h i e r:
a) Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021
b) Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2021
c) Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Gemeinderat
beschließt
a)
den
Erlass der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan wie folgt:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:
1. Ergebnishaushalt
|
EUR |
1.1 Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge von |
28.353.800 |
1.2 Gesamtbetrag
der ordentlichen Aufwendungen von |
-28.705.200 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo
aus 1.1 und 1.2) von |
-351.400 |
1.4 Gesamtbetrag
der außerordentlichen Erträge von |
2.606.600 |
1.5 Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen von |
-550.000 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
2.056.600 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
1.705.200 |
2. Finanzhaushalt
|
EUR |
2.1 Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
28.076.800 |
2.2 Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
-26.924.200 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des
Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
1.152.600 |
2.4 Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
7.895.000 |
2.5 Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-14.558.400 |
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4
und 2.5) von |
-6.663.400 |
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-5.510.800 |
2.8 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
5.900.000 |
2.9 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-401.600 |
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
5.498.400 |
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-12.400 |
3. Dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
in Höhe von 5.900.000
4. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
zum
Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
in Höhe von 8.169.000
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 4.000.000 €
festgesetzt.
Die Hebesätze werden
festgesetzt
1. für
die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 330
v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340
v.H.
der
Steuermessbeträge;
2.
für die Gewerbesteuer auf 340
v.H.
der Steuermessbeträge.
b)
die Feststellung des Wirtschaftsplanes der
Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt:
1.
1. Der
Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
a)
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von je 4.120.350 €,
davon im
Erfolgsplan 1.716.950 €
im
Vermögensplan 2.403.400 €
und ein Jahresgewinn von 108.900 €
b)
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in Höhe von 1.622.900
€,
c)
dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 1.225.000
€.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 600.000 €
festgesetzt.
c)
die Feststellung des Wirtschaftsplanes der
Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt:
1. Der
Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
a)
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von je 6.260.000 €,
davon im
Erfolgsplan 1.459.000 €
im
Vermögensplan 4.801.000 €
und ein Jahresverlust von 233.700 €
b)
dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
in Höhe von 3.869.800
€,
c)
dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 4.875.000
€.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 450.000 €
festgesetzt.
d)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die vom Gemeinderat beschlossene
Haushaltssatzung der Gemeinde und die Wirtschaftspläne der zwei Eigenbetriebe
dem Landratsamt Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und
anschließend - nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und Genehmigung der
genehmigungspflichtigen Bestandteile -
die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen
öffentlich auszulegen.
Der
Haushaltsplanaufstellungsprozess begann verwaltungsintern auf Basis dezentraler
Mittelanmeldungen im August 2020. Die Fachbereiche haben dabei die
voraussichtlich zu erwartenden konsumtiven und investiven Einnahmen und
Ausgaben für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 angemeldet.
Durch die
Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) zum
1. Januar 2020
änderte sich die Struktur des Haushaltsplanes grundlegend. Die ehemaligen
Finanzpositionen bestehend aus Unterabschnitten und Gruppierungen werden
nunmehr in Kostenstellen und Sachkonten aufgegliedert.
Die Vorberichte im Haushaltsplan enthalten weitere ausführliche Informationen zum Gemeindehaushalt sowie zu den Eigenbetrieben.
Der Haushaltsplan 2021 ist hier abrufbar.
Die Gemeinde hat
nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Gesamthaushalt
und den Teilhaushalten.
Für die Eigenbetriebe ist für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn
ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem
Vermögensplan und der Stellenübersicht (vgl. 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz).
Haushaltsplan 2021 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe