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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Umnutzung eines bestehenden Kellerraumes zum Verkaufsraum für zwei
Verkaufsautomaten für landwirtschaftliche Produkte auf dem Anwesen Kirchstraße
29, Flst. Nr. 505.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und
Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Da sich das
Vorhaben innerhalb eines bestehenden Gebäudes befindet, passt sich das Vorhaben
in seinem Maß in die bestehende Umgebungsbebauung ein.
Der
Flächennutzungsplan 2010 und 2030 weist im Bereich des Bauvorhabens ein
Mischgebiet aus. Nichtstörende Gewerbebetriebe sind hier von der Art her
zulässig.
Die Überprüfung der
Flucht- und Rettungswege sowie entsprechende brandschutzrechtliche Vorkehrungen
werden durch das Landratsamt Karlsruhe vorgenommen.
Notwendige
Stellplätze werden gemäß Aussage des Antragstellers im Hof nachgewiesen.
Da sich das Vorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und somit die Voraussetzungen des § 34 BauGB erfüllt, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.