Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Mozartstraße 16,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1208/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Anwesen Mozartstraße 16, Flst. Nr. 15426.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf Teil IV / III“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen. Ausnahmen sowie Befreiungen zu einzelnen Festsetzungen sind als gesonderter Antrag mit einzureichen.

 

Zur Realisierung des Bauvorhabens soll nach zuvor erfolgtem Abbruch der bestehenden Nebengebäude ein Einfamilienwohnhaus mit Garage in zweiter Reihe errichtet werden.

 

Die geplante Garage mit Dachterrasse und begrüntem Flachdach sind zulässig.

 

Es entsteht eine neue Wohneinheit. Die zwei notwendigen Stellplätze werden in der Garage sowie in der Zufahrt davor nachgewiesen.

 

Festsetzungen des Bebauungsplans:

 

Festsetzung:

Bebauungsplanvorgabe:

Bauvorhaben geplant:

GRZ

0,4

laut Planer eingehalten

Bauweise

offene Bauweise

offene Bauweise

Dachform

Satteldach, Pultdach

versetztes Pultdach

Dachneigung

Pultdach: 5° - 25°

Satteldach: 35° - 45°

23° und 25°

Wandhöhe

5,00 m

5,00 m

Gesamthöhe

keine Angabe

8,33 m

 

Festsetzungen zu Dachaufbauten

 

Festsetzung:

Bebauungsplanvorgabe:

Bauvorhaben geplant:

Maximale Breite

6/10 der max. Dachlänge

max. 6,30 m (eingehalten)

Maximale Höhe

2,70 m (Zwerchhaus)

2,70 m

Dachneigung Zwerchhaus

keine Angabe

13°

 

Da die Festsetzungen zum Bauvorhaben eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.