Betreff
Umnutzung eines Kellerraumes zum Verkaufsraum für 2 Verkaufsautomaten für landwirtschaftliche Produkte, Kirchstraße 29,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1214/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Umnutzung eines bestehenden Kellerraumes zum Verkaufsraum für zwei Verkaufsautomaten für landwirtschaftliche Produkte auf dem Anwesen Kirchstraße 29, Flst. Nr. 505.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.

 

Da sich das Vorhaben innerhalb eines bestehenden Gebäudes befindet, passt sich das Vorhaben in seinem Maß in die bestehende Umgebungsbebauung ein.

 

Der Flächennutzungsplan 2010 und 2030 weist im Bereich des Bauvorhabens ein Mischgebiet aus. Nichtstörende Gewerbebetriebe sind hier von der Art her zulässig.

 

Die Überprüfung der Flucht- und Rettungswege sowie entsprechende brandschutzrechtliche Vorkehrungen werden durch das Landratsamt Karlsruhe vorgenommen.

 

Notwendige Stellplätze werden gemäß Aussage des Antragstellers im Hof nachgewiesen.

 

Da sich das Vorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und somit die Voraussetzungen des § 34 BauGB erfüllt, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.