Betreff
Abbruch des bestehenden Nebengebäudes, Bruchsaler Straße 12,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1224/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

 

Der Bauherr plant den Abbruch der bestehenden Holz- und Dachkonstruktion des Nebengebäudes nach Sanierung der Gebäuderückwand entlang der Flurstücksgrenze auf dem Anwesen Bruchsaler Straße 12, Flst. Nr. 8.

 

Das Abbruchvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Das abzubrechende Gebäude ist gemäß Antragssteller der Gebäudeklasse 2 zu zuordnen.

 

Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.