Betreff
Einbau von zwei Dachgauben sowie Umbau des Dachgeschosses, Ringstraße 42,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1206/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik versagen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Einbau von zwei Dachgauben sowie den Umbau des Dachgeschosses auf dem Anwesen Ringstraße 42, Flst. Nr. 15446. Es entsteht keine neue Wohneinheit.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf Teil IV / III“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 Bau GB zu beurteilen.

 

Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens muss das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Der Bebauungsplan macht im Bereich der Dachaufbauten folgende Festsetzungen.

 

Festsetzung

Bebauungsplan

Bauvorhaben

Gaubenbreite

max. 6/10 der Dachbreite

eingehalten

Gaubenhöhe

max. 1,70 m

1,59 m und 1,42 m

Dachneigung

mind. 15°

 

Die geplanten Gauben entsprechen in Breite und Höhe den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bauherr plant entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Gauben auf beiden Dachseiten mit einer Dachneigung von 6°. Zur Verringerung der Dachneigung von den vorgeschriebenen 15° auf 6° wurde ein entsprechender Antrag auf Befreiung gestellt.

 

Bisher wurde lediglich die Unterschreitung der Gaubendachneigung von 15° auf 7° bei rückwärtigen Gauben im Geltungsbereich des Bebauungsplans befreit.

 

Eine Befreiung zur Verringerung der Gaubendachneigung im vorderen Bereich wurde bisher nicht erteilt.

 

Aus den oben genannten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung der Erteilung der beantragten Befreiung nicht zugstimmt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu versagen.