h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und
Technik nimmt der Gemeinderat den Entwurf zum Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" in der
Fassung vom Februar 2021 gemäß § 13 BauGB zur Kenntnis und beschließt:
1.
Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu
folgen.
2.
Die abschließende Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im
Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse.
Den Bebauungsplans Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" in der Fassung vom Februar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in
seiner Sitzung am 05.08.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" im beschleunigten
Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst.
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2018
wurde eine Veränderungssperre erlassen. Diese wurde am 02.08.2018 amtlich
bekanntgemacht und gilt seitdem. Die Geltungsdauer wurde nach Beschluss des
Gemeinderates am 28.07.2020 und amtliche Bekanntmachung am 30. Juli 2020 um ein
Jahr verlängert.
Der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 23.09.2019
beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum
vom 07.10.2019 bis 08.11.2019 statt, die frühzeitige Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange wurde vom 01.10.2019 bis 08.11.2019 durchgeführt.
Nach intensiver Diskussion und mehrfacher Beratung
wurde am 28.07.2020 ein auch anhand dieses Bebauungsplanes erarbeiteter
Grundsatzbeschluss zur „Städtebaulichen Entwicklung in Weingarten“ insbesondere
zur Nachverdichtung gefasst.
Der gemäß der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung
und des Grundsatzbeschlusses angepasste Entwurf für die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 26.10.2020 vom Gemeinderat
beschlossen. Die Offenlage fand im Zeitraum vom 26.11.2020 bis 07.01.2021
statt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 23.11.2020 bis
07.01.2021 durchgeführt.
Das Ergebnis der Beteiligung liegt inzwischen vor
und ist mit entsprechenden Behandlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu
entnehmen. Die Stellungnahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut
enthalten.
Aus der vorgeschlagenen Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich neben redaktionellen Anpassungen
keine Änderungen der Planung.
Die vorgeschlagene Behandlung aller im Verfahren
eingegangenen Stellungnahmen sowie die Unterlagen für den Satzungsbeschluss
liegen als Anlage bei.
In seiner Sitzung am 08.02.2021 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik auf Grundlage dieser Unterlagen die Abwägung in der beigefügten Form sowie den Satzungsbeschluss empfohlen.