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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Sanierung einer bestehenden Stützwand auf dem Anwesen Bruchsaler Straße 12,
Flst. Nr. 8.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Laut § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und
Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Da es sich bei dem
Bauvorhaben lediglich um eine Sanierung der bestehenden Stützwand und um keine
Neuerrichtung handelt, fügt sich das geplante Vorhaben in die Umgebungsbebauung
ein. Die Stützwand wird im Vorgriff auf den geplanten Abbruch der Holz- und
Dachkonstruktion des bestehenden Nebengebäudes saniert und bleibt bestehen. Der
Antrag auf Baugenehmigung dient zur Überprüfung der notwendigen statischen Berechnung
durch die untere Baurechtsbehörde.
Für die
Durchführung der Maßnahme ist die Übernahme einer Baulast durch den
Grundstückseigentümer Bruchsaler Straße 10 (Flst. Nr. 2) erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben in die nähere Umgebungsbebauung ein und empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.