Betreff
Haushaltsplan 2021 und Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung,
h i e r:
a) Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021
b) Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021
c) Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2021
Vorlage
1226/2021
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Gemeinderat beschließt

 

a)         den Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan wie folgt:

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:

 

1.      Ergebnishaushalt

EUR

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

28.353.800

1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-28.705.200

1.3   Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-351.400

1.4   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

2.606.600

1.5   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

-550.000

1.6   Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

2.056.600

1.7   Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

1.705.200

 

2.      Finanzhaushalt

EUR

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

28.076.800

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-26.924.200

2.3   Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts

        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

1.152.600

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.895.000

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-14.558.400

2.6   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-6.663.400

2.7   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.510.800

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

5.900.000

2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-401.600

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss bedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

5.498.400

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-12.400

3.     Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

 (Kreditermächtigung) für Investitionen und    

Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von                                                                                                                      5.900.000

 

4.    Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit

Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

in Höhe von                                                                                                                      8.169.000

 

5.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                           4.000.000 €

festgesetzt.

 

 

Die Hebesätze werden festgesetzt

1.    für die Grundsteuer

a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                                                                    330 v.H.

b)    für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                   340 v.H.

     der Steuermessbeträge;

 

2.    für die Gewerbesteuer auf                                                                                340 v.H.

der Steuermessbeträge.

 

 

b)        die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt:

 

1.     1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

 

a)     den Einnahmen und Ausgaben in Höhe

von je                                                                                               4.120.350 €,

 

davon   im Erfolgsplan                   1.716.950 €

              im Vermögensplan           2.403.400 €

und ein Jahresgewinn von              108.900 €

 

b)     dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

in Höhe von                                                                                   1.622.900 €,

 

c)      dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von                                                                                   1.225.000 €.

 

2.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                     600.000 €

festgesetzt.

 

 

c)         die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt:

 

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

 

a)    den Einnahmen und Ausgaben in Höhe

        von je                                                                                                     6.260.000 €,

 

davon   im Erfolgsplan                   1.459.000 €

              im Vermögensplan           4.801.000 €

und ein Jahresverlust von                233.700 €

 

 

b)     dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

         Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)

         in Höhe von                                                                                         3.869.800 €,

 

 

c)    dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von                                                                                         4.875.000 €.

 

 

2.    Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                      450.000 €

      festgesetzt.

d)        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der zwei Eigenbetriebe dem Landratsamt Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und anschließend - nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile -  die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

 

Der Haushaltsplanaufstellungsprozess begann verwaltungsintern auf Basis dezentraler Mittelanmeldungen im August 2020. Die Fachbereiche haben dabei die voraussichtlich zu erwartenden konsumtiven und investiven Einnahmen und Ausgaben für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 angemeldet.

 

Durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) zum

1. Januar 2020 änderte sich die Struktur des Haushaltsplanes grundlegend. Die ehemaligen Finanzpositionen bestehend aus Unterabschnitten und Gruppierungen werden nunmehr in Kostenstellen und Sachkonten aufgegliedert.

 

Die Vorberichte im Haushaltsplan enthalten weitere ausführliche Informationen zum Gemeindehaushalt sowie zu den Eigenbetrieben.

 

Der Haushaltsplan 2021 ist hier abrufbar.

 

 

Die Gemeinde hat nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt und den Teilhaushalten.

Für die Eigenbetriebe ist für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan und der Stellenübersicht (vgl. 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz).

 

 

 

Haushaltsplan 2021 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe