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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Anwesen Mozartstraße 16,
Flst. Nr. 15426.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf
Teil IV / III“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Zur
Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes
entsprechen. Ausnahmen sowie Befreiungen zu einzelnen Festsetzungen sind als
gesonderter Antrag mit einzureichen.
Zur Realisierung
des Bauvorhabens soll nach zuvor erfolgtem Abbruch der bestehenden Nebengebäude
ein Einfamilienwohnhaus mit Garage in zweiter Reihe errichtet werden.
Die geplante Garage
mit Dachterrasse und begrüntem Flachdach sind zulässig.
Es entsteht eine
neue Wohneinheit. Die zwei notwendigen Stellplätze werden in der Garage sowie
in der Zufahrt davor nachgewiesen.
Festsetzungen des
Bebauungsplans:
Festsetzung: |
Bebauungsplanvorgabe: |
Bauvorhaben geplant: |
GRZ |
0,4 |
laut Planer eingehalten |
Bauweise |
offene Bauweise |
offene Bauweise |
Dachform |
Satteldach, Pultdach |
versetztes Pultdach |
Dachneigung |
Pultdach: 5° - 25° Satteldach: 35° - 45° |
23° und 25° |
Wandhöhe |
5,00 m |
5,00 m |
Gesamthöhe |
keine Angabe |
8,33 m |
Festsetzungen zu
Dachaufbauten
Festsetzung: |
Bebauungsplanvorgabe: |
Bauvorhaben geplant: |
Maximale Breite |
6/10 der max. Dachlänge |
max. 6,30 m (eingehalten) |
Maximale Höhe |
2,70 m (Zwerchhaus) |
2,70 m |
Dachneigung Zwerchhaus |
keine Angabe |
13° |
Da die Festsetzungen zum Bauvorhaben eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.