Betreff
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße"
h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
1182/2021/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt der Gemeinderat den Entwurf zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" in der Fassung vom Februar 2021 gemäß § 13 BauGB zur Kenntnis und beschließt:

 

1.    Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 zu folgen.

 

2.    Die abschließende Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse.

 

Den Bebauungsplans Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" in der Fassung vom Februar 2021 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften als Satzung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 05.08.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 "Bahnhof-, Schiller-, Höhefeldstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst.

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2018 wurde eine Veränderungssperre erlassen. Diese wurde am 02.08.2018 amtlich bekanntgemacht und gilt seitdem. Die Geltungsdauer wurde nach Beschluss des Gemeinderates am 28.07.2020 und amtliche Bekanntmachung am 30. Juli 2020 um ein Jahr verlängert.

 

Der Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde am 23.09.2019 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 07.10.2019 bis 08.11.2019 statt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 01.10.2019 bis 08.11.2019 durchgeführt.

 

Nach intensiver Diskussion und mehrfacher Beratung wurde am 28.07.2020 ein auch anhand dieses Bebauungsplanes erarbeiteter Grundsatzbeschluss zur „Städtebaulichen Entwicklung in Weingarten“ insbesondere zur Nachverdichtung gefasst.

Der gemäß der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung und des Grundsatzbeschlusses angepasste Entwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 26.10.2020 vom Gemeinderat beschlossen. Die Offenlage fand im Zeitraum vom 26.11.2020 bis 07.01.2021 statt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 23.11.2020 bis 07.01.2021 durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Beteiligung liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden Behandlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Stellungnahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten.

 

Aus der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich neben redaktionellen Anpassungen keine Änderungen der Planung.

 

Die vorgeschlagene Behandlung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die Unterlagen für den Satzungsbeschluss liegen als Anlage bei.

 

In seiner Sitzung am 08.02.2021 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik auf Grundlage dieser Unterlagen die Abwägung in der beigefügten Form sowie den Satzungsbeschluss empfohlen.