Betreff
Errichtung eines Balkons, Höhefeldstraße 5,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1217/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Balkons auf dem Anwesen Höhefeldstraße 5, Flst. Nr. 3162/4.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Laut § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.

 

Aufgrund der Maße des geplanten Balkons von ca. 8,90 m x 3,69 m ist der Balkon nicht genehmigungsfrei.

 

Der Balkon soll an der nordwestlichen Gebäudeseite oberhalb der bestehenden Garage angebracht werden. Es besteht keine Verbindung zwischen der bestehenden Garage und dem neuen Balkon. Der entstehende Luftraum soll mit einer Holzlattung verblendet werden.

Die geplante Erschließung des Balkons erfolgt über das Obergeschoss des bestehenden Wohngebäudes. Die notwendigen Abstände zur Nachbargrenze werden eingehalten.

 

Da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.