Betreff
Abbruch Wohnhäuser sowie dazugehörige Wirtschaftsgebäude, Wettbewerbsgebiet Ulmenplatz Waldbrücke,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1219/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant den Abbruch der bestehenden Wohnhäuser sowie der dazugehörigen Wirtschaftsgebäude (Gartenhütten) auf dem Areal des Wettgewerbsgebietes Ulmenplatz.

 

Das Abbruchvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 „Waldbrücke – Alter Teil“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Die abzubrechenden Gebäude sind gemäß Antragssteller der Gebäudeklasse 2 zu zuordnen.

 

Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.