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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Errichtung eines Balkons auf dem Anwesen Höhefeldstraße 5, Flst. Nr.
3162/4.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Laut § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und
Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Aufgrund der Maße
des geplanten Balkons von ca. 8,90 m x 3,69 m ist der Balkon nicht
genehmigungsfrei.
Der Balkon soll an
der nordwestlichen Gebäudeseite oberhalb der bestehenden Garage angebracht
werden. Es besteht keine Verbindung zwischen der bestehenden Garage und dem
neuen Balkon. Der entstehende Luftraum soll mit einer Holzlattung verblendet
werden.
Die geplante
Erschließung des Balkons erfolgt über das Obergeschoss des bestehenden
Wohngebäudes. Die notwendigen Abstände zur Nachbargrenze werden eingehalten.
Da sich das Bauvorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.