Betreff
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 71 "Schlimm-Areal",
h i e r:
a) Billigung des Bebauungsplanentwurfs
b) Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und § 13a BauGB
Vorlage
1099/2020/2
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

1. Der Gemeinderat billigt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 71 "Schlimm-Areal” in der Fassung vom Januar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften.

2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB mit den Planunterlagen in der Fassung vom Januar 2021.

 

Die Offenlage erfolgt nach dem Abschluss der hierfür erforderlichen Durchführungsverträge.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 "Schlimm-Areal" im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und § 13a BauGB beschlossen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 07.12.2020 wurde der Bebauungsplan erstmals vorberaten. Am 08.02.2021 wurde der Bebauungsplan nach Änderung einiger Planungselemente erneut vorberaten. In dieser Sitzung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Gemeinderat die Kenntnisnahme der beigefügten Planunterlagen vom Januar 2021 und den Beschluss der Offenlage empfohlen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 71 "Schlimm-Areal" in Weingarten möchte die Gemeinde Weingarten als Planungsziel der großen Nachfrage nach Wohnraum, dem vorliegenden Bauinteresse des Grundstückseigentümers, sowie der Maßgabe Innenentwicklung vor Außenentwicklung entsprechend im Bereich südlich der Ringstraße zwischen Breslauer Straße und Königsberger Straße eine Nachverdichtung ermöglicht werden.

 

Von Seiten der Gemeinde wurden die baulandpolitischen Grundsätze am 23.11.2020 beschlossen.

 

Der Aspekt des sozialen Wohnungsbaus wurde mit dem Investor im Vorfeld angesprochen, im Rahmen des Vorhabens soll im Bereich der Mehrfamilienhäuser insgesamt 30% der Wohnfläche als sozialer Wohnungsbau ausgeführt werden. 

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 28 "Richtäcker Teil III", 3. Änderung, rechtskräftig seit 16.03.1989, umfasst den Großteil des bestehenden Plangebietes und soll in diesem Teilbereich neu überplant werden.

 

Die Fläche liegt innerhalb der Ortslage. Der Bebauungsplan soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auf die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da es sich um eine Planung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt. Der Planung stehen Ziele der Raumordnung oder der Flächennutzungsplan ebenfalls nicht entgegen, zumal die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.

 

Die grundlegenden Festsetzungen lauten wie folgt:

 

GRZ

0,45 im Vorhabengebiet,

0,4 in den Arrondierungsflächen

Geschossigkeit

3 VG + SG (1. Reihe), 2 VG + SG (2. Reihe), gemäß Grundsatzbeschluss

Wandhöhen

10,74 m (1. Reihe) 7,51 m (2. Reihe), gemäß Grundsatzbeschluss

Gebäudehöhen

13,16 m (1. Reihe), 10,12 m (2. Reihe), gemäß Grundsatzbeschluss

 

 

Wohneinheiten

55 (12 Reihenhäuser, 43 Geschosswohnungen)

- davon förderfähig und barrierefrei

3

- davon förderfähig, nicht barrierefrei

7

- davon barrierefrei, nicht förderfähig

4

 

 

Wohnfläche Reihenhäuser

2246 m²

 

 

Wohnfläche Geschosswohnen

3.061 m²

- davon förderfähig und barrierefrei

214 m² (7,0 %)

- davon förderfähig, nicht barrierefrei

778 m² (25,4 %)

- davon barrierefrei, nicht förderfähig

303 (9,9 %)

 

 

Stellplätze

83,5

Stellplätze/Wohneinheit

2 je Reihenhaus, 1,5 je Wohnung

Besucherstellplätze

5,5

Wohneinheiten je Besucherstellplatz

10

 

Der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe 2010, rechtsgültig seit der Veröffentlichung am 24.07.2004, aktualisiert im Januar 2012, stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche im Bestand dar. Ein Teilbereich der Königsberger Straße wird im nicht parzellenscharfen Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche im Bestand ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist somit zum größeren Teil nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst eine Fläche von ca. 9.600 m² und die Flurstücke Nr. 13367/36, 13367/47, 13367/48, 13367/63, 13367/92 und 13367/94 sowie teilweise die Flurstück 13364, 13370 und 13473. Die im Aufstellungsbeschluss noch genannten Flurstücke Nr. 13367/44 und 13367/45 wurden zwischenzeitlich mit dem früheren Flurstück Nr. 13367/36 zum neuen Flurstück Nr. 13367/36 vereinigt. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan vom 22.01.2021.

 

Insofern wird der Entwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen.