Betreff
Abbruch Wohnhäuser sowie dazugehörige Wirtschaftsgebäude, Wettbewerbsgebiet Ulmenplatz Waldbrücke,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
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Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1219/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.
Der Bauherr plant
den Abbruch der bestehenden Wohnhäuser sowie der dazugehörigen
Wirtschaftsgebäude (Gartenhütten) auf dem Areal des Wettgewerbsgebietes
Ulmenplatz.
Das Abbruchvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 „Waldbrücke –
Alter Teil“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Die abzubrechenden
Gebäude sind gemäß Antragssteller der Gebäudeklasse 2 zu zuordnen.
Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.