Betreff
Sanierung Stützmauer Nebengebäude, Bruchsaler Straße 12,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1223/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Sanierung einer bestehenden Stützwand auf dem Anwesen Bruchsaler Straße 12, Flst. Nr. 8.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Laut § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.

 

Da es sich bei dem Bauvorhaben lediglich um eine Sanierung der bestehenden Stützwand und um keine Neuerrichtung handelt, fügt sich das geplante Vorhaben in die Umgebungsbebauung ein. Die Stützwand wird im Vorgriff auf den geplanten Abbruch der Holz- und Dachkonstruktion des bestehenden Nebengebäudes saniert und bleibt bestehen. Der Antrag auf Baugenehmigung dient zur Überprüfung der notwendigen statischen Berechnung durch die untere Baurechtsbehörde.

 

Für die Durchführung der Maßnahme ist die Übernahme einer Baulast durch den Grundstückseigentümer Bruchsaler Straße 10 (Flst. Nr. 2) erforderlich.

 

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben in die nähere Umgebungsbebauung ein und empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.