Betreff
Abbruch der bestehenden Nebengebäude, Goethestraße 20,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1213/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant den Abbruch der bestehenden Nebengebäude auf dem Anwesen Goethestraße 20, Flst. Nr. 15333.

 

Das Abbruchvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf Teil IV III und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 zu beurteilen.

 

Die Nebengebäude sind gemäß Antragssteller der Gebäudeklasse 2 zu zuordnen.

 

Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis  zu nehmen.