h i e r:
a) Billigung des Bebauungsplanentwurfs
b) Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und § 13a BauGB
1.
Der Gemeinderat billigt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 71 "Schlimm-Areal” in der Fassung vom
Januar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften.
2.
Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 13 a BauGB mit den Planunterlagen in der Fassung vom Januar 2021.
Die Offenlage erfolgt nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Durchführungsverträge.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in
seiner Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 71 "Schlimm-Areal" im beschleunigten Verfahren
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und § 13a BauGB beschlossen.
In der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Technik am 07.12.2020 wurde der Bebauungsplan
erstmals vorberaten. Am 08.02.2021 wurde der Bebauungsplan nach Änderung
einiger Planungselemente erneut vorberaten. In dieser Sitzung hat der Ausschuss
für Umwelt und Technik dem Gemeinderat die Kenntnisnahme der beigefügten
Planunterlagen vom Januar 2021 und den Beschluss der Offenlage empfohlen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 71
"Schlimm-Areal" in Weingarten möchte die Gemeinde Weingarten als
Planungsziel der großen Nachfrage nach Wohnraum, dem vorliegenden Bauinteresse
des Grundstückseigentümers, sowie der Maßgabe Innenentwicklung vor
Außenentwicklung entsprechend im Bereich südlich der Ringstraße zwischen
Breslauer Straße und Königsberger Straße eine Nachverdichtung ermöglicht
werden.
Von Seiten der Gemeinde wurden die
baulandpolitischen Grundsätze am 23.11.2020 beschlossen.
Der Aspekt des sozialen Wohnungsbaus wurde mit dem
Investor im Vorfeld angesprochen, im Rahmen des Vorhabens soll im Bereich der
Mehrfamilienhäuser insgesamt 30% der Wohnfläche als sozialer Wohnungsbau
ausgeführt werden.
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 28
"Richtäcker Teil III", 3. Änderung, rechtskräftig seit 16.03.1989,
umfasst den Großteil des bestehenden Plangebietes und soll in diesem
Teilbereich neu überplant werden.
Die Fläche liegt innerhalb der Ortslage. Der
Bebauungsplan soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf
die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
verzichtet werden kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um
eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m²
handelt. Der Planung stehen Ziele der Raumordnung oder der Flächennutzungsplan
ebenfalls nicht entgegen, zumal die geordnete städtebauliche Entwicklung des
Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.
Die grundlegenden Festsetzungen lauten wie folgt:
GRZ |
0,45 im
Vorhabengebiet, 0,4 in den
Arrondierungsflächen |
Geschossigkeit |
3 VG + SG (1. Reihe), 2
VG + SG (2. Reihe), gemäß Grundsatzbeschluss |
Wandhöhen |
10,74 m (1. Reihe) 7,51 m
(2. Reihe), gemäß Grundsatzbeschluss |
Gebäudehöhen |
13,16 m (1. Reihe), 10,12
m (2. Reihe), gemäß Grundsatzbeschluss |
|
|
Wohneinheiten |
55 (12 Reihenhäuser, 43
Geschosswohnungen) |
- davon förderfähig und
barrierefrei |
3 |
- davon förderfähig,
nicht barrierefrei |
7 |
- davon barrierefrei,
nicht förderfähig |
4 |
|
|
Wohnfläche Reihenhäuser |
2246 m² |
|
|
Wohnfläche Geschosswohnen |
3.061 m² |
- davon förderfähig und
barrierefrei |
214 m² (7,0 %) |
- davon förderfähig,
nicht barrierefrei |
778 m² (25,4 %) |
- davon barrierefrei,
nicht förderfähig |
303 (9,9 %) |
|
|
Stellplätze |
83,5 |
Stellplätze/Wohneinheit |
2 je Reihenhaus, 1,5 je
Wohnung |
Besucherstellplätze |
5,5 |
Wohneinheiten je
Besucherstellplatz |
10 |
Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands
Karlsruhe 2010, rechtsgültig seit der Veröffentlichung am 24.07.2004,
aktualisiert im Januar 2012, stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche im
Bestand dar. Ein Teilbereich der Königsberger Straße wird im nicht
parzellenscharfen Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche im Bestand ausgewiesen.
Der Bebauungsplan ist somit zum größeren Teil nicht aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt und ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 9.600 m² und die Flurstücke Nr. 13367/36, 13367/47, 13367/48, 13367/63, 13367/92 und 13367/94 sowie teilweise die Flurstück 13364, 13370 und 13473. Die im Aufstellungsbeschluss noch genannten Flurstücke Nr. 13367/44 und 13367/45 wurden zwischenzeitlich mit dem früheren Flurstück Nr. 13367/36 zum neuen Flurstück Nr. 13367/36 vereinigt. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan vom 22.01.2021.
Insofern wird der Entwurf gebilligt und die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a
BauGB beschlossen.