Betreff
Abbruch ehemaliges Autohaus Schlimm und sämtliche bestehende Nebengebäude, Ringstraße 106, 108, 110,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1204/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant den Abbruch sämtlicher bestehender Gebäude auf dem Anwesen Ringstraße 106, 108 und 110, Flst. Nr. 13367/36.

 

Das Abbruchvorhaben liegt innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 71 „Schlimm-Areal“. Für diesen Bebauungsplan gibt es noch keine rechtsverbindlichen Festsetzungen. Aufgrund der bisher noch nicht erfolgten Offenlage ist das Abbruchvorhaben gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.