betreff
Fahrzeugpool Gemeinde Weingarten,
h i e r:
Ersatzbeschaffung der erdgasbetriebenen Fahrzeuge aufgrund Schließung Erdgastankstelle Weingarten
Vorlage
1160/2021/2
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen der Empfehlung der Verwaltung zur Antriebsart der fünf zu ersetzenden Fahrzeuge zu.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Weingarten vom 09.02.2021 wurde der grundsätzlichen Notwendigkeit des Austausches der fünf gasbetriebenen Fahrzeuge zugestimmt. Die weitere Beratung und der Beschluss zu Antriebsart und Austauschzeitpunkt wurden an den Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen.

Aufgrund dessen, dass Gas als Antriebsart ersetzt werden soll, ist eine Entscheidung zugunsten Elektroantrieb und/oder Verbrennungsmotor zu treffen.

In Bezug auf die Empfehlung, die seitens der Verwaltung abzugeben ist, wurden neben dem wirtschaftlichen Aspekt auch die unterschiedlichen Einsatzgebiete der Fahrzeuge berücksichtigt. Dabei sind vier Fahrzeuge (VW Caddy) dem operativen Bereich zuzuordnen und ein Fahrzeug (VW up) der Verwaltung.

Die Fahrzeuge im operativen Bereich verteilen sich auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung (1,0), den Bauhof (1,0) und den Hausmeisterpool (2,0). Für alle 4 Teilbereiche steht die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge mit im Vordergrund, um die umfangreichen Aufgaben zuverlässig bewältigen zu können – wie zum Beispiel aktuell, die verlässliche Verteilung von Hilfsmitteln zum Schutz vor Corona oder auch die ständige Betreuung/Überwachung der Wasserversorgung.

Für die 4 zu ersetzenden Fahrzeuge im operativen Bereich gibt es   vergleichbare Alternativen mit Elektro-Antrieb und akzeptabler Motorleistung. Die Preisspanne dieser Modelle liegt zwischen 29.900,00 – 32.000,00 € brutto, vor Abzug etwaiger Förderungen. Mit Blick auf die jüngsten Ereignisse im Bereich der Stromversorgung (laut Medien stand Europa in den letzten Monaten mindestens zweimal vor einem Blackout oder siehe auch die aktuellen Ereignisse in Texas) sieht die Verwaltung die Zuverlässigkeit elektrobetriebener Fahrzeuge für die Aufgabenerledigung im operativen Bereich, besonders in Krisenzeiten, als nicht ausreichend gegeben an. Etwaige längere Lieferzeiten dieser Fahrzeuge würden auch einem von der Verwaltung angestrebten möglichst zeitnahen Austausch der Fahrzeuge entgegenstehen. Die höheren Reparaturkosten und die längere Dauer von Reparaturen ist in vorherigen Vorlagen schon erwähnt worden.

 

Die Verwaltung hat zu diesem Thema dann auch in den umliegenden Gemeinden nachgefragt, welche Antriebsart denn dort im operativen Bereich eingesetzt wird. Es wurden überwiegend Verbrennungsmotoren genannt, vorwiegend Dieselantrieb.

Wie in den vorherigen Vorlagen sieht die Verwaltung die Vorteile im operativen Bereich immer noch beim Verbrennungsmotor. Nach erneuter fachlicher Beratung zum Thema Diesel oder Benzin tendiert die Verwaltung zwischenzeitlich wieder zu Dieselmotoren, da der Dieselantrieb niedrigere Emissionswerte generiert. Durch die elektronische Anzeige von notwendigen Regenerationsfahrten, um den Partikelfilter zu säubern, ist der Dieselantrieb auch im Kurzstreckenbetrieb einsetzbar. Der Preis für geeignete Fahrzeuge würde bei ca. 20.000,00 € brutto liegen.

Zusätzlich könnte für Krisenzeiten, mit relativ geringem finanziellem Aufwand, eine mobile Tankstelle im Bauhof integriert werden. Diese könnte im Notfall auch ohne Strom oder mit Aggregat betrieben werden. Dadurch blieben die Fahrzeuge dauerhaft einsatzbereit.

Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung im operativen Bereich den Ersatz der gasbetriebenen Fahrzeuge durch Fahrzeuge mit Dieselantrieb.

 

Für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs der Verwaltung empfiehlt die Verwaltung ein Fahrzeug mit Elektroantrieb.  

 

Der durch einen Fachbetrieb ermittelte Verkaufswert des jeweiligen Erdgasfahrzeuges kann der beigefügten Liste entnommen werden. Die Gesamtsumme beläuft sich aktuell auf 18.424,00 € brutto.

 

Sobald möglich und vertretbar, hat die Umstellung auf Wasserstoffantrieb zu erfolgen.

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

X Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 100.000 Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X Ja, Haushaltsansatz insgesamt:

100.000 Euro investive Ausgaben

20.000 Euro investive Einnahmen durch Fahrzeugverkauf

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

X Nein        

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 Nein:     

X Ja und zwar positiv: 4 Dieselfahrzeuge

X Ja und zwar negativ: 1 Elektrofahrzeug

 

Liste Erdgasfahrzeuge