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Ersatzbeschaffung der erdgasbetriebenen Fahrzeuge aufgrund Schließung Erdgastankstelle Weingarten
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen der Empfehlung der Verwaltung zur Antriebsart der fünf zu ersetzenden Fahrzeuge zu.
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses der Gemeinde Weingarten vom 09.02.2021 wurde der
grundsätzlichen Notwendigkeit des Austausches der fünf gasbetriebenen Fahrzeuge
zugestimmt. Die weitere Beratung und der Beschluss zu Antriebsart und Austauschzeitpunkt
wurden an den Ausschuss für Umwelt und Technik verwiesen.
Aufgrund dessen,
dass Gas als Antriebsart ersetzt werden soll, ist eine Entscheidung zugunsten
Elektroantrieb und/oder Verbrennungsmotor zu treffen.
In Bezug auf die
Empfehlung, die seitens der Verwaltung abzugeben ist, wurden neben dem
wirtschaftlichen Aspekt auch die unterschiedlichen Einsatzgebiete der Fahrzeuge
berücksichtigt. Dabei sind vier Fahrzeuge (VW Caddy) dem operativen Bereich
zuzuordnen und ein Fahrzeug (VW up) der Verwaltung.
Die Fahrzeuge im
operativen Bereich verteilen sich auf den Eigenbetrieb Wasserversorgung (1,0),
den Bauhof (1,0) und den Hausmeisterpool (2,0). Für alle 4 Teilbereiche steht
die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge mit im Vordergrund, um die umfangreichen
Aufgaben zuverlässig bewältigen zu können – wie zum Beispiel aktuell, die
verlässliche Verteilung von Hilfsmitteln zum Schutz vor Corona oder auch die
ständige Betreuung/Überwachung der Wasserversorgung.
Für die 4 zu
ersetzenden Fahrzeuge im operativen Bereich gibt es vergleichbare Alternativen mit
Elektro-Antrieb und akzeptabler Motorleistung. Die Preisspanne dieser Modelle
liegt zwischen 29.900,00 – 32.000,00 € brutto, vor Abzug etwaiger Förderungen.
Mit Blick auf die jüngsten Ereignisse im Bereich der Stromversorgung (laut
Medien stand Europa in den letzten Monaten mindestens zweimal vor einem
Blackout oder siehe auch die aktuellen Ereignisse in Texas) sieht die
Verwaltung die Zuverlässigkeit elektrobetriebener Fahrzeuge für die
Aufgabenerledigung im operativen Bereich, besonders in Krisenzeiten, als nicht
ausreichend gegeben an. Etwaige längere Lieferzeiten dieser Fahrzeuge würden
auch einem von der Verwaltung angestrebten möglichst zeitnahen Austausch der
Fahrzeuge entgegenstehen. Die höheren Reparaturkosten und die längere Dauer von
Reparaturen ist in vorherigen Vorlagen schon erwähnt worden.
Die Verwaltung hat
zu diesem Thema dann auch in den umliegenden Gemeinden nachgefragt, welche
Antriebsart denn dort im operativen Bereich eingesetzt wird. Es wurden
überwiegend Verbrennungsmotoren genannt, vorwiegend Dieselantrieb.
Wie in den
vorherigen Vorlagen sieht die Verwaltung die Vorteile im operativen Bereich
immer noch beim Verbrennungsmotor. Nach erneuter fachlicher Beratung zum Thema
Diesel oder Benzin tendiert die Verwaltung zwischenzeitlich wieder zu
Dieselmotoren, da der Dieselantrieb niedrigere Emissionswerte generiert. Durch
die elektronische Anzeige von notwendigen Regenerationsfahrten, um den
Partikelfilter zu säubern, ist der Dieselantrieb auch im Kurzstreckenbetrieb
einsetzbar. Der Preis für geeignete Fahrzeuge würde bei ca. 20.000,00 € brutto
liegen.
Zusätzlich könnte
für Krisenzeiten, mit relativ geringem finanziellem Aufwand, eine mobile
Tankstelle im Bauhof integriert werden. Diese könnte im Notfall auch ohne Strom
oder mit Aggregat betrieben werden. Dadurch blieben die Fahrzeuge dauerhaft
einsatzbereit.
Aus den oben
genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung im operativen Bereich den Ersatz der
gasbetriebenen Fahrzeuge durch Fahrzeuge mit Dieselantrieb.
Für die
Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs der Verwaltung empfiehlt die Verwaltung ein
Fahrzeug mit Elektroantrieb.
Der durch einen
Fachbetrieb ermittelte Verkaufswert des jeweiligen Erdgasfahrzeuges kann der
beigefügten Liste entnommen werden. Die Gesamtsumme beläuft sich aktuell auf
18.424,00 € brutto.
Sobald möglich und vertretbar, hat die Umstellung auf Wasserstoffantrieb zu erfolgen.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
X Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 100.000 Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
X Ja,
Haushaltsansatz insgesamt:
100.000 Euro
investive Ausgaben
20.000 Euro
investive Einnahmen durch Fahrzeugverkauf
Nein:
Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
X Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Nein:
X Ja und zwar
positiv: 4 Dieselfahrzeuge
X Ja und zwar
negativ: 1 Elektrofahrzeug
Liste Erdgasfahrzeuge