Betreff
Abbruch der bestehenden Nebengebäude, Goethestraße 20,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
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Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1213/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.
Der Bauherr plant
den Abbruch der bestehenden Nebengebäude auf dem Anwesen Goethestraße 20, Flst.
Nr. 15333.
Das Abbruchvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf
Teil IV III und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 zu beurteilen.
Die Nebengebäude
sind gemäß Antragssteller der Gebäudeklasse 2 zu zuordnen.
Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.